Ærzte
Steiermark
|| 01|2014
39
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Vergabe ausgeschriebener
Planstellen
im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Steiermark und
den steirischen § 2-Krankenversicherungsträgern
Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin
Punkteanzahl
Graz - Andritz, Bezirk Graz
Dr. Andrea HOFER
35,0
Leibnitz, Bezirk Leibnitz
Dr. Tamara RAUTER
32,0
Pischelsdorf, Bezirk Weiz
Dr. Sassan FARZI
18,2
Tieschen, Bezirk Südoststeiermark
Dr. Melanie WITSCH
28,7
ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
als Nachfolgepraxis
Punkteanzahl
Feldkirchen, Bezirk Graz-Umgebung
Dr. Elke KASTL
40,0
Heiligenkreuz am Waasen, Bezirk Leibnitz
Dr. Nikolaus HANFSTINGL
32,1
Bad Aussee, Bezirk Liezen
Dr. Pia-Katharina EDLINGER
30,1
Kaindorf an der Sulm, Bezirk Leibnitz
Dr. Christian SORAL
42,0
Fachärztinnen und Fachärzte
Kinder- und Jugendheilkunde
Fürstenfeld, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Dr. Martin MÜLLER
18,2
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Liezen, Bezirk Liezen
Dr. Iris CEGNAR
38,1
FachärztInnen als Nachfolgepraxis
Innere Medizin
Schladming, Bezirk Liezen
Dr. Babak BAHADORI
42,0
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Graz – Rechtes Murufer – Nord
Zurückziehung der Ausschreibung
PlanstellenAusschreibung
01/2014
Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin
Ausschreibung als Nachfolgepraxis für 1 Jahr
Bezirk Hartberg/Fürstenfeld
Kaindorf
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.4.2014
Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste werden
von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert. Bei einer Nicht-
bewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw.
Reihungsraumes.
Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei der Aus-
schreibung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen besteht keine
Bewerbungspflicht.
Eine Nichtbewerbung führt zu keiner Streichung aus der
Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes. Alle anderen Ärztinnen/Ärzte,
die ihr Interesse für eine der ausgeschriebenen Planstellen bekunden möchten,
können sich unter den unten angeführten Bedingungen mitbewerben.
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für die Bewer-
bung notwendigen Unterlagen
bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz,
Kaiserfeldgasse 29, bis längstens
6.2.2014
einzureichen. Bewerbungsbögen
sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage
der Ärztekammer
unter
Ärzte
abrufbar.
Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen
nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:
QQ
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in
deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)
QQ
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; so-
fern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung
vorzulegen)
QQ
Staatsbürgerschaftsnachweis
QQ
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
QQ
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter
Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer
QQ
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse
oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staats-
gebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes,
der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates.
Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die
Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage eines aktuellen Strafregi-
sterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung
der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Plan-
stelle an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse weitergeleitet.
Für den Geschäftsausschuss der steirischen
§
2-Krankenversicherungsträger:
Direktor Dr. Robert Gradwohl (Geschäftsführer), Obfrau Mag.
a
Verena Nuss-
baum (Vorsitzender
Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe
der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfü-
gung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen wir
Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie tagsüber
erreichbar sind.
Gemä
ß §
4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den
Steirischen
§
2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtver-
trages, sowie gem.
§
3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekam-
mer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen
Gesamtvertrages, gem.
§
3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen
Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.
§
4 Abs. 1 des
zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden
nachstehende Planstellen ausgeschrieben: