AERZTE Steiermark

DROGENBERICHT ÆRZTE Steiermark || 02|2025 17 besteht darin, dass bislang die I.K.A. keine Hausbesuche anbieten kann, weil diese Leis- tung durch die ÖGK nicht abgedeckt wird. Derzeit laufen Verhandlungen, diese unverzichtbaren Leistungen auf Hausbesuche auszuweiten, so Adomeit. Zusätzlich gebe es generell zu wenige Allgemeinmediziner:innen, die Substitution betreiben. Die Herausforderung ist natürlich groß: Letztlich handelt es sich um sehr komplexe Patient:innen mit Persönlichkeitsthemen, die mitunter auch im alltäglichen Ordinationsbetrieb schwierig einzugliedern sind. Andererseits ist gerade die medizinische Betreuung dieser Zielgruppe sehr motivierend: „Wenn man einem jungen oder jüngeren Menschen wieder auf die Beine hilft – und das sehen wir in der I.K.A. oft genug – gehört das zu den wirklich schönen Behandlungserfolgen“, so Adomeit. Eine wesentliche Rolle in der Betreuung der OAT-Patient:innen spielen die niedergelassenen Ärzt:innen. Der Bedarf an weiteren Ärzt:innen ist gegeben. „Leider“, so Adomeit, „wird jedoch die sehr zeitaufwendige Betreuung seitens der ÖGK zu wenig wertschätzend abgegolten“ – oft ein Grund, warum sich Ärzt:innen gegen die Betreuung von Suchtpatient:innen entscheiden, denn das Interesse wäre durchaus vorhanden. Obwohl sich sehr viele Kolleg:innen im Bereich der Substitutionstherapie qualifizieren und eine Aufnahme in die LISA-Liste beantragen könnten, gibt es neben den wirtschaftlichen Überlegungen aber auch durchaus Berührungsängste mit Randgruppen zu arbeiten. Appell an Ärzte/Ärztinnen Auch vor der I.K.A. macht der Ärztemangel nicht Halt. In ihrer unterstützenden Funktion für niedergelassene Ärzt:innen im Krankheitsfall oder bei Urlaubsunterbrechungen sind die Kapazitäten der I.K.A. unerlässlich. „Wer also Lust hat zu hospitieren – ob Ärztin/Arzt, Student:in, Klinische:r Psycholog:in oder in Ausbildung zur/zum Psychotherapeut:in – ist herzlich willkommen. Die I.K.A. ist eine gute, sichere und absolut familienfreundliche Dienstgeberin“, appelliert Adomeit. Wichtig wäre auch die Möglichkeit der Verrechenbarkeit einer Psychotherapie über die Sozialversicherungen. Suchthilfeeinrichtungen sind aber bis dato von den psychotherapeutischen Kontingenten ausgenommen. „Durch die gute interdisziplinäre Behandlung in der Substitution, die durch zahlreiche Begleitbehandlungen mittlerweile zu einer Erhöhung der Lebenserwartung führt, kommen jedoch auch neue Herausforderungen auf uns zu.“ Veränderung der Wohnsituation der Klient:innen Quelle: Wissenschaftliche Akademie für Vorsorgemedizin WAVM Jahresbericht 2023

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