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ÆRZTE

Steiermark

 || 03|2017

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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

sonen sowie Ordinationsas-

sistentinnen und -assistenten

seien Mitglieder des „weiteren

Kernteams“ so die Formulie-

rung des Gesundheitsfonds.

Gruppenpraxen

im Zentrum

Der Kern sind also immer

ärztliche Gruppenpraxen (die

in der Regel zwei bis drei

ärztliche Gesellschafterinnen

bzw. Gesellschafter haben)

oder Netzwerke von Einzel-

praxen – und alle derartigen

Zusammenschlüsse sind frei-

willig.

Wenn Gruppenpraxen oder

Netzwerke im Zentrum einer

(erweiterten) Primärversor-

gungseinheit mit zusätzlichen

Tätigkeiten (Primärversor-

gungsmanagement, Pflege,

Beschäftigung weiterer Ge-

sundheitsberufe, Sozialarbeit,

Mit einem gemeinsamen Be-

kenntnis

y

zur fortgesetzten Vertrags-

partner-Zusammenarbeit

im Rahmen des Gesamtver-

trages und zur Besetzung

von Kassenstellen

y

zur Erhaltung von „Einzel-

praxen“ und

y

zur Weiterentwicklung des

Primärversorgungssystems

begann eine gemeinsame In-

formationsveranstaltung der

Ärztekammer, des Gesund-

heitsfonds und der steirischen

Gebietskrankenkasse zur stei-

rischen Gesundheitsreform.

Das Ziel zweier gleicher Ver-

anstaltungen in Graz und

Leoben: eine authentische,

ärztespezifische Information

und die Möglichkeit einer

breiten Diskussion, einerseits

um Missverständnisse abbau-

en, aber auch um berechtigte

Sorgen und Kritik aufnehmen

zu können.

Dass neue Zusammenarbeits-

formen der Kern der Primär-

versorgung sein sollen, war

breiter Konsens. Aber: Ein-

zelpraxen haben weiter ihre

Berechtigung, vor allem im

dünn besiedelten ländlichen

Raum („Wir dürfen das Land

nicht aufgeben“, sagte Ärzte-

kammerpräsident Lindner).

Und: Betreiber bzw. unterneh-

merische Verantwortliche für

Primärversorgungseinheiten

haben immer Ärztinnen und

Ärzte (für Allgemeinmedizin)

zu sein, diplomierte Gesund-

heits- und Krankenpflegeper-

wird somit als Voraussetzung

für den Abschluss eines VU-

Einzelvertrages anerkannt.

Der Login zum E-Learning

erfolgt mit den Zugangsdaten

zum persönlichen Fortbil-

dungskonto. Der Link E-lear-

ning:

www.arztakademie.at/

vorsorgeuntersuchung

Wichtiger Hinweis

Der Nachweis über die Ab-

solvierung des E-Learning-

Programms zur Vorsorgeun-

tersuchung ist dem Antrags-

formular unter https://www.

aekstmk.or.at/494

beizulegen,

da dies die Voraussetzung

für den Abschluss eines Vor-

sorgeuntersuchungsvertrages

darstellt.

Informationen & Kontakt

Alle Informationen zur Vor-

sorgeuntersuchung finden Sie

auf unserer Website unter ht-

tps://www.aekstmk.or.at/301.

Konkrete Anfragen zu den

vertraglichen Grundlagen der

Vorsorgeuntersuchung, zum

Befundblatt bzw. Anregungen

richten Sie bitte telefonisch

an 0316 8044 DW 34 oder

per E-Mail unter ngl.aerzte@

aekstmk.or.at

.

Pflegeberatung etc.) stehen,

gibt es laut Gesundheitsfonds

Zuzahlungen zur Anschub-

finanzierung bei neuen Vor-

haben bzw. zur Finanzierung

des Mehraufwandes gegen-

über dem Status quo. Bis 2020

sind aber nur zehn bis zwölf

derartige Projekte angedacht.

Kurz: „Gemeinsam für die

Stärkung neuer Kooperati-

onsformen“ bedeutet haupt-

sächlich Gruppenpraxen, wie

Kurienobmann-Stellvertreter

Norbert Meindl betonte, und

dislozierte Gruppenpraxen,

die Netzwerkvariante mit

Einzelpraxen und in Ausnah-

mefällen ein Ambulatorium.

Jetzt ist nur mehr eine Frage

offen: Trägt ein Primärversor-

gungsgesetz auf Bundesebene

die steirischen Reformvor-

haben?

Ein klares Bekenntnis

zum ärztlichen Teamwork (auch) in der Primär-

versorgung, gleichzeitig aber ein ebenso klares Bekenntnis zur ärztlichen

Verantwortung. Das soll der steirische Weg sein.

Teamwork mit

Ärztinnen und Ärzten

Das Befundblatt für die Vor-

sorgeuntersuchungem wurde

grundlegend neu gestaltet.

Steirische Gesundheitsreform: Mehr Raum

für Gruppenpraxen, Erhaltung der

Einzelpraxen.

Foto: Schiffer