Ærzte
Steiermark
|| 05|2016
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Wolf, Schiffer
es anzukämpfen gilt“ warnt
der Obmann der Niedergelas-
senen Ärztinnen und Ärzte,
Vizepräsident Jörg Garzarolli.
Mysteriös
Wie Realitäten ignoriert und
Warnungen in den Wind
geschlagen werden, zeigen
das Sozialbetrugsgesetz und
die zugehörige Richtlinie
des Hauptverbandes der So-
zialversicherungsträger, die
unbescholtene Patientinnen
und Patienten gemeinsam mit
Ärztinnen und Ärzten unter
Generalverdacht stellen.
Michael Jeannée, Krone-Ko-
lumnist mit Neigung zu dras-
tischen Worten, schrieb dazu:
„… beschädigt als staatlich
konzessionierte Methode das
wichtigste Bindeglied zwi-
schen Patient und Arzt auf
das Nachhaltigste: das gegen-
seitige Vertrauen“.
„Damit wurde der Spitzelstaat
wie im Ostblock in Österreich
behördlich genehmigt. Was
in den Arztpraxen beginnt,
muss auch nicht vor anderen
Branchen haltmachen“, kri-
tisierte ÖÄK-Vizepräsident
Johannes Steinhart.
Der steirische Ärztekammer-
präsident Herwig Lindner
sieht es ähnlich und schlägt
vor, „alle unbekannten Pa-
tienten, die wegen einer
Krankmeldung in die Praxis
kommen, gleich in die je-
weilige Krankenkasse wei-
terzuschicken“. Denn „wenn
die Krankenkassen ihren
mehr Fälle gibt als doku-
mentiert. Eine ‚Dunkelziffer‘
kann seriöser Weise nicht
genannt werden“, heißt es in
der Stellungnahme zur Beant-
wortung, unterschrieben von
Hauptverbands-Generaldi-
rektor Josef Probst. Und: Eine
Dokumentation unrecht-
mäßiger Krankenstandsfäl-
le erfolge nicht. Außerdem
würden „Kontrollen laufend
und regelmäßig durchgeführt,
entsprechenden Hinweisen
bzw. Verdachtsmomenten
werde „in jedem Fall nachge-
gangen“.
Vertragspartnern – den Ärz-
tinnen und Ärzten – und den
Versicherten kein Vertrau-
en entgegenbringen, sollen
sie die Durchführung von
Krankmeldungen selbst über-
nehmen“, so Lindner.
Die Österreichische Ärz-
tekammer hat zwei Beur-
teilungen durch namhafte
Rechtsexperten, den Verfas-
sungsjuristen Heinz Mayer
und den Linzer Strafrechtler
Alois Birklbauer, eingeholt.
Beide kommen zu gleich-
lautenden Ergebnissen: Eine
verdeckte Ermittlung ohne
konkreten Anfangsverdacht
sei rechtlich nicht gedeckt.
Eine Verfassungsklage (die
von einem Betroffenen einge-
bracht werden muss und ein-
gebracht werden kann, wenn
die diesbezügliche „Richtlinie
für die Durchführung, Do-
kumentation und Qualitäts-
sicherung von Kontrollen im
Vertragspartnerbereich“ in
Kraft getreten ist, soll Klarheit
schaffen.
Eines ist aber jetzt schon
gewiss: Der Schaden durch
E-Card-Betrug ist äußerst ge-
ring, wie mehrere parlamen-
tarische Anfragen der letzten
Jahre belegen. Laut der Beant-
wortung der jüngsten Anfra-
ge im September 2015 betrug
der Gesamtschaden im Jahr
2014 für ganz Österreich rund
4.000 Euro, in der Steiermark
gab es überhaupt keine Fäl-
le. Es gäbe auch „keine Evi-
denz dafür, dass es tatsächlich
„Das beweist, was wir immer
schon gesagt haben – unsere
Patientinnen und Patienten
sind ehrliche Menschen. Die
giftige Diskussion um Myste-
ry Shopping in den Arztpra-
xen hätten wir uns ersparen
können“, so Vizepräsident
Garzarolli.
Nachdem sich der Hauptver-
band jetzt aber die Lizenz zur
verdachtsfreien verdeckten
Ermittlung gegeben hat, wer-
den wohl die Gerichte ent-
scheiden.
Siehe auch „Debatte“ (Seite 6)
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„Wenn die Krankenkassen ihren
Vertragspartnern – den Ärztinnen
und Ärzten – und den Versicherten
kein Vertrauen entgegenbringen,
sollen sie die Durchführung von
Krankmeldungen selbst übernehmen.“
Herwig Lindner
„Unsere Patientinnen und
Patienten sind ehrliche
Menschen. Die giftige
Diskussion um Mystery
Shopping in den Arztpraxen
hätten wir uns ersparen können.“
Jörg Garzarolli