AERZTE Steiermark 05 2014 - page 47

Ærzte
Steiermark
 || 05|2014
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Aldrian, Schiffer
Rückersatzhandlung
Ansturm auf Vertreter-Seminar
P
l a n u n g e n
und Be-
rechnungen
sowie Evaluie-
rungen benötigen
aussagekräftiges
Datenmaterial als
Grundlage. Wie
sollen nun aber
im Bereich der
Gesundhe i tsbe -
rufe zum Beispiel
Beda r f sbe r ech-
nungen erstellt
werden, wenn
eine Aussage über
die Anzahl der Be-
rufstätigen nicht möglich ist? Eine
Berufsliste kann zudem auch einen
Überblick über Berufsangehörige
für ÄrztInnen, PatientInnen, An-
gehörige und andere Interessierte
schaffen. Vorgaben, zum Bei-
spiel im Bereich der Weiterbildung,
können Grundlage für eine Re-
Registrierung bilden und somit zur
Qualitätssicherung beitragen. Das
sind alles Gründe, warum eine Re-
gistrierung für Gesundheitsberufe,
wie sie im internationalen Vergleich
üblich ist, angestrebt wird. Physio
Austria, der Bundesverband der
PhysiotherapeutInnen Österreichs,
unterstützt die jetzt von allen sie-
ben MTD-Berufsverbänden gestar-
tete freiwillige Online-Registrierung
und ermuntert Berufsangehörige
diese zu nutzen. Die Online-Re-
gistrierung sowie weitere Infor-
mationen finden Sie unter: www.
register.mtd-berufe.at
Weitere Informationen über den
Bundesverband der Physiothera-
peutInnen Österreichs finden Sie
unter
Registrierung der Ge-
sundheitsberufe –
Nutzen oder Aufwand?
Beate Salchinger,
MMSc; Präsidi-
umsmitglied von
Physio Austria
und Leiterin des
Studiengangs
Physiotherapie
an der
FH JOANNEUM
Anzeige
Restlos ausgebucht war das erste Ver-
tretungsärzte-Intensivseminar der Ärz-
tekammer. „Wir freuen uns unheimlich,
dass die Veranstaltung so gut angenom-
men wurde und bedanken uns für die
vielen positiven Rückmeldungen. Unser
Ziel für die Zukunft ist es, innovative,
praktikable Lösungen, sowohl für Ver-
tretungsärztinnen und -ärzte als auch
PraxisinhaberInnen zu entwickeln. Ich
bedanke mich bei allen Teilnehmern
sowie Beteiligten für das Gelingen der
Veranstaltung“, so Vertretungsärzte-
Referent Alexander Moussa (Bild).
Informationen wurden kompakt aufbe-
reitet, um so an einer Verbesserung der
Situation für VertreterInnen, Vertretene
und allen voran den
anvertrauten Patient­
Innen mitzuwirken.
Neben praxisnahen
Vorträgen sowie der
Darlegung der not-
wendigen Grundlagen
im rechtlichen und
steuerlichen Bereich
war vor allem auch die große Präsenz
an AnbieterInnen für EDV-Lösungen im
Praxisbereich, mit eigens aufbereiteten
Unterlagen für Vertretungsärztinnen
und -ärzte, ein Highlight dieser Veran-
staltung.
Am 22. 11. 2014 wird das nächste Vertre-
tungsärzte-Seminar stattfinden.
Ein kleines Pflaster gibt es für
GKK-versicherte Wahlarztpatient­
innen und Patienten: Die Berech-
nungsgrundlage für die Rücker-
sätze wurde angehoben.
Drei Jahre wurden Wahlarztpatientinnen
und -patienten dreifach gestraft. Zwei
Probleme gibt es weiter: Der Höchst-
rückersatz beträgt 80 Prozent, zusätzlich
sorgen übergeordnete Limit- und De-
gressionsberechnungen für teils kräftige
Abschläge und drittens wurde immer
der Honorarkatalog von 2010 als Berech-
nungsbasis herangezogen.
Zumindest das letzte Problem gibt es nicht
mehr. Es gilt nun der aktuelle Honorarka-
talog als Grundlage. Für Wahlärzterefe-
rent Clemens Stanek ist das zumindest ein
Teilerfolg im Bemühen, die Wahlärzte-Pa-
tienten nicht dafür zu bestrafen, dass sie
wahlärztliche Leistungen vorfinanzieren:
„Die Kasse hat damit das geringste Pro-
blem gelöst, aber sie hat zumindest eines
gelöst.“ Die Zahlen, so Stanek, würden ja
klar beweisen, „dass Wahlärztinnen und
Wahlärzte unverzichtbar für die medizi-
nische Grundversorgung sind“.
Noch gibt es aber, wie AERZTE Stei-
ermark 4/2014 berichtete, zahlreiche
Einschränkungen und Hürden im wahl-
ärztlichen Bereich.
ÄK-Vizepräsident Martin Millauer, selbst
Wahlarzt in der Weststeiermark, sieht
dahinter nicht nur ein ökonomisches,
sondern auch ein ideologisches Pro-
blem: „Wahlärzte passen nicht in das
Kassenbild des öffentlich kontrollierten
Gesundheitssystems – das bekommen
die Patientinnen und Patienten zu spü-
ren.“ Er fordert „Gerechtigkeit für die
Versicherten“, aber auch die Ärztinnen
und Ärzte, die ihre Honorare und teils
auch Leistungen im Sinne ihrer Patien-
tinnen und Patienten dem Kassenkatalog
angepasst haben.
Vizepäsident Millauer, Wahlärztereferent
Stanek: Gerechtigkeit für die Versicherten.
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