

Ærzte
Steiermark
|| 07_08|2015
57
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Vergabe ausgeschriebener
Planstellen
im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Steiermark und
den steirischen § 2-Krankenversicherungsträgern
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Punkteanzahl
Groß St. Florian, Bezirk Deutschlandsberg
Keine Bewerber
Friedberg, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Keine Bewerber
Leoben, Bezirk Leoben
Dr. Elisabeth CATTINI
37,0
Leoben-Lerchenfeld, Bezirk Leoben
Dr. Heide TESAR
28,4
Eisenerz, Bezirk Leoben
Keine Bewerber
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
als Nachfolgepraxis
Stainz, Bezirk Deutschlandsberg
Dr. Alexander ERBEN
37,5
Pistorf, Bezirk Leibnitz
Dr. Bernhard NEWART
34,9
Fachärztinnen und Fachärzte
Augenheilkunde und Optometrie
Graz – Zentrum – Links
Dr. Horst KRENN
51,0
Lungenkrankheiten
Graz – Zentrum – Links
Prim. Dr. Martin TRINKER, MSc
35,0
Neurologie
Weiz, Bezirk Weiz
Dr. Dieter KRAMETTER
41,0
Radiologie
Weiz, Bezirk Weiz
Dr. Robert ZÖHRER
39,0
Urologie
Feldbach, Bezirk Südoststeiermark
Dr. Nikolaus LEONTARIDIS
41,0
Fachärztinnen und Fachärzte
als Nachfolgepraxis
Lungenkrankheiten,
Weiz, Bezirk Weiz
Dr. Gerhard AMBROSCH
46,0
Vergabe ausgeschriebener
Planstellen
im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Steiermark und
der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Fachärztinnen und Fachärzte
Punkteanzahl
Kinder- und Jugendheilkunde
Fernitz, Bezirk Graz-Umgebung
Dr. Barbara PRATL
40,5
PlanstellenAusschreibung
07-08/2015
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Bezirk Deutschlandsberg
Groß St. Florian
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2015
Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste wer-
den von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert. Bei einer
Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes
bzw. Reihungsraumes.
Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nach-
folgepraxis und bei der Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an
Gruppenpraxen besteht keine Bewerbungspflicht.
Eine Nichtbewerbung
führt zu keiner Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungs-
raumes. Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausge-
schriebenen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten
angeführten Bedingungen mitbewerben. Für die Bewerbung ist der aufge-
legte
Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Un-
terlagen
bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse
29, bis längstens
6. August 2015
einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei
der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärz-
tekammer
unter
www.aekstmk.or.at/Formulare/NiedergelasseneÄrzte
ab-
rufbar.
Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt
werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark
sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn
die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deut-
scher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen)
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate;
sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Überset-
zung vorzulegen)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestell-
ter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskrankenkasse
oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des
Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschafts-
raumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziations-
staates.
Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und
die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage eines aktuellen
Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlas-
sungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach
Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse
weitergeleitet.
FürdenGeschäftsausschussdersteirischen
§
2-Krankenversicherungsträger:
Direktor Dr. Robert Gradwohl (Geschäftsführer), Obfrau Mag.
a
Verena Nuss-
baum (Vorsitzende)
Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die
termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärzte-
kammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersuchen
wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der Sie
tagsüber erreichbar sind.
Gemä
ß §
4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den
Steirischen
§
2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtver-
trages, sowie gem.
§
3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekam-
mer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen
Gesamtvertrages, gem.
§
3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen
Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.
§
4 Abs. 1 des
zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden
nachstehende Planstellen ausgeschrieben: