36
Ærzte
Steiermark
|| 10|2014
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
letzte meldung:
geschafft!
Das neue
Dienstrecht
ist fix.
Mehr auf:
Es muss ist etwas geschehen
Quelle: Ärztekammer Steiermark
Lehrpraxis-Barometer
Wie geht es der Lehrpraxis?
Diese Frage wird heftig
diskutiert. Im „Lehrpraxis-Barometer“ wird nicht diskutiert,
sondern konstatiert.
Gesamtzahl der Lehrpraxisstellen:
17
Zahl der geförderten Lehrpraxisstellen:
5
Anteil der geförderten Lehrpraxisstellen
an der Gesamtzahl in Prozent:
29,41
Stand: September 2014
Dieser Text beginnt mit einer
Bitte, noch dazu mit einer un-
gewöhnlichen: Erwarten Sie
sich von diesem Artikel keine
detaillierten Information, er
musste zu einem Zeitpunkt
geschrieben werden, als zwar
die Eckpunkte eines neuen
Dienstrechts zwischen Ärzt
ekammer, Betriebsrat und
KAGes vereinbart waren, die
Details aber noch nicht nieder-
geschrieben sein konnten und
zu dem seitens der KAGes die
Zustimmung des Aufsichts-
gremiums und des Eigentü-
mers noch einzuholen war.
Daher: Lesen Sie bitte die
laufenden Aktualisierungen
auf der Website der Ärzte-
kammer Steiermark und die
Info-Schreiben der nächsten
Wochen, besuchen Sie die In-
formationsveranstaltungen,
die bald stattfinden werden,
und lesen Sie jedenfalls die No-
vember-Ausgabe von AERZTE
Steiermark. Noch nie fanden
Dienstrechtsverhandlungen
unter schwierigeren Rahmen-
bedingungen statt: Das neue
Krankenanstaltenarbeitszeit-
gesetz mit der (schrittweisen)
Hinführung zur 48-Stunden-
Woche zwang zwar zum ra-
schen Handeln, war aber in
den Details noch nicht be-
kannt. Bis zum Beschluss im
Nationalrat sind noch Ände-
rungen möglich.
Das neue Dienstrecht soll lan-
ge Zeit funktionieren, obwohl
sich die Bedingungen durch
die Übergangsbestimmungen
im KA-AZG bis zum Jahr 2021
sukzessive verändern werden.
Das neue Dienstrecht soll eine
faire Bezahlung gewährleisten,
die dem Vergleich mit anderen
Bundesländern und dem Aus-
land standhält – sonst wird es
noch schwieriger, Stellen zu
besetzen. Und es ist jetzt schon
schwierig genug.
Und: Das neue Dienstrecht
soll sicherstellen, dass auch
unter den Bedingungen des
neuen KA-AZG in den einzel-
nen Häusern und Abteilungen
Dienstpläne gemacht werden
können.
All das muss mit einem Lan-
desbudget vereinbar sein, das
ohne Neuverschuldung aus-
kommt und auch den Spiel-
raum der landeseigenen Spi-
talsgesellschaft einengt.
Und: Die Ausbildung ändert
sich. TurnusärztInnen im
klassischen Sinn wird es bald
nicht mehr geben.
Nur ein Element war hilfreich:
Allen war klar, dass etwas
geschehen muss, und zwar
sehr rasch, denn die Situation
ist prekär und der KA-AZG-
Stichtag nah.
Hier die Fakten,
soweit derzeit klar:
y
Die Grundgehälter werden
deutlich erhöht – für alle,
von den ÄrztInnen in Aus-
bildung bis zu den (Funk-
tions-)OberärztInnen.
y
Die Arbeitszeit wird um rund
200 Stunden pro Ärztin/Arzt
reduziert. Einkommensver-
luste gibt es dadurch insge-
samt keine – im Gegenteil.
y
Ergänzend werden die Maß-
nahmen, die im Maßnah-
menpaket „Attraktivierung
ärztliche Arbeit“ festgelegt
sind, umgesetzt.
y
Spezielle Maßnahmen sind
für ÄrztInnen in Ausbil-
dung vorgesehen. Dazu
gehören durchwegs unbe-
fristete Verträge und ein
Weiter- und Fortbildungs-
budget pro Ärztin/Arzt
in Ausbildung seitens des
Dienstgebers.
Mehr Infos online!
Eckpunkte des neuen Dienstrechts vereinbart
– Details müssen noch niedergeschrieben werden.