wohlfahrtsfonds
Das neue Konto
Mag. Bernd Niehs
Für alle Österreicherinnen
und Österreicher, die ab dem
1. Jänner 1955 geboren wur-
den, wurde aufgrund der Pen-
sionsreform ein staatliches
Pensionskonto eingerichtet.
Das Gros der Versicherten hat
seit dem Frühjahr 2014 bereits
Post vom zuständigen Sozi-
alversicherungsträger (PVA,
SVA, VA, SVB) mit der indi-
viduellen Kontoerstgutschrift
erhalten.
Inhalt der
Kontoerstgutschrift
Die Kontoerstgutschrift ist
die Mitteilung zum Stich-
tag 31. Dezember 2013 auf
Basis der bisherigen Versi-
cherungszeiten – dies unter
Berücksichtigung auch der
vor 2005 erworbenen Versi-
cherungszeiten aus dem alten
Pensionssystem. Die Konto-
erstgutschrift – geteilt durch
14 – ergibt den aktuellen bis-
her erworbenen monatlichen
Bruttopensionsanspruch zum
Regelpensionsalter.
Welche Ansprüche
kommen jährlich dazu?
Für jedes weitere Jahr ab 2014
werden aktuell 1,78 % der
sozialversicherungspf lich-
tigen Beitragsgrundlagen
(das ist grundsätzlich das
monatliche Bruttoeinkom-
men, maximal jedoch EUR
4.530,00 im Jahr 2014) als
Teilgutschrift dem staatli-
chen Pensionskonto gutge-
schrieben und werden damit
zur Kontoerstgutschrift hin-
zugerechnet.
Hochrechnung
der Pension bis
zum Pensionsantritt
Eine solche Hochrechnung
kann auf der Website www.
pensionskontorechner.at in-
dividuell erstellt werden. Man
braucht dazu den aktuellen
Stand des staatlichen Pensi-
onskontos (das ist aktuell die
individuelle Kontoerstgut-
schrift) sowie das monatliche
oder jährliche Bruttoeinkom-
men.
Wie hoch wird die Pen
sion für die Ärztinnen
und Ärzte sein?
Die Pension für die Ärzte-
schaft setzt sich aus zumin-
dest zwei Pensionen zusam-
men:
y
Staatliche Pension und
y
Pension vom Wohlfahrts-
fonds
Beide Bruttowerte zusammen-gerechnet ergeben nach Ab-
zug der Steuern und Kran-
kenversicherungsbeiträge die
individuelle Nettopension.
Einen Brutto-Netto-Rechner
findet man z. B. auf der Web-
site des Finanzministeriums
(
) unter der
Lasche Steuern und dem wei-
terführenden Link „Berech-
nungsprogramme & Tools“.
Wird man eine
Pensionslücke haben?
Diese Frage ist grundsätzlich
mit „ja“ zu beantworten. Die
individuelle Höhe ist aller-
dings abhängig vom Einkom-
men, das man im aktiven
Berufsleben gehabt hat.
Vorteil des
Pensionskontos
Man wird frühzeitig darauf
sensibilisiert, dass eine zu-
sätzliche Absicherung zur
staatlichen Pension notwen-
dig sein wird. Getreu dem
Spruch „Der frühe Vogel
fängt den Wurm“ zahlt sich
auch eine frühzeitige – und
vor allem rechtzeitige – Vor-
sorge fürs Alter aus.
Tipp
Mit der Handysignatur kann
man sich sehr einfach auf
dem staatlichen Pensionskon-
to einloggen und die Details
der Kontoerstgutschrift ve-
rifizieren. Informationen zur
Beantragung erhalten Sie auf
Weitere Informationen zum
staatlichen Pensionskonto
finden Sie unter
pensionskonto.at
Was kann ich vom
Wohlfahrtsfonds an
Pension erwarten?
Sie können jederzeit Hoch-
rechnungen vom Wohlfahrts-
Das staatliche Pensionskonto wurde
einge-
richtet.
Ärztinnen und Ärzte haben auch die Mög-
lichkeit, sich über die voraussichtliche Pension
aus dem Wohlfahrtsfonds zu informieren.
fonds anfordern, damit Sie
sich ein Bild von Ihrem vo-
raussichtlichen Pensionsein-
kommen – zusammen mit
der staatlichen Pension – ma-
chen können. Die Hochrech-
nungen können Sie am ein-
fachsten per E-Mail unter
anfordern.
Für Fragen erreichen Sie das
Team des Wohlfahrtsfonds
unter der Telefonnummer
0316/8044 DW 64 bis 67
Bernd Niehs ist Abteilungslei-
ter des Wohlfahrtsfonds in der
Ärztekammer Steiermark.
Ærzte
Steiermark
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