AERZTE Steiermark Jänner 2024

Ærzte Steiermark || 01|2025 37 Niereninsuffizienz bei Dauermedikation übersehen Der aktuelle CIRS-Fall des Monats ereignete sich im Routinebetrieb einer ländlichen Primärversorgungseinheit mit wechselnden Allgemeinmedizinern während einer Untersuchung an einem Wochentag. Betroffen war eine Patientin mit 84 Jahren, berichtet wurde das Ereignis von einer Begleitperson mit bis zu 5 Jahren Berufserfahrung. Es entstand ein möglicher weiterer Nierenschaden. Ein solches Ereignis trat ungefähr monatlich auf. Der Patientin wurde bei einer Radikulopathie erstmals Seractil als Dauermedikation verordnet, obwohl eine Niereninsuffizienz mit GFR < 30ml/min/1.73m2 bestand. Es wurde vor Verordnung weder eine Anamnese erhoben (Patientin kennt ihre Niereninsuffizienz selbst) noch der vorliegende Krankenakt bzw. Laborbefunde beachtet. Beides, recte die Prüfung auf Kontraindikationen, haben aber vor Verordnung zu erfolgen. Die Familie der Patientin hat Seractil wieder abgesetzt, da diesen Angehörigen die Kontraindikation bekannt war. Die betagte Patientin wurde von ihrer Familie nochmals sensibilisiert. Eigener Ratschlag: Sinnvoll wäre eine Integration einer Checkliste in die Ordinationssoftware, welche zumindest die wichtigsten Kontraindikationen vor Freigabe des Rezepts abfragt. Mehrere Faktoren trugen zu dem Ereignis bei: Mängel in der Kommunikation (im Team, mit der Patientin, mit anderen Ärzt:innen, Sanitäter:innen etc.), Mängel in der Ausbildung und im Training, in der Ablauforganisation und der Medikation. Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Der geschilderte Vorfall einer Verordnung von Seractil trotz bekannter Niereninsuffizienz stellt einen Medikationsfehler dar. Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Anamnese und Prüfung der Medikation in Bezug auf bestehende Kontraindikationen, insbesondere in Primärversorgungseinheiten (PVE) mit wechselnden Gesundheitsdienstleister:innen. Elektronische Systeme wie elektronische Patientendokumentation, Medikationsmanagement-Software und E-Rezepte können die Sicherheit erhöhen, indem sie einen schnellen Zugriff auf Gesundheitsdaten ermöglichen und auf mögliche Risiken hinweisen. Diese Maßnahmen und Technologien sollten verstärkt ausgebaut werden, da sie dazu beitragen können, Medikationsfehler zu minimieren und die Patientensicherheit zu verbessern. CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp von der Expertin Übermittlung von Einkommensteuerbescheiden Für niedergelassene Ärzt:innen sowie für Wohnsitzärzt:innen wird die Ganzjahresvorschreibung der Kammerumlage und Beiträge zum Wohlfahrtsfonds 2025 auf Basis des gesamtärztlichen steuerpflichtigen Einkommens 2023 erstellt. Bitte übermitteln Sie uns daher Ihren Einkommensteuerbescheid 2023. Sollten Sie diesen noch nicht erhalten haben, dann sind vorerst keine anderen Unterlagen zu schicken. Sobald der Einkommensteuerbescheid 2023 jedoch vom Finanzamt zugestellt wurde, ist dieser bitte an den Wohlfahrtsfonds zu übermitteln. Der Einkommensteuerbescheid kann bevorzugt per E-Mail (wff@aekstmk.or.at), aber auch postalisch oder per Fax (0316-8044-136) übermittelt werden. Carmen Renner Wohlfahrtsfonds Foto: Schiffer Meine Ärztin meinen Arzt finden www.aekstmk.or.at > Ärztinnen- und Ärztesuche aufrufen ihre individuelle Online-Suche Welche Fachrichtung will ich? In welchem Bezirk suche ich? Kassen – ja oder nein, welche genau? Welche Öffnungszeiten will ich? Will ich Ärztin oder Arzt? Das sind nur ein paar Ihrer Filtermöglichkeiten auf der aktuellsten Ärztinnen und Ärztesuche der Steiermark. Gleich ausprobieren!

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