AERZTE Steiermark

22 ÆRZTE Steiermark || 02|2025 RECHT STEFAN KALTENBECK DANIEL HEITZMAN Nach dem oft zitierten Ausspruch „Wo gehobelt wird, fallen Späne“ ist es jedoch im fordernden und verantwortungsvollen Arztberuf nicht gänzlich vermeidbar, dass unzufriedene Patient:innen einen durch die Behandlung entstandenen Schaden behaupten. Wenn man einmal damit konfrontiert ist, sollte man vorbereitet sein, um die Situation mit dem bestmöglichen Ergebnis und dem geringstmöglichen Stress zu bewältigen. Die wichtigsten Punkte dazu in unserer „Anleitung“ für den Haftungsfall. „Prophylaxe“ durch Aufklärung und Dokumentation Optimalerweise sollte bereits die tägliche ärztliche Arbeit so ausgestaltet werden, dass es möglichst gar nicht zu Haftungsfällen kommt. Neben der – ohnehin selbstverständlichen – korrekten medizinischen Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst sollte dabei vor allem auf die richtige Aufklärung und Dokumentation geachtet werden. Insbesondere das Aufklärungsgespräch ist eine Gelegenheit, das Vertrauen der Patient:innen zu gewinnen und deren Erwartungshaltung für die Behandlung in realistische Bahnen zu lenken. Die Praxis zeigt, dass viele rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Patient:innen und Ärzt:innen dadurch entstehen, dass sich erstere „nicht gehört fühlen“ oder falsche Erwartungen an die Ergebnisse der Behandlung haben, was mit einem korrekt und effizient geführten Aufklärungsgespräch vermieden werden kann. Eine korrekte Dokumentation ist deshalb relevant, da durch sie der Nachweis darüber gelingen kann, dass Aufklärung und Behandlung korrekt durchgeführt wurden. Auch wenn der „Papierkram“ von den meisten Ärzt:innen als eher lästiges Übel empfunden wird, sollte die Dokumentation aus diesem Grund ernst genommen werden und in gedrängter übersichtlicher Weise, aber dennoch vollständig erfolgen. Rechtsberater kontaktieren Wenn man mit einem Haftungsfall konfrontiert wird – was üblicherweise durch ein Schreiben der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts der Patientin bzw. des Patienten oder der Schlichtungsstelle passiert – sollte im ersten Schritt rechtliche Beratung dazu eingeholt werden, was im konkreten Fall zu tun ist und welche Strategie eingeschlagen werden soll. Dazu sollte eine/ein auf Arzthaftungsrecht spezialisierte/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt kontaktiert werden; diese Kosten werden im Normalfall von der ärztlichen Haftpflichtversicherung übernommen. Die nächsten Schritte werden sodann mit Unterstützung der/des Rechtsberater:in vorgenommen. Keinesfalls kann empfohlen werden, unmittelbar an die Patient:innen heranzutreten und in einer ersten Emotion Aussagen oder Zusagen zu treffen. Solche können leicht falsch verstanden werden und in einem späteren Gerichtsverfahren womöglich negative Auswirkungen haben. Haftpflichtversicherung verständigen Zeitgleich mit der Inanspruchnahme einer Rechtsberatung muss unbedingt die ärztliche Haftpflichtversicherung über den möglichen Haftungsfall informiert werden. Dies ist deshalb wesentlich, damit keine Verpflichtungen gegenüber der Versicherung verletzt werden (sogenannte Obliegenheiten). Insbesondere ist der Haftungsfall der Versicherung unverzüglich anzuzeigen und ist die Ärztin/der Arzt dazu verpflichtet, Anleitung für den Haftungsfall Ein Haftungsfall – das ist etwas, von dem jede Ärztin und jeder Arzt hofft, dass es sie/ihn nie betrifft. Doch was gilt es, in einer solchen Situation zu tun? Wie reagiert man richtig? Die wesentlichen Punkte zusammengefasst.

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