AERZTE Steiermark

ÆRZTE Steiermark || 02|2025 33 Fotos: envato / bernardbodo WIRTSCHAFT&ERFOLG Beantragung des Wochengeldes Folgende Unterlagen werden benötigt: • ausgefülltes Antragsformular (abrufbar über das Downloadcenter der Homepage), • Kopie der Seite des MutterKind-Passes, auf der der voraussichtliche Geburtstermin vermerkt ist, • Bestätigung über einen allfälligen vorzeitigen Mutterschutz (Bestätigung des Amts- bzw. Facharztes), • Geburtsurkunde, • Nachweis einer evtl. Früh-, Mehrlingsgeburt oder des Kaiserschnitts, • Nachweis über den Zeitraum des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes, Bei Bezug des Wochengeldes besteht kein Anspruch auf eine Krankenbeihilfe. Der Bezug des Wochengeldes ist steuerfrei. Zudem gibt es aus dem Wohlfahrtsfonds nicht nur Leistungen während des Bezugs des Wochengeldes, sondern auf Antrag werden auch die Beiträge zur Grund- und Ergänzungsleistung nach Maßgabe der bisherigen Beitragspflicht übernommen. Das Antragsformular (Ansuchen um Übernahme des Beitrags zur Grund- und Ergänzungsleistung) ist ebenfalls auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark zu finden. Während des Bezugs des Wochengeldes besteht keine Beitragspflicht. Während des Bezugs des einkommensabhängigen Kindergeldes besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag (abrufbar über das Downloadcenter der Homepage) von der Beitragspflicht befreien zu lassen, längstens jedoch bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes. Für den Zeitraum der Befreiung besteht dann allerdings kein Anspruch auf Krankenbeihilfe und Beihilfe bei Kur- und Rehabilitationsaufenthalten. Bei Fragen zum Wochengeld steht Ihnen der Wohlfahrtsfonds gerne unter 0316-804465 zur Verfügung. Voraussetzung für die Gewährung des Wochengeldes ist, dass die erstmalige ordentliche Mitgliedschaft zur Ärztekammer für Steiermark seit mindestens 6 Monaten besteht und die Ärztin seit mindestens 6 Monaten auch ärztlich tätig gewesen ist.

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