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26

Ærzte

Steiermark

 || 07_08|2015

Debatte

Die so genannte

Bioethikkommissi-

on, ein beratendes

Gremium im Bun-

deskanzleramt

mit gewichtiger

Stimme, hat sich

kürzlich zum

Thema Impfen

geäußert. Anlass

waren die jüngsten

Masernausbrüche,

bei denen auch

Spitalspersonal

erkrankte.

Soll

Impfen 

zur Pflicht

werden?

In einer acht Punkte umfas-

senden Empfehlung äußerte

sich die Kommission dazu:

„Die Bioethikkommission

hebt hervor, dass das Personal

im Gesundheitswesen nach

dem Nicht-Schadens-Prinzip

eine ethische Verpflichtung

trifft, sich impfen zu lassen.

Für Menschen, die mit der

Betreuung von besonders vul-

nerablen PatientInnen befasst

sind (z.B. auf Geburtensta-

tionen, Neu-/Frühgebore-

nenabteilungen, Pädiatrien,

Onkologischen Stationen,

Abteilungen für Geriatrie, in

Pflegeheimen usw.) sollte ein

Impfschutz entsprechend den

Empfehlungen des Bundes-

ministeriums für Gesundheit

/ Nationalen Impfgremiums

unabdingbar eingefordert

werden. Zuständig für die

Umsetzung ist die entspre-

chende Institution, die auch

im Schadensfall eine Recht-

fertigungspflicht hat. Ange-

sichts des erheblichen Ge-

fährdungspotenzials durch

nicht geimpftes Gesundheits-

personal und des berechtigten

Vertrauens der PatientInnen,

in einer medizinischen Ein-

richtung keinen zusätzlichen

gesundheitlichen Gefahren

ausgesetzt zu werden, wäre

eine gesetzliche Impfpflicht

für solche Personengruppen

rechtfertigbar.“