Ærzte
Steiermark
|| 06|2015
43
PlanstellenAusschreibung
06/2015
Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste
werden von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert.
Bei einer Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste
des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei
der Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen
besteht keine Bewerbungspflicht.
Eine Nichtbewerbung führt zu kei-
ner Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschrie-
benen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten
angeführten Bedingungen mitbewerben.
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für
die Bewerbung notwendigen Unterlagen
bei der Ärztekammer für
Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 7. Juli 2015
ein-
zureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark
erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer
unter www.aekstmk.
or.at/Formulare/NiedergelasseneÄrzte
abrufbar.
Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt
werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark
sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die
Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht
in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung
vorzulegen)
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Mo-
nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubi-
gte Übersetzung vorzulegen)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter
angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärz-
tekammer
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskranken-
kasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt inner-
halb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen
Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines
Assoziationsstaates.
Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steier-
mark und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage
eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich;
die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird
automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse weitergeleitet.
Für den Geschäftsausschuss der steirischen
§
2-Kran
kenversicherungsträger:Direktor Dr. Robert Gradwohl (Geschäftsfüh-
rer), Obfrau Mag.
a
Verena Nussbaum (Vorsitzende)
Für die Ärztekammer für Steiermark: Dr. Herwig Lindner (Präsident)
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die terminge-
rechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekam-
mer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu-
chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der
Sie tagsüber erreichbar sind.
PlanstellenAusschreibung
06/2015
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Graz
Graz – Straßgang
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2015
Graz – Lend
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2015
Graz – Lend
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.04.2016
Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Kapfenberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.07.2016
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Friedberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2015
Bezirk Leoben
Eisenerz
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2015
Bezirk Südoststeiermark
St. Stefan i. R.
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.07.2016
Bad Gleichenberg (Trautmannsdorf):
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2015
Bezirk Weiz
Birkfeld
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.07.2016
Ausschreibung als Nachfolgepraxis
für 1 Jahr
Bezirk Liezen
Admont
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2016
Bezirk Murtal
Weißkirchen
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2015
Bezirk Weiz
Passail
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.10.2015
Fachärztinnen und Fachärzte
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld:
Hartberg (
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA) : 1
ab 01.04.2016
Kinder- und Jugendheilkunde
Bezirk Deutschlandsberg:
Deutschlandsberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2016
Gemä
ß §
4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den
Steirischen
§
2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtver-
trages, sowie gem.
§
3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekam-
mer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen
Gesamtvertrages, gem.
§
3 Abs. 3 des zwischen der Österreichischen
Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.
§
4 Abs. 1 des
zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden
nachstehende Planstellen ausgeschrieben:
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte