AERZTE Steiermark | März 2015 - page 43

Ærzte
Steiermark
 || 03|2015
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
DMP Therapie aktiv – Diabetes im Griff:
Auch Hauptverband gibt grünes Licht
„Z“ bei Wahlärztinnen und Wahlärzten
Verrechnungstipp von Wahlärztereferent Clemens Stanek.
Kennzeichnung der Positionen mit Z bei den
§2-Kassen: Für Leistungen aus den Fachge-
bieten (ausgenommen Pos. 100, 106 und 108)
während der Nacht (20.00 bis 07.00 Uhr), an
Sonn- und Feiertagen (07.00 bis 20.00 Uhr)
sowie an Wochenenden im Bereitschaftsdienst (Samstag
07.00 bis Montag 07.00 Uhr) wird ein Zuschlag von 20 Pro-
zent (Kennzeichnung „Z“) des in Rechnung gestellten Ta-
rifsatzes vergütet. Diese Regelung gilt nicht für ÄrztInnen,
die an Samstagen und Sonntagen vereinbarte Sprechstun-
den abhalten.
Zwei Beispiele:
Pos. 120 Subcutane oder intravenöse Infusion
€ 5,69 plus Z (€ 1,14) ergibt € 6,83
Pos. 116 CRP (C-reaktives Protein – Schnelltest)
verrechenbar von: ÄrztInnen für Allgemeinmedizin in 5 %
(1. und 4. Quartal) bzw. 2 % der Behandlungsfälle (2. und
3. Quartal) FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde in 15 %
(1. und 4. Quartal) bzw. 4 % der Behandlungsfälle (2. und 3.
Quartal); nicht gemeinsammit Pos. 055 (Blutsenkung) und
Pos. 056 (Mikrosenkung) verrechenbar:
€ 5,47 + Z (€ 1,09) = € 6,56; Auf der Rechnung sollte beim
Positionstext der Vermerk „inkl. 20% Z“ und die Uhrzeit
der Leistungserbringung angeführt werden. Die Rückfrage
bei der GKK puncto der Kostenrückerstattung läuft gerade.
Seit 1. Jänner 2015 befindet sich das Disease Management Programm „Therapie aktiv –Diabe-
tes im Griff“
in der Regelversorgung. Jetzt hat auch der Hauptverband der österreichischen Sozialver-
sicherungsträger die Vereinbarung unterschrieben. Das Aus- und Fortbildungsangebot wird verstärkt.
DMP für WahlärztInnen
§2-Kassen
WahlärztInnen der §2-Kassen
können zwar weiterhin am
Programm teilnehmen, müs-
sen jedoch den PatientInnen
eine Privathonorarnote aus-
stellen, die von den Patient­
Innen bei der STGKK zum
Kostenrückersatz eingereicht
werden können. Die Patientin
bzw. der Patient erhält dann
80% der oben angeführten Be-
träge zurück. Diese Regelung
gilt auch für PatientInnen der
SV der Bauern (SVB).
BVA
WahlärztInnen der BVA müs-
sen die Leistungen den Pati-
entInnen privat in Rechnung
stellen. Von der BVA wird bei
Kassen- und Wahlarztpatien-
tInnen kein Behandlungsbei-
trag eingehoben (100% Ko-
stenrückersatz).
KFA Graz
KFA-VertragsärztInnen kön-
nen direkt mit der KFA-Graz
abrechnen.
SVA
SVA-Vertrags- sowie SVA-
WahlärztInnen können direkt
mit der SVA abrechnen.
VAEB
VAEB-Vertrags- sowie Wahl-
ärztInnen können direkt mit
der VAEB abrechnen.
Inhaltliche Informationen
erhalten Sie unterwww.di-
abetes.therapie-aktiv.at. Die
Vereinbarung ist unter http://
w w w. a e k s t mk . o r. a t /4 3 6
downloadbar.
Fortbildungen
01: Grundkurs
20.3. und 21.3.2015: Diabetes-
Typ2-Schulung in der Steier-
mark
22: herz.leben
28.3.2015
24: Schulung insulin­
pflichtiger Diabetiker
in der Steiermark: 28.03.2015
E-Learning:
Mit der E-Learning Basis-
schulung „DMP Therapie
aktiv – Diabetes im Griff“
haben Sie die Möglichkeit
die Basisschulung ONLINE
durchzuführen. Danach kön-
nen Sie sich direkt ONLINE
als DMP-Arzt registrieren
lassen. Nähere Informationen
erhalten Sie unter
Anmeldungen:
Online:
Fax: 0316/8044-132
E-Mail:
Ärztekammer Steiermark,
Fortbildungsreferat, Kaiser-
feldgasse 29, 8010 Graz
Fragen zum Programm
und Abrechnungsfragen:
Kurie Niedergelassene Ärzte
Gerd Wonisch, MPH
Tel. 0316 8044 - 34
Fax 0316 8044 - 135
Die Leistungspositionen bei den einzelnen Kassen:
Leistung
§2-Kassen
BVA
VAEB
SVA (Achtung!)
KFA
Erstbetreuung: EUR 53,00
DMP1
DMP1
DMP1
DMPE
DMP1
Laufende Betreuung:
EUR 25,00 (1 x pro Quartal)
DMP2
DMP2
DMP2
DMPL
DMP2
1...,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42 44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,...60
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