Ærzte
Steiermark
|| 07_08|2015
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Debatte
„Die Bioethikkom
mission hebt hervor,
dass das Personal im
Gesundheitswesen nach
dem Nicht-Schadens-
Prinzip eine ethische
Verpflichtung trifft, sich
impfen zu lassen.“
Bioethikkommission
„Die Bezirksverwaltungs
behörde kann im Einzelfall
für bestimmte gefährdete
Personen die Durchführung
von Schutzimpfungen oder
die Gabe von Prophylaktika
anordnen.“
Impfemfehlungen des
Gesundheitsministerium
„Eine komplette Impfpflicht für Health
Professionals sollte offen diskutiert werden.
Die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte
ist dafür ... (es) wäre aber sicherzustellen,
dass zumindest in sensiblen Bereichen
wie Erstaufnahme, Infektions- und
Kinderabteilungen, Intensivstationen etc.
nur geimpftes Personal arbeitet.“
Herwig Lindner
Verschärfung
Diese Aussage stellt eine Ver-
schärfung gegenüber den
Impfempfehlungen des Insti-
tuts für Spezifische Prophylaxe
und Tropenmedizin der Med-
uni Wien und des Gesund-
heitsministeriums aus dem
Jahr 2012 dar. Dort heißt es:
„Nach § 17 Abs. 4 Epidemiege-
setz 1950 kann die Bezirksver-
waltungsbehörde im Einzel-
fall für bestimmte gefährdete
Personen die Durchführung
von Schutzimpfungen oder die
Gabe von Prophylaktika an-
ordnen. Diese Regelung stellt
allerdings – soweit überblick-
bar – totes Recht dar.“
Impfpflicht
offen diskutieren
Der steirische Ärztekammer-
präsident Herwig Lindner hat
sich kürzlich in einem Kom-
mentar für die Ärztewoche
ähnlich geäußert, wie es nun
die Bioethikkommission tat:
„Eine komplette Impfpflicht
für Health Professionals sollte
offen diskutiert werden. Die
Mehrheit der Ärztinnen und
Ärzte ist dafür. Bis zum Ab-
schluss der Diskussion, die
in Österreich länger dauern
kann (siehe Rauchverbote),
wäre aber sicherzustellen,
dass zumindest in sensiblen
Bereichen wie Erstaufnahme,
Infektions- und Kinderab-
linien wie jene um das Pas-
sivrauchen: Ein im Prinzip
unvernünftiges Verhalten
kann im schlimmsten Fall
den Mitmenschen schaden.
Doch für Viren lassen sich
keine schützenden Trennwän-
de errichten.“
teilungen, Intensivstationen
etc. nur geimpftes Personal
arbeitet. Dazu muss man …
keine europäische Grundphi-
losophie ändern, nur ein paar
Dienstpläne.“
Recht auf Unvernunft
Wie sehr wenige Impfgeg-
ner die Volksgesundheit be-
einflussen, brachte kürzlich
ein Artikel in der österrei-
chischen Ausgabe der Ham-
burger Wochenzeitung „Die
Zeit“ auf den Punkt: Wenn
die ungeimpfte Minderheit
zu groß wird, schwindet auch
der allgemeine Schutz. Es gibt
Bevölkerungsgruppen, die
nicht geimpft werden können:
Menschen mit Autoimmuner-
krankungen, Krebspatienten
oder Neugeborene. „Sie pro-
fitieren natürlich von den
Impf befürwortern, die zur
Durchimpfung beitragen.
Gleichzeitig hat jede einsichts-
und urteilsfähige Person das
Recht auf Selbstbestimmung,
auch wenn das lebensbedroh-
liche Folgen haben kann“,
sagt Maria Kletečka-Pulker
(Juristin und Geschäftsfüh-
rerin des Instituts für Ethik
und Recht in der Medizin
der Med-Uni Wien). „Das ist
das Recht auf Unvernunft.“
Die Kontroverse verläuft nach
ähnlichen Argumentations-
Links:
www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=59751
www.springermedizin.at/gesundheitspolitik/?full=48046
www.ierm.univie.ac.at/start-seite/
Foto: Thinkstock
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