AERZTE Steiermark | Jänner - page 24-25

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Ærzte
Steiermark
 || 01|2015
Ærzte
Steiermark
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Velden
23. – 29.8.2015
18. Ärztetage
praxisorientiert - interaktiv - intensiv
RZ_Inserat_Ankü
nder_Arztakademie.indd 2
19.12.14 12:09
Grado
31.5. – 6.6.2015
24. Ärztetage
Fortbildung der Superlative!
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Fortbildung
Fortbildung
„Unverantwortliche Heilspropheten der aktiven Sterbehilfe“
Warum ist Sterbehilfe ein so
wichtiges Thema?
Weil Sterben ein entschei-
dender Teil des Lebens ist
und so genannte Sterbehilfe
leicht missverstanden werden
kann. Dieser Begriff kann so-
wohl Hilfe zum Sterben – also
„aktive Sterbehilfe“ –, als auch
Hilfe beim Sterben bedeuten.
Ärztliche Kunst vollendet
sich aus ethischer Sicht im
Erhalten von Leben und Ge-
sundheit, im Behandeln von
Krankheiten, im Mildern von
Leid, im empathischen Be-
gleiten und schließlich im
Loslassen beim unvermeid-
lichen Sterben. Töten durch
die Hand des Arztes – die so
genannte aktive Sterbehilfe–,
sowohl als aktive Tötung, als
auch als assistierter Suizid,
steht im krassen Gegensatz
dazu. Töten des Patienten im
hoffnungslosen Zustand mit
dem Vorwand der Erhaltung
seiner Menschenwürde oder
zum Zeichen des Mitleids be-
deutet im Grunde das Einge-
stehen oder das Verschleiern
der Unfähigkeit des Arztes,
den totgeweihten Patienten
mit wirksamer Empathie und
ärztlicher Kunst so zu beglei-
ten, dass er sein Leben bis
zum Schluss als Vollendung
betrachten kann. In diesem
Sinn hat jeder Mensch grund-
sätzlich das Recht auf sein
persönliches und würdevolles
Sterben ohne aktive künst-
liche Herbeiführung, aber mit
wirksamer palliativmedizi-
nischer Begleitung und ohne
quälende Verzögerung des
u n v e r m e i d -
lichen Todes.
Die Entschei-
dungsfindung
und die ärzt-
liche Beglei-
tung gehören
zu den diffe-
renziertesten
und ethisch
a n s p r u c h s -
vollsten Auf-
gaben eines
Arztes/ einer
Ärztin.
Es gibt sehr un-
terschiedliche
Ansätze in Eu-
ropa. Warum
geben manche
Lände r die
ärztliche Ster-
behilfe weitge-
hend frei, während andere
sie fast völlig verbieten? Das
ärztliche Ethos ist doch über-
all gleich?
Das Freigeben der ärztlichen
Sterbehilfe in einem Staat ist
nicht eine ärztliche, sondern
eine politische Entscheidung.
So ist zum Beispiel die recht-
liche Freigabe der aktiven
Sterbehilfe bei Kindern in
Belgien gegen
den Willen
der meisten
K i nder ä r z te
be s ch los s en
worden. Seit
es medizini­
sche Et h i k
gibt, diente sie
seit über 2000
Ja h ren a l s
Bastion zum
Schut z des
menschlichen
Lebens. Die-
se Ethik kann
im Grunde
weder durch
pa r l ament a -
r i s che Ab -
stimmungen,
noch durch
wissenschaft-
lichen Impe­
tus gebeugt werden. Sie
kann aber eine Abwertung
erfahren, wenn ein Großteil
der Verantwortungsträger
einer Bevölkerung eine an-
dere ethische Grundhaltung
zum Wert des Lebens vertritt.
Das Gesetz eines Staates, das
die Tötung von Menschen
sanktioniert, bekommt nicht
ethische Berechtigung, wenn
es aus demokratischem Wol-
len einer Mehrheit entsteht.
Gewalt gegen Menschen, die
ein Gemeinschaftsempfin-
den gutheißt, kann zwar für
eine Nation rechtmäßig, aber
nicht ethisch im bisher gül-
tigen ärztlichen Sinn genannt
werden. Allerdings ist anzu-
merken, dass auch eine kleine
Zahl von Ärzten Argumente
für die aktive Sterbehilfe vor-
bringt. Nur so ist es möglich,
dass Ärzte in gewissen In-
stitutionen aktive Sterbehil-
fe anbieten. Die Ehrlichkeit
ihrer Argumente soll nicht
von vorneherein in Abrede
gestellt werden. Aber umso
mehr muss auch innerhalb
der Ärzteschaft der Dialog
aufrechterhalten bleiben.
