

Ærzte
Steiermark
|| 12|2016
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Medikamente und Heil-
mittel zur Steuerminde-
rung?
Statistik
Ärzte werden oftmals von ihren Patienten
gebeten, ärztliche Bestätigungen für die
Geltendmachung von außergewöhnlichen
Belastungen im Rahmen der Steuererklä-
rung auszustellen.
Dazu gibt es eine Entscheidung zur
Absetzbarkeit von Medikamenten und
Heilmitteln als Kosten der Heilbehandlung.
Um sie als außergewöhnliche Belastung
steuerlich absetzen zu können, müssen
sie zumindest zur Linderung einer konkret
existenten Krankheit beitragen.
Erhöhte Nachweiserfordernisse ergeben
sich dabei insbesondere bei Behand-
lungsformen aus der Alternativ- oder
Naturmedizin. Sofern ein ärztliches Schrei-
ben zur Untermauerung dient, ist in
diesem konkret auf die medizinische
Notwendigkeit einzugehen. Allgemeine
unspezifische Anregungen zu Lebens-
und Essgewohnheiten sind nach Ansicht
des UFS in diesem Zusammenhang nicht
ausreichend. Im Fall von Vitaminpräpa-
raten zur Behandlung von Lactose- und
Fructoseintoleranzen konnten nur die
in der ärztlichen Bestätigung explizit
genannten Präparate steuerlich geltend
gemacht werden. Die Kosten für darüber
hinausgehende allgemeine Substanzen
(diverse Teesorten, Vitamin-C-Tabletten
usw.) wurden nicht anerkannt.
Auch wenn man dem Patienten helfen
möchte, ist von reinen Gefälligkeitsbe-
stätigungen jedenfalls abzuraten, da bei
vorsätzlich falschen Angaben im Extremfall
sogar finanzstrafrechtlich eine Beitragstä-
terschaft die Folge sein kann.
Bruttoinlandsprodukt eher gesunken
als gestiegen sind.
Oft wird suggeriert, dass die Gesund-
heitsausgaben – auch die öffentlichen
– gemessen am Bruttoinlandsprodukt
ständig und sogar dramatisch steigen.
Das ist schlicht falsch – trotz teurerer
und besserer therapeutischer Möglich-
keiten, trotz der demographischen Ver-
änderungen, die einen höheren Bedarf
erklären würden.
Ursache: Wirtschaft
Die Zahlen zeigen auch: Wenn sich die
Prozentzahlen verändern, liegt das zu
einem großen Teil an der schwanken-
den Wirtschaftsleistung. Von 2008 auf
2009 veränderten sich die Kosten pro-
zentuell sprunghaft – wohl eine Folge
der Finanz- und Wirtschaftskrise. Als
sich die Wirtschaft in den Folgejahren
wieder erholte, ging es mit den anteils-
mäßigen Gesundheitskosten wieder
herunter.
Tatsache ist, dass Österreichs Gesund-
heitskosten gemessen an der Wirt-
schaftsleistung im oberen Bereich der
EU-Länder liegen. Betrachtet man die
gesamten Kosten, also öffentliche und
private, liegen vier Länder aus den
EU-15 vor Österreich: die Niederlande,
Frankreich, Deutschland und Belgien.
Bei den öffentlichen Gesundheitskosten
„Was oft suggeriert wird, dass die Gesundheitsausgaben, auch die
öffentlichen, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, ständig und
sogar dramatisch steigen, ist schlicht falsch.“
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