Ærzte
Steiermark
 || 02|2014
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Ausbildung
in der Arbeitsmedizin
Bewerbungsvorsprung:
„High Quality in Ausbildung“
Durch die kürzlich ge-
schlossene Kooperation
mit der Meduni Graz ist
es der 1984 gegründeten
Österreichischen Akade-
mie für Arbeitsmedizin
und Prävention (AAMP)
in Klosterneuburg gelun-
gen, ab 2014 erstmals und
einmalig in Europa neue
Universitätslehrgänge in
Arbeitsmedizin mit aka-
demischem Abschluss an-
zubieten.
Neuer Uni-Lehrgang
„Akad. geprüfter
Arbeitsmediziner“
Ausschließlich Absol-
venten der AAMP dürfen
sich in Zukunft „akade-
misch geprüfte Arbeits-
mediziner“ nennen und
haben damit einen ent-
scheidenden Bewerbungs-
und Startvorteil bei Un-
ternehmen in und au-
ßerhalb von Österreich.
Ein zusätzlicher Vorteil:
aufgrund der erworbenen
„Credits“ für das „Euro-
pean Credit Transfer Sy-
stem“ (ECTS) ist diese
Ausbildung international
für weiterführende Studi-
en anrechenbar.
Im Anschluss an den Ar-
beitsmedizin-Lehrgang
können AbsolventInnen
ein aufbauendes Master-
Studium (MSc) in „Ar-
beits- und Organisations-
medizin“ zu besuchen.
Der Universitätslehrgang
„Akademisch geprüfter
Arbeitsmediziner“ dau-
ert zwei Semester und
besteht aus 237 Unter-
richtseinheiten Präsenz
und 212 Unterrichtsein-
heiten E-Learning. Die
Ausbildung vermittelt
umfassende Theorie und
Praxis zu Fragen einer
modernen, ressourcen-
schonenden Arbeitsplatz-
gestaltung und schließt
mit der Erlangung der
Berufsberechtigung ‚Ar-
beitsmediziner‘ ab.
Sie richtet sich an Ärzt­
Innen mit Interesse an der
Weiterentwicklung ihrer
bisher überwiegend kura-
tiven Orientierung hin zur
lösungsorientierten, um-
fassenden Berufsrolle als
präventiv-medizinische
BeraterIn am Arbeitsplatz.
Zulassungsvoraussetzung
ist das ius practicandi, die
Arzt-Approbation oder
mindestens ein Jahr der
Turnusausbildung.
Weitere Informationen:
Österreichische Akademie
für Arbeitsmedizin und
Prävention (AAMP),
Tel. 02243–243110,
E-Mail:
)
Beginn des nächsten Lehr-
gangs: 17. März 2014
Dauer: bis Dezember 2014
auch strukturellen Fragen.
Ärztliche Zusammenarbeits-
formen sollen den sich ver-
ändernden Bedürfnissen und
Notwendigkeiten – vom Job-
sharing bis zu den Ärztege-
sellschaften – angepasst wer-
den. Der Leistungskatalog
ist höchst reformbedürftig;
das, so Garzarolli, betrifft
alle Fachgruppen. Außerdem
müsse die Versorgungsrele-
vanz niedergelassener Wahl-
ärztinnen und Wahlärzte
„endlich ohne Wenn und Aber
anerkannt werden“.
Man werde frühzeitig und
laufend diese Themen anspre-
chen, um die extramurale Me-
dizin endlich inhaltlich wei-
terzuentwickeln. „Das muss
auch im Interesse der Kran-
kenkasse sein“, so Garzarolli.
Tarifanpassung
Der Tarifanpassungsfaktor kommt dann zur Anwendung
„wenn nicht zwischen den Vertragsparteien ein anders lau-
tender Prozentsatz vereinbart wird“, heißt es im Gesamtver-
trag. Die Basis ist ein so genannter „Grundfaktor“, der sich
im Wesentlichen aus der Entwicklung der Beitragsgrund-
lage ergibt. Er wird vom Hauptverband errechnet. Für den
eigentlichen „Tarifanpassungsfaktor“ werden dann noch
die prozentuelle Steigerung der Beitragseinnahmen und der
Vertragshonorarsumme herangezogen. Die prozentuelle
Veränderung gilt für alle bestehenden Leistungen.
Alle Honorare werden damit
rückwirkend ab 2013 um den
Anpassungsfaktor von
2,58 Prozent erhöht.
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