AERZTE Steiermark Jänner 2024

Ærzte Steiermark || 01|2025 43 Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte Fotos: Adobe Stock, Schiffer Praxisauf- und -übergabe Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die – nicht unerhebliche Anzahl der – anstehenden Schritte zu informieren, da einige davon einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf benötigen. Es geht im Wesentlichen um Fragen aus dem rechtlichen sowie finanz- und versicherungstechnischen Bereich, aber auch um Kammerinterna – wie etwa die Versorgung aus dem Wohlfahrtsfonds etc. Die Kurie Niedergelassene Ärzte hat zur Unterstützung einen Leitfaden zusammengestellt, welcher unter http:// www.aekstmk.or.at/niederlassung-686/allgemeines-706 abrufbar ist. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte zur Praxisauf- und -übergabe geben. Um sich aus der Tätigkeit als Kassenärztin/Kassenarzt zurückzuziehen oder diese zu beenden, gibt es mehrere Möglichkeiten: Auch die Stilllegung oder Übergabe einer ärztlichen Praxis erfordert eine ganze Reihe organisatorischer Maßnahmen – ähnlich wie die Praxisgründung und -führung. y Erweiterte Stellvertretung y Anstellung Ärztin/Arzt bei Ärztin/Arzt y Kündigung der Kassenverträge samt Antrag auf Übergabepraxis: Ausschreibung und Nachbesetzung der Planstelle y Kündigung der Kassenverträge: Ausschreibung und Nachbesetzung der Planstelle y In einer Gruppenpraxis: Ausschreibung des Gesellschaftsanteils Detaillierte Informationen und nötige Antragsformulare finden Sie unter www.aekstmk.or.at/537 und/ oder www.aekstmk.or.at/494 Kündigung/Standort- wechsel/Ordinations- nachfolge & e-Card Die Vorgehensweise bei der Kündigung des e-Card-Anschlusses ist je nach Provider unterschiedlich. Die Kündigung (formloses Schreiben) des e-Card-Anschlusses erfolgt schriftlich an den jeweiligen Provider. Der Einfachheit halber sollte der Kündigungsgrund angegeben werden, weil bei Vertragsniederlegung ohne Nachfolge andere Prozesse ablaufen als bei einer Vertragsübernahme am selben Standort. Die e-Card-Infrastruktur (Router, GINA, Kartenleser) ist Eigentum des jeweiligen Providers (Telekom, Drei, Magenta usw.). Sie ist in jedem Fall am Standort zu belassen – der Provider informiert die Ärztin/den Arzt, wie die Geräte an den Provider zurückgelangen. Es ist wichtig, dass die Ärztin/der Arzt sich hier unbedingt an den Prozess des Providers hält. Streichung bzw. Änderung des Eintrages in die Ärzteliste Gemäß § 29 Abs. 1 ÄrzteG hat jede Ärztin/jeder Arzt der Österreichischen Ärztekammer im Wege der Ärztekammer für Steiermark binnen einer Woche folgende schriftliche Meldungen zu erstatten: y jede Auflassung eines Berufssitzes (Ordinationsschließung) y jeder Verzicht auf die Berufsausübung sowie die Einstellung der ärztlichen Tätigkeit y die Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit y die Schließung von Ordinations- und Apparategemeinschaften und/ oder Gruppenpraxen sowie das Ende der Beteiligung an solchen. Tätigkeit nach Vertragskündigung Möchten Sie nach Ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit als Wahlärztin/als Wahlarzt weiter tätig sein, muss dies der Ärztekammer für Steiermark gemeldet werden. Sie werden dann als Wahlärztin/Wahlarzt in die Ärzteliste eingetragen. Kassenvertragsärzt:innen und Wahlärzt:innen, die nach Beendigung ihrer kassen- bzw. wahlärztlichen Tätigkeit weiterhin solche regelmäßig wiederkehrende ärztliche TäAbrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber

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