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ÆRZTE

Steiermark

 || 03|2017

Foto: Helge O. Sommer

WIRTSCHAFT

&

ERFOLG

ist, wie schon der Name sagt,

ein in jeder Hinsicht rein

steirischer Pensions- und

Absicherungsfonds. Es gibt

keinerlei Verbindungen zu

anderen Fonds (z. B. denen

anderer Bundesländer-Ärzte-

kammern). Daher sind auch

kritische Meldungen, die gele-

gentlich über die Bundeslän-

dergrenzen schwappen, für

die Steiermark völlig irrele-

vant.

Als Pensionsfonds ist der

steirische Wohlfahrtsfonds

auf Langfristigkeit angelegt.

Der schnelle Gewinn, der

bei anderen, privaten Ver-

anlagungen immer auch

ein schneller Verlust sein

kann, ist niemals das Ziel:

„Die Priorität bei der strate-

gischen Ausrichtung liegt auf

der langfristigen Erfüllung

der Ertragsziele unter Be-

achtung eines politisch und

wirtschaftlich vertretbaren

Verlustpotenzials“, heißt es

im letzten Strategiekonzept.

Oder, einfacher gesagt: Die

Veranlagung des Wohlfahrts-

fonds der Ärztekammer un-

terliegt auf Grundlage sei-

ner Satzungen Kriterien, die

mehr auf Sicherheit Bedacht

nehmen als die der Pensions-

kassen, die dem Pensions­

kassengesetz unterliegen. Die

geringe Risikofreudigkeit des

Wohlfahrtsfonds führt zu

einem über die Jahre gleich

bleibenden Phänomen: In

wirtschaftlich tollen Jahren

erhebliche Vorteile: Das ist

einmal diese Grundhaltung,

es sind aber auch die gerin-

gen Verwaltungskosten. Die

liegen seit Jahren bei 2,8 bis

maximal drei Prozent. Private

Rentenversicherer (so eine Ar-

beiterkammeruntersuchung

aus dem Jahr 2011) wenden

dagegen 15 bis 29,73 Prozent

für diese Nebenkosten auf.

Für Lebensversicherungen

errechnete der VKI im Jahr

2010 bis zu 21 Prozent „Ne-

benkosten“ aus.

Zweiter Vorteil: Die Steuer-

begünstigung, die nur eine

Pflichtversicherung, wie sie

der Wohlfahrtsfonds ist, bie-

ten kann. Wohlfahrtsfonds-

beiträge sind von der Ein-

kommen- bzw. Lohnsteuer

absetzbar. Eine Senkung der

Beiträge würde also auch die

Steuerlast erhöhen. Die von

manchen geforderte, beliebige

Wahl der Beitragshöhe ohne

prozentuelle Bindung an das

Einkommen würde zu einer

Vervielfachung der Steuer-

belastung für den Einzelnen

führen.

Aus diesen beiden Gründen

geraten private Vorsorgemo-

delle im Vergleich zum Wohl-

fahrtsfonds auch immer hoff-

nungslos ins Hintertreffen.

So viel Flexibilität

wie möglich

Dennoch bemüht sich der

steirische Wohlfahrtsfonds,

„performt“ er nicht so spek-

takulär wie Veranlagungs-

formen, die auf (mehr) Risiko

abstellen. In „schlechten“ Jah-

ren dagegen ist der Wohl-

fahrtsfonds stetig besser. Und

schlechte Jahre gab es gerade

in letzter Zeit genug.

Es wäre vermessen zu be-

haupten, dass die Veranla-

gungsstrategen in der Ärzte­

kammer bessere Informatio-

nen haben als Treasury-Ex-

perten großer Banken oder

Veranlagungsspezialisten von

internationalen Investment-

fonds. Aber es gibt dennoch

seinen Mitgliedern so viel

persönlichen Freiraum wie

rechtlich möglich zu geben.

Das heißt, es gibt das An-

gebot der Beitragsreduktion

unter gewissen Umständen.

Was es rechtlich nicht geben

kann, ist der schwerwiegende

und plötzliche Eingriff in er-

worbene Rechte, wie es Ver-

fassungsrechtsexperte Theo

Öhlinger beschrieb. Hier ist

der Spielraum auch für den

Gesetzgeber sehr eng. „Öf-

fentliches Interesse“ kann

zwar als Rechtfertigung die-

nen – etwa für Einführung

des Zusatzbeitrages in der

gesetzlichen Krankenversi-

cherung für mitversicherte

Angehörige zur Jahrtausend-

wende – aber eben nur in

begrenztem Rahmen.

„Behutsame, verantwortungs-

volle Reformschritte, die den

Bedürfnissen der Beitrags-

zahler entsprechen, aber Bei-

tragsbezieher nicht beein-

trächtigen, sind immer das

Ziel“, sagt der Vorsitzende

des Verwaltungsausschusses

(dieses Ärztekammer-Gre-

mium lenkt und (beg)leitet

den Wohlfahrtsfonds) daher

auch. Diese müssten aber in

Hinblick auf ihre Auswir-

kungen immer sehr sorgfältig

überlegt werden: „Wenn wir

an einer Schraube drehen,

bewegen wir sehr viele Räder.“

*2016: vorläufige Zahlen

„Behutsame,

verantwortungsvolle

Reformschritte, die

den Bedürfnissen

der Beitragszahler

entsprechen, aber

Beitragsbezieher nicht

beeinträchtigen sind

immer das Ziel.“

Peter Schedlbauer,

Vorsitzender des

Verwaltungsausschusses