42 Ærzte Steiermark || 01|2025 angestellte Ärztinnen und ärzte ÖÄK-Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt-Prüfung Die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin findet dreimal pro Jahr (jeweils an einem Montag) statt. Die nächsten Prüfungstermine sind: 05.05.2025 (Anmeldeschluss: 31.03.2025) 29.09.2025 (Anmeldeschluss: 25.08.2025) Voraussetzung zum Prüfungsantritt für Mitglieder einer Ärztekammer sind 30 Monate praktische Ausbildung (Mindesteintragungszeit in der Ärzteliste) zum Zeitpunkt der Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Landesärztekammer. Anmeldeformular: www.arztakademie.at/an-und-abmeldung Für die Anmeldung zur Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin übermitteln Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular als PDF-Dokument an ausbildung@aekstmk.or.at. Die Termine für die Facharztprüfungen (FAP) finden Sie unter: www.arztakademie.at/sonderfaecher Quick Link: Terminübersicht FAP Das FAP-Anmeldeformular ist über denselben Link abrufbar. Für die Anmeldung zur Facharztprüfung übermitteln Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular als PDF-Dokument an ausbildung@aekstmk.or.at. Kontakt: Ärztliche Ausbildung Haus der Medizin, Kaiserfeldg. 29, 8010 Graz T: +43 (316) 8044-43, F: +43 (316) 8044-143 ausbildung@aekstmk.or.at Gemeinsam an einem Strang „Auf dem Weg, diese bürokratischen und administrativen Hindernisse zu überwinden, wissen wir die steirische Landesregierung an unserer Seite, die sich generell – und speziell auch im Gesundheitswesen – den Bürokratieabbau in vielen Bereichen vorgenommen und diesen auch in das Regierungsprogramm 2024–2029 hineingeschrieben hat“, unterstreicht Kurienobmann Posch. „Es ist höchst erfreulich, dass die steirische Landespolitik das Problem erkannt hat und beheben möchte.“ Nun gehe es darum, die damit verbundenen Herausforderungen gemeinsam zu lösen. „Dieses Potenzial müssen wir nützen, das führt dann ganz automatisch zu einer Verbesserung der aktuellen Situation in unseren Spitälern und einem Abbau der Wartelisten für unsere Patientinnen und Patienten.“ Die nutzbaren Potenziale, um die Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern von allem zu befreien, was sie daran hindert, das zu tun, wofür sie nach jahrelangem Studium und anschließender Ausbildung im Spital Ärztin oder Arzt geworden sind – nämlich sich um ihre Patientinnen und Patienten zu kümmern – lägen auf der Hand. Belastungen reduzieren So fordert die Ärztekammer seit Jahren die flächendeckende Einsetzung von Dokumentationsassistenten zur Abwicklung von Schreibarbeiten in den Spitalsabteilungen. Weiters gibt es generell bei der Infrastruktur in den Spitälern Nachholbedarf. Das betrifft sowohl die Hardware, wie z. B. Computerarbeitsplätze in ausreichender Zahl und auf dem aktuellen technischen Stand. Darüber hinaus sollten Dokumentationssysteme wie die eFK den Anwender in den Fokus rücken mit dem Ziel, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und wo immer möglich zu automatisieren. Diese Systeme sind oftmals zu sehr auf Dokumentation ausgelegt. Konkret geht es darum, die administrativen Belastungen für die Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern zu reduzieren. „Diesen Willen zeigt nun auch die Landespolitik mit dem Bekenntnis zum Bürokratieabbau“, konstatiert Posch. Generell werde man sich aber dafür einsetzen, auch andere unnötige Belastungen für die Ärzteschaft in den Spitälern abzubauen und das Arbeiten im Spital attraktiv zu gestalten. Das hört nicht bei der Reduktion von Bürokratie auf, betont der stellvertretende Kurienobmann Gerhard Postl: „Wir werden uns auch weiterhin für eine generelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen, für flexible, an die jeweilige Lebenssituation angepasste Arbeitszeiten und für eine bessere Planbarkeit der Dienste im Spital einsetzen. Zum Wohle der Ärztinnen und Ärzte ebenso wie zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten.“ „Wenn man nur eine Stunde Bürokratie pro Woche einsparen könnte, dann wären das allein in der KAGes mit ihren insgesamt knapp 2.400 Ärztinnen und Ärzten rund 60 Vollzeitäquivalente pro Woche, die für die Arbeit an den Patientinnen und Patienten freigemacht werden könnten.“ KO VP Gerhard Posch
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