24 ÆRZTE Steiermark || 02|2025 Foto: shutterstock / rawf8 RECHT stalt, Gruppenpraxis, Primärversorgungszentrum) zu verständigen. Wird die Haftung gegenüber einer Gruppenpraxis, einem Primärversorgungszentrum oder einem Ambulatorium behauptet, sollten auch die Gesellschafter:innen/ Mitgesellschafter:innen informiert werden. Krankengeschichte bereithalten, Zeug:innen informieren Im nächsten Schritt sollten jene Beweise bereitgehalten werden, mit denen man den tatsächlichen Sachverhalt nachweisen kann. Dabei handelt es sich insbesondere um die Krankengeschichte und sonstige Dokumentation (zum Beispiel Röntgenbilder etc). Ebenso sollte bereits an dieser Stelle Kontakt mit allfälligen Zeugen wie Mitbehandler:innen, Pflegepersonal etc. aufgenommen werden, um den Fall zu rekapi- tulieren. Strategie festlegen, Schlichtungsverfahren/ Vergleich anbieten Nach Erledigung dieser Schritte sollte gemeinsam mit der/dem Rechtsberater:in eine Strategie für das weitere Vorgehen festgelegt werden. Üblicherweise weiß die Ärztin/der Arzt selbst, ob es im Rahmen des Möglichen ist, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler gesetzt wurde. Sollte dies der Fall sein, könnte überlegt werden, der Patientin bzw. dem Patienten aktiv die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer anzubieten, wo auch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden kann. Auch könnte sogleich mit der Haftpflichtversicherung besprochen werden, der Patientin bzw. dem Patienten einen Vergleich über eine Schadenersatzzahlung anzubieten, um die Sache endgültig zu erledigen und eine weitere Auseinandersetzung zu verhindern. Wenn die Ärztin/der Arzt jedoch davon überzeugt ist, keinen Behandlungsfehler gesetzt zu haben, oder zumindest mit guten Gründen davon ausgehen kann, ist es am zielführendsten, in Absprache mit dem Haftpflichtversicherer die Haftung abzulehnen und es auf ein allfälliges Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Dr. Daniel Heitzmann LL.M. ist Rechtsanwalt in Graz Dr. Stefan Kaltenbeck ist Kammeramtsdirektor der Ärztekammer Steiermark Vortrag: „Alles was Recht ist! Rechtliches Basiswissen für alle Ärzt:innen (Zivilrecht und Strafrecht)“ Di. 25. März 2025, 18-20 Uhr, Ärztekammer Steiermark Kostenfreie Teilnahme – Anmeldung erforderlich! Online-Anmeldung: www.med.or.at/recht oder per E-Mail: fortbildung@aekstmk.or.at Optimalerweise sollte bereits die tägliche ärztliche Arbeit so ausgestaltet werden, dass es möglichst gar nicht zu Haftungsfällen kommt.
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