Nur ein gültiges DFP-Diplom ist der verlässliche Nachweis für die Erfüllung der ärztlichen Fortbildungsverpflichtung.
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"Ärzte, die ein DFP-Diplom vorweisen können, haben ihre
Fortbildungsverpflichtung nachweislich erfüllt.“
Verordnung über ärztliche Fortbildung 2013