AERZTE Steiermark

ÆRZTE Steiermark || 02|2025 49 NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Neues Tool für den sicheren Befundversand: Der Postfachdrucker Das Faxverbot ist weiterhin ein großes Thema und sorgt für Probleme. Mailing-Systeme sind kein empfehlenswerter Ersatz. Mit dem Postfachdrucker möchten wir jedoch auf eine datenschutzkonforme Alternative hinweisen. Nach dem Inkrafttreten des gesetzlichen Faxverbots und den damit einhergehenden Schwierigkeiten, konnte nun in enger Abstimmung mit den Interessenvertretungen der Befundprovider Abhilfe geschaffen werden: Der Postfachdrucker ist ein neues System, das Ärzt:innen zur Verfügung steht, um gerichtete Befunde sicher und effizient zu versenden. „Das ist eine tolle Lösung für eine niederschwellige Faxablöse, da sie mit allen Befundbetreibern funktioniert“, betont Alexander Moussa, Referent für Telemedizin, medizinische Informatik und E-Health in der Ärztekammer Steiermark. „Außerdem konnten wir ausverhandeln, dass hier keine Zusatzkosten entstehen.“ Unabhängig von Arztsoftware Der Postfachdrucker kann für alle Befundprovider (HCS, DaMe, GNV) genutzt werden und ist besonders für jene Ärzt:innen ein großer Vorteil, deren Arztsoftware keine integrierte Befundübermittlung ermöglicht. Entwickelt in Zusammenarbeit mit dem BKNÄ-Referat „e-Health in Ordinationen“, bietet das Tool eine unabhängige, einfache und datenschutzkonforme Lösung für den Befund- und Dokumentenversand. Wie funktioniert das? Über einen einfachen Druckauftrag werden Befunde und Dokumente als PDF sicher übertragen. Beim Druck öffnet sich eine Benutzeroberfläche, über die aus einem regelmäßig aktualisierten Verzeichnis aller registrierten Teilnehmer:innen ausgewählt werden kann. Zusätzlich lassen sich optional Patient:innendaten angeben. Voraussetzungen für die Nutzung sind eine bestehende gerichtete Befundkommunikation mit Versandlizenz, Microsoft Windows 10 oder 11 Professional (64-bit) mit aktuellen Updates. Wichtiger Hinweis Die Ärztekammer empfehle ausdrücklich die Nutzung des gerichteten Befundversands anstelle von MailingSystemen, erklärt Moussa. In letzter Zeit würden sich Berichte über unseriöse Angebote durch sogenannte Keiler-Anrufe von MailingAnbietern häufen. Hier gelte es besonders vorsichtig zu sein und keine fragwürdigen Angebote zu unterschreiben. Aktuell erreichen die Kammer auch vermehrt Anfragen zum Befundversand per E-Mail an Patient:innen. „Auch wenn eine Einverständniserklärung vorliegt, ist der Versand per E-Mail nicht gesetzeskonform“, so Moussa. Man stehe im stetigen Austausch mit den Systempartnern zur Weiterentwicklung der FaxAlternative und werde über Neuerungen umgehend informieren. FAXen mehr Ab 01.01.2025 gibt´s keine Ab 1.1.2025 dürfen Gesundheitsdaten laut Gesundheitstelematikgesetz nicht mehr per Fax übermittelt werden. Auch die Ärztekammer darf Befunde, Anträge oder Bewil- „Der Postfachdrucker bietet eine unabhängige, einfache und datenschutzkonforme Lösung für den Befund- und Dokumentationsversand.“ Alexander Moussa Fotos: Schiffer, Adobe Stock

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