AERZTE Steiermark 10 | 2014 - page 44

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Ærzte
Steiermark
 || 10|2014
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Neurologischer
Leistungskatalog:
Einigung mit der GKK
Nach jahrelangen Verhandlungen
mit der Steiermär-
kischen Gebietskrankenkasse konnte eine Einigung über
einen Neurologischen Leistungskatalog erreicht werden.
Damit ist nun auch die Ausschreibung von Mono-Neu-
rologen-Planstellen möglich. Der Katalog gilt ab 1.1.2015.
Gerd Wonisch, MPH
Die kassenmedizinische
Landschaft verändert sich
langsamer als die Medizin.
So auch im Bereich Neuro-
logie/Psychiatrie. Während
die Fächer vor Jahren ge-
trennt wurden, erste Stellen
für „Mono-Neurologen“ und
„Mono-Psychiatrie“ standen
zur Nachbesetzung an, war
es lange nicht möglich, eige-
ne Leistungskataloge dafür
zu erstellen. Dieser Umstand
gehört ab dem 1. Jänner 2015
der Vergangenheit an. Damit
ist nun auch die Ausschrei-
bung von Mono-Neurologen-
Planstellen möglich.
Leistungskatalog
für Mono-Neurologen
Grundsätzlich sind alle
Leistungen der §2-Kassen-
Honorarordnung verrechen-
bar.
Für folgende Leistungen wer-
den für Fachärzte für Neu-
rologie vom Doppelfach ab-
weichende Regelungen bzw.
Limitierungen ab 1.1.2015
vereinbart.
y
Pos. 296 Fremdanamnese:
10 % der Behandlungsfälle/
Quartal
y
Pos. 313 EEG-Untersu-
chung: 22 % der Behand-
lungsfälle/Quartal
y
Pos. 314 Neurologischer Sta-
tus: 80 % der Behandlungs-
fälle/Quartal
y
Pos. 316 Psychischer Status:
25 % der Behandlungsfälle/
Quartal
y
Pos. 525 EMG: 12 % der Be-
handlungsfälle/Quartal
y
Pos. 526 ENG: 12 % der Be-
handlungsfälle/Quartal
y
Pos. 593 Bidirektionale
Dopplersonographie: 17 %
der Behandlungsfälle/Qua.
y
Pos. 847 Farduplexsonogra-
phie Carotis: : 17 % der
Behandlungsfälle/Quartal
y
Pos. 527 Minimentaltest:
12 % der Behandlungsfälle/
Quartal
Die Pos. 309 „Sensibilitäts-
prüfung“ wird für Mono-
Neurologen gestrichen und
dafür eine neue Leistung
„Fachspezifische (neurolo-
gische) Statuskontrolle“; ver-
rechenbar von Fachärzten für
Neurologie in 50 % der Be-
handlungsfälle pro Quartal;
nicht gemeinsam mit Pos. 314
verrechenbar, eingeführt.
Die Verrechnungsmöglich-
keit der Pos. 155 „Perime-
trie-Skotometrie nach allen
Methoden“ und der Pos. 157
„Prüfung des Augenmuskel-
gleichgewichtes (Heteropho-
riebestimmung, Doppelbil-
der, Schielwinkelmessung)“
entfällt für Mononeurologen.
Um den einzelnen Vertrags­
ärzten die Möglichkeit für
individuelle Schwerpunkt-
setzungen zu bieten, wird
zusätzlich für die Pos. 296,
313, 314, 316, 525, 526, 593,
847, 527 und für die neue
Pos. „Fachspezifische (neuro-
logische) Statuskontrolle“ eine
Regelung ähnlich der Pos. 100
(Befundbericht) eingeführt.
Demnach können die Limi-
tierungen für die genannten
Positionen von den einzel-
nen ÄrztInnen überschritten
werden, insgesamt sind die
Leistungen jedoch mit dem je-
weiligen Prozentsatz pro Fach-
gruppe und Quartal begrenzt.
Gerd Wonisch ist Abteilungslei-
ter der Kurie Niedergelassene
Ärzte. Tel. 0316/8044-34
1...,34,35,36,37,38,39,40,41,42,43 45,46,47,48,49,50,51,52,53,54,...56
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