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fortbildung

Ærzte

Steiermark

 || 07_08|2015

31

Foto: beigestellt, Furgler

m für Arbeitsmedizin

ie Menschen ausgrenzen

Registrierkassenpflicht

Im Zuge der Steuerreform wird

eine Registrierkassenpflicht ein-

geführt. Betriebe, die in über-

wiegender Anzahl Barumsätze

tätigen, haben ab einem Jahres-

umsatz von mehr als EUR 15.000

die Einzelaufzeichnung der Bar-

umsätze mittels elektronischer

Registrierkasse durchzuführen.

Als Barumsätze gelten dabei

Zahlungen, die mittels Bargeld,

Kredit- oder Bankomatkarten

beglichen werden.

Nicht

darunter

fallen Zahlungen

mittels Erlagschein oder E-Ban-

king.

Der

Begriff „überwiegende

Anzahl der Barumsätze“ stellt

allerdings auf die Anzahl der

Geschäftsvorfälle und nicht auf

die Summe der Umsätze der

Geschäftsvorfälle ab. Als Ge-

schäftsvorfall wird die vom

Unternehmer an den Kunden

einzeln erbrachte Leistung

gesehen.

Daher gilt bei-

spielsweise bei Kassenärzten

jede einzelne Patienten-

behandlung als Geschäftsvorfall,

wenn ihre Honorierung im Wege

der Krankenkasse erfolgt. Damit

werden wohl

die meisten

Kassenärzte der Registrierkas-

senpflicht entgehen. Wahlärzte,

die ihre Honorare oft bar

vereinnahmen,

werden aller-

dings eine Registrierkasse an-

schaffen müssen,

wofür es

Begünstigungen wie Prämien

und Sonderabschreibungen gibt.

Die detaillierten Bestimmungen

zur Registrierkassenpflicht soll-

ten Sie jedenfalls mit Ihrem

Steuerberater besprechen!

ECA Haingartner und Pfnadschek

Steuerberatung GmbH

8700 Leoben, Waasenlatz 1

Tel.: (03842) 299 00

Fax: (03842) 299 00-31

office@eca-leoben.at www.eca-leoben.at

Dienstag, 15. September 2015

bis 14.00

Eintreffen, Registrierung

14.00 – 14.30

Begrüßung

Präsident Dr. Herwig Lindner

Einleitung

Dr. Georg Wultsch

14.30 – 15.00

Prävention und

Wiedereingliederung

LR Mag. Christopher Drexler

15.00 – 15.45

Stigma psychische Erkrankung

& Psychokrieg – Befriedigungs-

strategien

Univ.-Prof. Dr. Peter Hofmann

15.45 – 16.30

Stigma Psoriasis & Co –

Alles ansteckend oder was?

Univ.-Prof. Dr. Werner Aberer

16.30 – 17.15

Stigma Bechterew & Co – Ar-

beits- und Leistungsfähigkeit?

Priv.-Doz. Dr. Josef Hermann

17.15 – 17.45

Kaffeepause mit Verpflegung

17.45 – 18.30

Stigma Herzschmerz & Co –

Können oder Wollen

nach Rehabilitation

Prim. Priv.-Doz. Mag.

DDr. Manfred Wonisch

18.30 – 19.15

Wiedereingliederung vs.

Ausgrenzung –

Arbeitsmedizinische Methoden

Dr. Georg Wultsch

19.15 – 20.00

Podiumsdiskussion:

„Partner und Koordination in der Wiedereingliederung“:

Mag. Karl Schneeberger (AK Steiermark)

Dr. Ingrid Kuster (WK Steiermark)

Dr. Dietmar Bayer (ÄK Steiermark)

Dr. Georg Wultsch

(ÖÄK-Bundesfachgruppe Arbeitsmedizin)

Dr. Guntram Aufinger (Energie Steiermark)

20.00

Buffet

Zeit:

Dienstag, 15. September 2015, 14.00 bis 20.00 Uhr

Ort:

Energie Steiermark AG, Leonhardgürtel 10, 8010 Graz (10. Stock)

Anrechenbarkeit:

7 DFP-Punkte

Veranstalter:

Referat für Arbeitsmedizin der Ärztekammer Steiermark

Dr. Georg Wultsch, Referent für Arbeitsmedizin der Ärztekammer Steiermark

Dr. Andreas Stryeck, Co-Referent für Arbeitsmedizin der Ärztekammer Steiermark

Die Veranstaltung wird unterstützt von:

Energie Steiermark AG & Verein zur Förderung

der Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie

Keine Teilnahmegebühr! Keine Anmeldung erforderlich!