

Ærzte
Steiermark
|| 12|2016
23
ÄrztekammerWAHL
ÄK-Wahl 2017
Wie bereits angekündigt,
informieren wir Sie
laufend über die bevorstehenden Wahlen in die
Vollversammlung der Ärztekammer für Steier-
mark im April 2017.
Die Vollversammlung am
12.12.2016 hat die Wahl auf-
grund des Ablaufes der fünf-
jährigen Funktionsperiode
anzuordnen und die Anzahl
der Kammerräte der künf-
tigen Vollversammlung, die
auf die einzelnen Kurien bzw.
Sektionen entfallenden Man-
date sowie die Zahl der wei-
teren Kammerräte für den
künftigen Kammervorstand
festzulegen. Der Vorstand am
12.1.2017 hat die Wahlkom-
mission mit je 2 Mitgliedern
aus jedem Wahlkörper (plus
jeweils 2 Ersatzmitglieder)
festzulegen. Die nominierten
Wahlkommissionsmitglieder
müssen den einzelnen Wahl-
körpern (Sektion der zur selb-
ständigen Berufsausübung
berechtigten Ärzte und Sek-
tion der Turnusärzte im Be-
reich der Kurie der angestell-
ten Ärzte sowie Sektion der
Ärzte für Allgemeinmedizin
und approbierten Ärzte und
Sektion der Fachärzte im Be-
reich der Kurie der niederge-
lassenen Ärzte) laut Ärzteliste
angehören.
Der Wahlkommission obliegt
die Wahlausschreibung, die
Bestimmung des Wahltages
und der sich daraus erge-
benden Termine und Fristen,
insbesondere des Zeitraums,
innerhalb dessen die amt-
lichen Wahlkuverts bei der
Wahlkommission einlangen
müssen.
Die Wahlausschreibung wird
gemäß § 3 Ärztekammer-
Wahlordnung 2006, in der Fas-
sung der ersten Novelle vom
1.12.2016, auf der Homepage
der Ärztekammer Steiermark
fristgerecht kundgemacht und
zusätzlich in AERTZE Steier-
mark publiziert.
Alle Informationen zur Wahl
2017 finden Sie auf der Web-
site der Ärztekammer Steier-
mark:
www.aekstmk.or.atSollten Sie weitere Fragen zum
Thema Ärztekammer-Wahl
haben, stehen Ihnen Mag.
Beatrice Steiner-Pollheimer
(0316-8044 DW 799) oder Dr.
Dieter Müller (0316-8044 DW
45) gerne zur Verfügung.
Amboss
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Wir haben ein offenes Ohr für Ihre
Probleme, kontaktieren Sie uns!
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Barbara Kellner
per E-Mail
amboss@aekstmk.or.atper Telefon
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tInnen an externe Stellen – etwa die PatientInnen
ombudschaft, Medien oder das Gericht – wenden
werden (anonyme Meldungen sind möglich)
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Bis zur Auszählung der Stimmen dauert es noch eini-
ge Monate, aber die Vorbereitungen für die Ärztekam-
merwahlen 2017 laufen schon längst.
Foto: Schiffer