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ÆRZTE
Steiermark
|| 10|2015
Foto:
ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Die zunehmenden Schwierig-
keiten, die notärztliche Ver-
sorgung in der Steiermark
durchgehend und flächende-
ckend sicherzustellen, sollen
(auch) durch ein neues Ret-
tungsdienstgesetz des Landes
Steiermark behoben werden.
Einfach klingende Lösung:
Rettungsdienste müssen ihren
Hauptsitz in der Steiermark
haben und beschäftigen dann
Notärzte – so könnte auch das
Krankenanstalten-Arbeits-
zeitgesetz umgangen werden.
Die Rechtsanalyse durch die
Ärztekammer zeigt allerdings
die rechtlichen Fallstricke
in diesem Konstrukt: Eine
„Regionalpräferenz“ ist laut
EU-Gemeinschaftsrecht un-
zulässig. Dazu gibt es be-
reits mehrere sehr eindeutige
Entscheidungen des Europä-
ischen Gerichtshofs (EuGH).
Was heißen würde: Auch aus-
ländische (und kommerzielle)
Rettungsorganisationen hät-
ten bei einer Ausschreibung
gute Chancen, zum Zug zu
kommen.
Gegen die „Auslagerung“ der
notärztlichen Versorgung
gibt es aber auch schwer-
wiegende inhaltliche Argu-
mente. Die enge Verzahnung
mit den Landeskrankenhäu-
sern stellt sicher, dass die
Notärztinnen und -ärzte
fachlich immer am letzten
Stand der Dinge sind, trai-
nieren, Operationen durch-
führen und in Notaufnah-
men arbeiten.
Die Trennung zwischen ei-
ner notärztlichen Versor-
gung durch das Land und
der Tätigkeit in einem LKH
würde zudem die Konkur-
renzsituation verschärfen und
könnte zu einer „Abschöp-
fung“ von Notärzten aus dem
Krankenhaus führen. Eine
(versuchte) Umgehung des
KA-AZG (Ärztinnen und
Ärzte arbeiten außerhalb der
Spitalstätigkeit zusätzlich
als Notärztinnen und -ärzte)
sei arbeitsschutzrechtlich
und aus Qualitätsgründen
„strengstens“ abzulehnen. Bei
den Prüfungen durch die
Sozialversicherungen und
die letzte „Gemeinsame Prü-
fung aller lohnabhängigen
Abgaben“ (GPLA-Prüfung)
sind notärztliche Tätigkeiten
als „echte Dienstverhältnisse“
und nicht als Werkverträge
bewertet worden.
Eine „Fusion“ von Notarzt-
und Rettungswesen, so die
Argumentation, würde zu-
dem die jetzt schon begrenz-
ten Mitgestaltungsmöglich-
keiten für die Notärztinnen
und -ärzte (Stützpunktleiter)
weiter reduzieren. Damit ist
eine Senkung der Qualität
zu erwarten – bei der Ausrü-
stung, aber auch den einsatz-
taktischen Belangen und der
strategischen Positionierung.
Auch eine weitere Steigerung
der Fehleinsatzzahlen sei zu
befürchten, womit die knap-
pen Ressourcen weiter bela-
stet würden.
Notärzte im Rettungsdienst:
Schwere rechtliche Bedenken
Eingliederung der notärztlichen Versorgung in das Rettungswesen
senkt die Qualität und
verschärft das Problem knapper Ressourcen.
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