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Ærzte

Steiermark

 || 05|2016

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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Fotos: Wolf, Schiffer

es anzukämpfen gilt“ warnt

der Obmann der Niedergelas-

senen Ärztinnen und Ärzte,

Vizepräsident Jörg Garzarolli.

Mysteriös

Wie Realitäten ignoriert und

Warnungen in den Wind

geschlagen werden, zeigen

das Sozialbetrugsgesetz und

die zugehörige Richtlinie

des Hauptverbandes der So-

zialversicherungsträger, die

unbescholtene Patientinnen

und Patienten gemeinsam mit

Ärztinnen und Ärzten unter

Generalverdacht stellen.

Michael Jeannée, Krone-Ko-

lumnist mit Neigung zu dras-

tischen Worten, schrieb dazu:

„… beschädigt als staatlich

konzessionierte Methode das

wichtigste Bindeglied zwi-

schen Patient und Arzt auf

das Nachhaltigste: das gegen-

seitige Vertrauen“.

„Damit wurde der Spitzelstaat

wie im Ostblock in Österreich

behördlich genehmigt. Was

in den Arztpraxen beginnt,

muss auch nicht vor anderen

Branchen haltmachen“, kri-

tisierte ÖÄK-Vizepräsident

Johannes Steinhart.

Der steirische Ärztekammer-

präsident Herwig Lindner

sieht es ähnlich und schlägt

vor, „alle unbekannten Pa-

tienten, die wegen einer

Krankmeldung in die Praxis

kommen, gleich in die je-

weilige Krankenkasse wei-

terzuschicken“. Denn „wenn

die Krankenkassen ihren

mehr Fälle gibt als doku-

mentiert. Eine ‚Dunkelziffer‘

kann seriöser Weise nicht

genannt werden“, heißt es in

der Stellungnahme zur Beant-

wortung, unterschrieben von

Hauptverbands-Generaldi-

rektor Josef Probst. Und: Eine

Dokumentation unrecht-

mäßiger Krankenstandsfäl-

le erfolge nicht. Außerdem

würden „Kontrollen laufend

und regelmäßig durchgeführt,

entsprechenden Hinweisen

bzw. Verdachtsmomenten

werde „in jedem Fall nachge-

gangen“.

Vertragspartnern – den Ärz-

tinnen und Ärzten – und den

Versicherten kein Vertrau-

en entgegenbringen, sollen

sie die Durchführung von

Krankmeldungen selbst über-

nehmen“, so Lindner.

Die Österreichische Ärz-

tekammer hat zwei Beur-

teilungen durch namhafte

Rechtsexperten, den Verfas-

sungsjuristen Heinz Mayer

und den Linzer Strafrechtler

Alois Birklbauer, eingeholt.

Beide kommen zu gleich-

lautenden Ergebnissen: Eine

verdeckte Ermittlung ohne

konkreten Anfangsverdacht

sei rechtlich nicht gedeckt.

Eine Verfassungsklage (die

von einem Betroffenen einge-

bracht werden muss und ein-

gebracht werden kann, wenn

die diesbezügliche „Richtlinie

für die Durchführung, Do-

kumentation und Qualitäts-

sicherung von Kontrollen im

Vertragspartnerbereich“ in

Kraft getreten ist, soll Klarheit

schaffen.

Eines ist aber jetzt schon

gewiss: Der Schaden durch

E-Card-Betrug ist äußerst ge-

ring, wie mehrere parlamen-

tarische Anfragen der letzten

Jahre belegen. Laut der Beant-

wortung der jüngsten Anfra-

ge im September 2015 betrug

der Gesamtschaden im Jahr

2014 für ganz Österreich rund

4.000 Euro, in der Steiermark

gab es überhaupt keine Fäl-

le. Es gäbe auch „keine Evi-

denz dafür, dass es tatsächlich

„Das beweist, was wir immer

schon gesagt haben – unsere

Patientinnen und Patienten

sind ehrliche Menschen. Die

giftige Diskussion um Myste-

ry Shopping in den Arztpra-

xen hätten wir uns ersparen

können“, so Vizepräsident

Garzarolli.

Nachdem sich der Hauptver-

band jetzt aber die Lizenz zur

verdachtsfreien verdeckten

Ermittlung gegeben hat, wer-

den wohl die Gerichte ent-

scheiden.

Siehe auch „Debatte“ (Seite 6)

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„Wenn die Krankenkassen ihren

Vertragspartnern – den Ärztinnen

und Ärzten – und den Versicherten

kein Vertrauen entgegenbringen,

sollen sie die Durchführung von

Krankmeldungen selbst übernehmen.“

Herwig Lindner

„Unsere Patientinnen und

Patienten sind ehrliche

Menschen. Die giftige

Diskussion um Mystery

Shopping in den Arztpraxen

hätten wir uns ersparen können.“

Jörg Garzarolli