Ærzte
Steiermark
|| 03|2015
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
destens zwei Minuten): € 6,82
Pos. 34c I.K.: Drei zusätzliche
Ableitungen mit Begründung:
€ 6,82
Pos. 34f: Zuschlag für EKG
am Krankenbett: Punkte: 10
BVA/VAEB/KFA-Graz
und Wien:
y
Die Positionen 34a bis 34c
werden nur dann honoriert,
wenn genaue schriftliche
Aufzeichnungen über die
ausgeführten Leistungen
und die erhobenen Befunde
geführt werden. Diese Un-
terlagen müssen aufbewahrt
werden. Wenn vom zuwei-
senden Arzt nur die Durch-
führung eines EKG verlangt
wurde, kann keine Ordi-
nationsgebühr verrechnet
werden.
y
Ärzte für Allgemeinmedizin
müssen für die Verrech-
nung eines Notfall-EKGs
ein Ansuchen stellen.
SVA:
Pos. 34a.: EKG in Ruhe (Ab-
leitungen I, II, III; AVR, AVL,
AVF; V1-6). Punkte: 69
Pos. 34b: Langer Streifen zur
Arrhythmie-Diagnostik, aus-
genommen bei Vorhofflim-
mern und absoluter Arrhyth-
mie (eine Ableitung minde-
stens zwei Minuten):
Punkte: 14
Pos. 34c: Drei zusätzliche
Ableitungen mit Begründung:
Punkte: 14
Pos. 34f: Zuschlag für EKG
am Krankenbett: Punkte: 18
Langzeit(24h)-EKG:
§2-Kassen (STGKK,
BKK, SVB)
Pos. 580: 24-Stunden-EKG:
Tarif: € 43,18; verrechenbar
nur für FÄ für Innere Medizin
in 20 % der Behandlungsfälle
Pkt. 12 der Erläuterungen zu
Abschnitt II: Der Umfang
der 24-Stunden-EKG-Unter-
suchung umfasst alle Tätig-
keiten, die für die Vornahme
einer solchen Untersuchung
sowohl in medizinischer als
auch in technischer Hinsicht
erforderlich sind, insbeson-
dere das Anlegen und die Ab-
nahme des Speichergerätes,
Auswertung und Befunder-
stellung.
VAEB:
Pos. 34d I.: Langzeit-EKG
(An legen des Gerätes,
24-Stunden-Registrierung,
Computerauswertung und
Befunderstellung): Punkte:
110; In maximal 10 Prozent
der Fälle pro Arzt und Monat
verrechenbar. Die Sonderver-
einbarung ist unter Anschluss
des Gerätenachweises und der
Gerätemeldung über die Ärz-
tekammer zu beantragen. Ein
Durchschlag des Befundes
ist 3 Jahre aufzubewahren
und der VAEB auf Verlan-
gen zur Verfügung zu stellen.
Zuweisungen innerhalb der
Fachgruppe, allerdings ohne
Grundvergütung, möglich.
BVA/SVA:
Bei der BVA und SVA ist das
Langzeit-EKG eine Privatlei-
stung. Eine Kostenerstattung
gewähren die beiden Kassen,
wenn die Leistung durch ei-
nen Facharzt für Innere Me-
dizin erbracht wird.
Ergometrien:
§2-Kassen
(STGKK, BKK, SVB)
Pos. 506 Ergometrie: verre-
chenbar nur für FÄ für Innere
Medizin in 20 % der Behand-
lungsfälle: Tarif: € 48,12
Die Verrechnung von Ergo-
metrien ist nur möglich, wenn
die Ordinationsausstattung
mit Sichtergometer, Defibril-
lator und Reanimationsset
der Kasse und der Kammer
nachgewiesen wird und die
Untersuchung entsprechend
den Empfehlungen der Öster-
reichischen Cardiologischen
Gesellschaft durchgeführt
wird.
Eine ergometrische Unter-
suchung kann nur einmal
pro Patient und Quartal ver-
rechnet werden, wobei neben
dieser Honorarposition keine
weiteren elektrocardiogra-
phischen Leistungen geson-
dert vergütet werden.
Die Verrechnung von ergo-
metrischen Untersuchungen
ist nur möglich, wenn eine
zweifelsfreie medizinische In-
dikation vorliegt, wie z. B. bei
Aufdeckung, Bestätigen oder
Ausschließen einer coronaren
Herzkrankheit und damit Er-
fassung der Coronarreserve
des Herzens; Beurteilung der
Leistungseinschränkung bei
sklerotischen Cardiopathien,
Cardiomyopathien und Vi-
tien, weiters bei Coronar-
insuffizienz, Zustand nach
Herzinfarkt und pulmonaler
Hypertension; Beurteilung
von Herzrhythmusstörungen
(Erkennen und Quantifizie-
rung) etc.
Im Regelfall wird das Erken-
nen eines Belastungshoch-
druckes auch ohne gleichzei-
tige elektro-cardiographische
Belastung möglich sein.
Ebenso stellen Verlaufskon-
trollen bei therapeutischen
Maßnahmen, wie beispiels-
weise bei der Behandlung
mit Betarezeptorenblockern,
Nitraten, Antihypertensiva,
usw. keine Indikation für die
Durchführung einer Ergome-
trie dar.
Ferner können Ergometrien
zur Beurteilung der körper-
lichen Leistungsfähigkeit im
Rahmen von Sport-, Arbeits-
und Vorsorgeuntersuchungen
nicht auf Kosten der Kran-
kenversicherungsträger ver-
rechnet werden.
Kleine Kassen
(BVA, VAEB, SVA, KFA):
Die Ergometrien sind bei al-
len Kleinen Kassen für Fach-
ärzte für Innere Medizin mit
einem Sondervertrag (Pos.
34g) verrechenbar.
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