Ærzte Steiermark || 01|2025 47 niedergelassene Ärztinnen und ärzte Anti-Mobbing-Burn-outSupervisions-Stelle (AMBOSS) Telefon-Sprechstunde: jeden Donnerstag mit den Ombudsleuten von 17.00 bis 18.00 Uhr ☎ 0664 / 96 577 49 Anonyme Meldungen sind möglich Montag bis Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr Kontakt: Mag. Isabell Polanec per E-Mail amboss@aekstmk.or.at per Telefon (0316) 8044-45 per Fax (0316) 815671 Die Ombudsleute der Ärztekammer bieten Hilfe bei: Berufsbedingten Beschwerde- oder Belastungssituationen von Ärzt:innen • Mobbing • Burn-out • ZwischenmenschlichenProblemen • Konfliktsituationen mit Patient:innen, Kassen, Versicherungsträgern, Vorgesetzten oder Ärzt:innen • Fällen, bei denen erwartet wird, dass sich Patient:innen an externe Stellen – etwa die Patient:innenombudschaft, Medien oder das Gericht – wenden werden Ombudsstelle für steirische Ärzt:innen Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Probleme, kontaktieren Sie uns! „ “ Die erforderlichen Unterlagen für die Lehrpraxis-Förderung sowie weitergehende Informationen finden Sie unter: www.aekstmk.or.at/anstellung-685/ausbildung-48/lehrpraxis-aeao-2015-607 Wir empfehlen, die gegenständliche Information auch an Ihre lohnauszahlende Stelle (etwa Steuerberater) weiterzuleiten. Die Lehrpraxisdauer verlängert sich bekanntlich ab 01.06.2025 auf neun Monate für Turnusärzt:innen, welche die Basisausbildung ab 01.06.2022 begonnen haben. Eine Bewilligung als Lehrpraxisinhaber:in bezieht sich auf Ärztin bzw. Arzt und Ordinationsstandort, deshalb gilt die Bewilligung sowohl für die sechs- als auch für die neunmonatige Lehrpraxis. CAVE Bitte beachten Sie: Bei Praxisverlegung oder Änderung der Ordinationsform (Einzelordination zu Gruppenpraxis oder umgekehrt) ist ein neuer Antrag auf Bewilligung als Lehr(-gruppen)praxis beim Land Steiermark zu stellen.
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