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Ærzte
Steiermark
|| 07_08|2015
Debatte
Die so genannte
Bioethikkommissi-
on, ein beratendes
Gremium im Bun-
deskanzleramt
mit gewichtiger
Stimme, hat sich
kürzlich zum
Thema Impfen
geäußert. Anlass
waren die jüngsten
Masernausbrüche,
bei denen auch
Spitalspersonal
erkrankte.
Soll
Impfen
zur Pflicht
werden?
In einer acht Punkte umfas-
senden Empfehlung äußerte
sich die Kommission dazu:
„Die Bioethikkommission
hebt hervor, dass das Personal
im Gesundheitswesen nach
dem Nicht-Schadens-Prinzip
eine ethische Verpflichtung
trifft, sich impfen zu lassen.
Für Menschen, die mit der
Betreuung von besonders vul-
nerablen PatientInnen befasst
sind (z.B. auf Geburtensta-
tionen, Neu-/Frühgebore-
nenabteilungen, Pädiatrien,
Onkologischen Stationen,
Abteilungen für Geriatrie, in
Pflegeheimen usw.) sollte ein
Impfschutz entsprechend den
Empfehlungen des Bundes-
ministeriums für Gesundheit
/ Nationalen Impfgremiums
unabdingbar eingefordert
werden. Zuständig für die
Umsetzung ist die entspre-
chende Institution, die auch
im Schadensfall eine Recht-
fertigungspflicht hat. Ange-
sichts des erheblichen Ge-
fährdungspotenzials durch
nicht geimpftes Gesundheits-
personal und des berechtigten
Vertrauens der PatientInnen,
in einer medizinischen Ein-
richtung keinen zusätzlichen
gesundheitlichen Gefahren
ausgesetzt zu werden, wäre
eine gesetzliche Impfpflicht
für solche Personengruppen
rechtfertigbar.“