ÆRZTE Steiermark || 02|2025 47 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE Fotos: envato/AnnaStills, Schiffer Jetzt neu: Zusatzpunkte für Zusammenarbeit Anschubfinanzierung Wer sich die Übernahme einer konkreten Ordination oder eine Planstelle in einer bestimmten Region wünscht, kann seine Chancen durch eine zweijährige Tätigkeit in erweiterter Stellvertretung oder durch eine Anstellung als Arzt/Ärztin bei der/beim aktuellen Planstelleninhaber:in verbessern. Zu beachten ist dabei, dass die Tätigkeit in dieser Ordination zumindest zwei Jahre andauern und bis unmittelbar zur Bewerbung bestehen muss. Seit 1. Juli 2024 erhält man dafür 4 zusätzliche Punkte. Diese ZusatzVon der Übernahme einer Ordination oder Planstelle bis zum Ablauf der Anschubfinanzierung haben wir alle wichtigen Infos zum Thema kompakt zusammengefasst. punkte gibt es ausschließlich für die Bewerbung um die konkrete Planstelle. Eine erweiterte Stellvertretung oder eine Anstellung als Arzt/ Ärztin muss formal von der/ vom Planstelleninhaber:in für einen bestimmten Zeitraum beantragt werden. Das jeweilige Formular finden Sie unter www.aekstmk.or.at/494. Ab der Zustimmung durch die Ärztekammer für Steiermark und die ÖGK kann jeweils zum Quartalsbeginn mit der Zusammenarbeit begonnen werden und der zweijährige Zeitraum beginnt zu laufen. Achtung Sollte die Person der erweiterten Stellvertretung oder der/des angestellten Ärzt:in innerhalb des genehmigten Zeitraums wechseln, so ist auch dies der Ärztekammer für Steiermark und der ÖGK zu melden. Ohne eine Meldung gibt es keine Aussicht auf Zusatzpunkte. Wir empfehlen diese Meldung vom/von der Ordinationsinhaber:in anzufordern um formale Versäumnisse zu vermeiden. Vor dem Hintergrund, dass Planstellen für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Kinder- und Jugendheilkunde außerhalb von Graz auch nach mehrmaliger Ausschreibung nicht besetzt werden konnten, fördert die Ärztekammer für Steiermark gemeinsam mit der ÖGK diese Besetzung in Form von Anschubfinanzierungen. Innerhalb von 12 Monaten Hat man eine Planstelle mit Anschubfinanzierung erhalten, so ist diese Finanzierung innerhalb von 12 Monaten ab Aufnahme der Vertragstätigkeit abzurufen. Dafür müssen für die Eröffnung relevante Kosten bei der Ärztekammer für Steiermark eingereicht werden, welche dem Fachbereich der gegenständlichen Planstelle zuordenbar sind und eines der folgenden Themen berühren: • die Anschaffung, Herstellung und den Umbau von geeigneten Ordinationsräumlichkeiten, • den Ankauf von Gerätschaften, • Software und Hardware, • Inventar, • Kosten für erforderliche Ausbildung für die Ordinationsassistenz Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber Magdalena Lindmayer
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