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ÆRZTE
Steiermark
|| 03|2017
Foto: Helge O. Sommer
WIRTSCHAFT
&
ERFOLG
ist, wie schon der Name sagt,
ein in jeder Hinsicht rein
steirischer Pensions- und
Absicherungsfonds. Es gibt
keinerlei Verbindungen zu
anderen Fonds (z. B. denen
anderer Bundesländer-Ärzte-
kammern). Daher sind auch
kritische Meldungen, die gele-
gentlich über die Bundeslän-
dergrenzen schwappen, für
die Steiermark völlig irrele-
vant.
Als Pensionsfonds ist der
steirische Wohlfahrtsfonds
auf Langfristigkeit angelegt.
Der schnelle Gewinn, der
bei anderen, privaten Ver-
anlagungen immer auch
ein schneller Verlust sein
kann, ist niemals das Ziel:
„Die Priorität bei der strate-
gischen Ausrichtung liegt auf
der langfristigen Erfüllung
der Ertragsziele unter Be-
achtung eines politisch und
wirtschaftlich vertretbaren
Verlustpotenzials“, heißt es
im letzten Strategiekonzept.
Oder, einfacher gesagt: Die
Veranlagung des Wohlfahrts-
fonds der Ärztekammer un-
terliegt auf Grundlage sei-
ner Satzungen Kriterien, die
mehr auf Sicherheit Bedacht
nehmen als die der Pensions-
kassen, die dem Pensions
kassengesetz unterliegen. Die
geringe Risikofreudigkeit des
Wohlfahrtsfonds führt zu
einem über die Jahre gleich
bleibenden Phänomen: In
wirtschaftlich tollen Jahren
erhebliche Vorteile: Das ist
einmal diese Grundhaltung,
es sind aber auch die gerin-
gen Verwaltungskosten. Die
liegen seit Jahren bei 2,8 bis
maximal drei Prozent. Private
Rentenversicherer (so eine Ar-
beiterkammeruntersuchung
aus dem Jahr 2011) wenden
dagegen 15 bis 29,73 Prozent
für diese Nebenkosten auf.
Für Lebensversicherungen
errechnete der VKI im Jahr
2010 bis zu 21 Prozent „Ne-
benkosten“ aus.
Zweiter Vorteil: Die Steuer-
begünstigung, die nur eine
Pflichtversicherung, wie sie
der Wohlfahrtsfonds ist, bie-
ten kann. Wohlfahrtsfonds-
beiträge sind von der Ein-
kommen- bzw. Lohnsteuer
absetzbar. Eine Senkung der
Beiträge würde also auch die
Steuerlast erhöhen. Die von
manchen geforderte, beliebige
Wahl der Beitragshöhe ohne
prozentuelle Bindung an das
Einkommen würde zu einer
Vervielfachung der Steuer-
belastung für den Einzelnen
führen.
Aus diesen beiden Gründen
geraten private Vorsorgemo-
delle im Vergleich zum Wohl-
fahrtsfonds auch immer hoff-
nungslos ins Hintertreffen.
So viel Flexibilität
wie möglich
Dennoch bemüht sich der
steirische Wohlfahrtsfonds,
„performt“ er nicht so spek-
takulär wie Veranlagungs-
formen, die auf (mehr) Risiko
abstellen. In „schlechten“ Jah-
ren dagegen ist der Wohl-
fahrtsfonds stetig besser. Und
schlechte Jahre gab es gerade
in letzter Zeit genug.
Es wäre vermessen zu be-
haupten, dass die Veranla-
gungsstrategen in der Ärzte
kammer bessere Informatio-
nen haben als Treasury-Ex-
perten großer Banken oder
Veranlagungsspezialisten von
internationalen Investment-
fonds. Aber es gibt dennoch
seinen Mitgliedern so viel
persönlichen Freiraum wie
rechtlich möglich zu geben.
Das heißt, es gibt das An-
gebot der Beitragsreduktion
unter gewissen Umständen.
Was es rechtlich nicht geben
kann, ist der schwerwiegende
und plötzliche Eingriff in er-
worbene Rechte, wie es Ver-
fassungsrechtsexperte Theo
Öhlinger beschrieb. Hier ist
der Spielraum auch für den
Gesetzgeber sehr eng. „Öf-
fentliches Interesse“ kann
zwar als Rechtfertigung die-
nen – etwa für Einführung
des Zusatzbeitrages in der
gesetzlichen Krankenversi-
cherung für mitversicherte
Angehörige zur Jahrtausend-
wende – aber eben nur in
begrenztem Rahmen.
„Behutsame, verantwortungs-
volle Reformschritte, die den
Bedürfnissen der Beitrags-
zahler entsprechen, aber Bei-
tragsbezieher nicht beein-
trächtigen, sind immer das
Ziel“, sagt der Vorsitzende
des Verwaltungsausschusses
(dieses Ärztekammer-Gre-
mium lenkt und (beg)leitet
den Wohlfahrtsfonds) daher
auch. Diese müssten aber in
Hinblick auf ihre Auswir-
kungen immer sehr sorgfältig
überlegt werden: „Wenn wir
an einer Schraube drehen,
bewegen wir sehr viele Räder.“
*2016: vorläufige Zahlen
„Behutsame,
verantwortungsvolle
Reformschritte, die
den Bedürfnissen
der Beitragszahler
entsprechen, aber
Beitragsbezieher nicht
beeinträchtigen sind
immer das Ziel.“
Peter Schedlbauer,
Vorsitzender des
Verwaltungsausschusses