In Österreich verläuft die Dis-
Anfang Februar veranstaltet
die Ärztekammer gemeinsam mit der KAGes und dem Univ.-Klinikum-
LKH Graz und der MedUni eine hochkarätig besetzte Enquete zum Thema Sterbehilfe. Wir sprachen mit
dem Initiator und Vorsitzenden der Ethik- und Beschwerdekommission, Prof. Ronald Kurz.
kussion etwa im Vergleich zu
Deutschland sehr verhalten.
Wie erklären Sie sich das?
Die Art und Weise der poli-
tischen Diskussionen verlau-
fen in Deutschland oft anders
und forscher als hierzulan-
de. Tatsächlich haben deut-
sche Bundestagsabgeordnete
fraktionsübergreifend einen
Gesetzesvorschlag zum assi-
stierten Suizid vorgelegt. Aber
es ist mir nicht bekannt, dass
die Ärzteschaft Deutschlands
die ethischen Grundwerte
zum Schutz des Lebens anders
oder freizügiger betrachten
würde als die Österreicher.
Der Vorschlag wurde auch
von der Deutschen Bundes­
ärztekammer abgelehnt. Was
die Diskussion in Österreich
betrifft, soll darauf hinge-
wiesen werden, dass der Na-
tionalrat die Einsetzung ei-
ner Enquetekommission zum
Thema „Würde am Ende des
Lebens“ beschlossen hat und
gerade die Bioethikkommis-
sion des Bundeskanzleramts
und das Parlament der öster-
reichischen Regierung sich
der Fragen zum Lebensen-
de in den letzten Monaten
nachdrücklich angenommen
haben. Auch dort werden der
Hospizgedanke und die palli-
ativmedizinische Versorgung
in den Vordergrund gerückt.
Die Österreichische Gesell-
schaft für Anästhesiologie,
Reanimation und Intensivme-
dizin stellte fest, dass aktive
Sterbehilfe niemals ein ärzt-
liches Handeln sein kann, und
hat ein klares Votum für eine
flächendeckende, qualitativ
hochwertige Palliativmedizin
schriftlich abgegeben.
Welche Kriterien gab es für
Programm und Referenten?
Die Veranstaltung „Men-
schenwürde am Lebensende“
steht unter dem Motto „Ster-
ben an der Hand, nicht durch
die Hand des Arztes“. Mit die-
ser Zielrichtung wird so ge-
nannte Sterbehilfe von nam-
haften Persönlichkeiten aus
der Sicht des Public Health
(Univ.-Prof. Dr. Horst No-
ack), der Standesordnung der
Ärzte der Steiermark (Univ.-
Prof. Dr. Thomas Kenner), der
verschiedenen Kulturen und
Religionen (Univ.-Prof. Dr.
Walter Schaupp), der zeitge-
mäßen Palliativmedizin (OA
Dr. Juljana Verebes) und der
Erfahrung mit der Patienten-
verfügung (Univ.-Prof. Dr.
Hans Tritthart) beleuchtet,
die Bedeutung der Palliativ-
medizin begründet und der
aktiven Sterbehilfe gegenü-
bergestellt.
Warum sollte ein Arzt daran
unbedingt teilnehmen?
Dazu möchte ich die Feststel-
lungen von Herrn Univ.-Prof.
Dr. Karl Harnoncourt, dem
vormaligen Leiter des Hos-
pizvereins Steiermark und
Moderator der geplanten Ver-
anstaltung, anführen:
Von unseren Patienten wird
zunehmend neben der sta-
tionären auch eine dezen-
Menschenwürde am Lebensende
Termin/Ort:
Freitag, 6. Februar 2015 von 15 bis 18:30 Uhr
Ärztekammer Steiermark
Vortragende und Themen:
Univ.-Prof. Dr. Horst Noack:
Sterbehilfe im Spannungsfeld öffentlicher Gesundheit
Univ.-Prof. Dr. Thomas Kenner:
Eid und Standesordnung der Ärzte
Univ.-Prof. Dr. Walter Schaupp:
Sterbehilfe aus interkultureller und interreligiöser Sicht
OA Dr. Juljana Verebes:
Palliativmedizin bis zum Ende
Univ.-Prof. Dr. Hans Tritthart:
Erfahrungen mit der Patientenverfügung
Moderation:
Univ.-Prof. Dr. Karl Harnoncourt
„Wenn Ärzte sich für
die aktive Sterbehilfe
einsetzen, wird die
Gesellschaft sie in
absehbarer Zeit
nicht als Helfer und
Heiler, sondern als
gefährliche Menschen
einstufen.“
Ronald Kurz
Foto: Shutterstock
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