ÆRZTE
Steiermark
|| 03|2017
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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
sonen sowie Ordinationsas-
sistentinnen und -assistenten
seien Mitglieder des „weiteren
Kernteams“ so die Formulie-
rung des Gesundheitsfonds.
Gruppenpraxen
im Zentrum
Der Kern sind also immer
ärztliche Gruppenpraxen (die
in der Regel zwei bis drei
ärztliche Gesellschafterinnen
bzw. Gesellschafter haben)
oder Netzwerke von Einzel-
praxen – und alle derartigen
Zusammenschlüsse sind frei-
willig.
Wenn Gruppenpraxen oder
Netzwerke im Zentrum einer
(erweiterten) Primärversor-
gungseinheit mit zusätzlichen
Tätigkeiten (Primärversor-
gungsmanagement, Pflege,
Beschäftigung weiterer Ge-
sundheitsberufe, Sozialarbeit,
Mit einem gemeinsamen Be-
kenntnis
y
zur fortgesetzten Vertrags-
partner-Zusammenarbeit
im Rahmen des Gesamtver-
trages und zur Besetzung
von Kassenstellen
y
zur Erhaltung von „Einzel-
praxen“ und
y
zur Weiterentwicklung des
Primärversorgungssystems
begann eine gemeinsame In-
formationsveranstaltung der
Ärztekammer, des Gesund-
heitsfonds und der steirischen
Gebietskrankenkasse zur stei-
rischen Gesundheitsreform.
Das Ziel zweier gleicher Ver-
anstaltungen in Graz und
Leoben: eine authentische,
ärztespezifische Information
und die Möglichkeit einer
breiten Diskussion, einerseits
um Missverständnisse abbau-
en, aber auch um berechtigte
Sorgen und Kritik aufnehmen
zu können.
Dass neue Zusammenarbeits-
formen der Kern der Primär-
versorgung sein sollen, war
breiter Konsens. Aber: Ein-
zelpraxen haben weiter ihre
Berechtigung, vor allem im
dünn besiedelten ländlichen
Raum („Wir dürfen das Land
nicht aufgeben“, sagte Ärzte-
kammerpräsident Lindner).
Und: Betreiber bzw. unterneh-
merische Verantwortliche für
Primärversorgungseinheiten
haben immer Ärztinnen und
Ärzte (für Allgemeinmedizin)
zu sein, diplomierte Gesund-
heits- und Krankenpflegeper-
wird somit als Voraussetzung
für den Abschluss eines VU-
Einzelvertrages anerkannt.
Der Login zum E-Learning
erfolgt mit den Zugangsdaten
zum persönlichen Fortbil-
dungskonto. Der Link E-lear-
ning:
www.arztakademie.at/vorsorgeuntersuchung
Wichtiger Hinweis
Der Nachweis über die Ab-
solvierung des E-Learning-
Programms zur Vorsorgeun-
tersuchung ist dem Antrags-
formular unter https://www.
aekstmk.or.at/494beizulegen,
da dies die Voraussetzung
für den Abschluss eines Vor-
sorgeuntersuchungsvertrages
darstellt.
Informationen & Kontakt
Alle Informationen zur Vor-
sorgeuntersuchung finden Sie
auf unserer Website unter ht-
tps://www.aekstmk.or.at/301.Konkrete Anfragen zu den
vertraglichen Grundlagen der
Vorsorgeuntersuchung, zum
Befundblatt bzw. Anregungen
richten Sie bitte telefonisch
an 0316 8044 DW 34 oder
per E-Mail unter ngl.aerzte@
aekstmk.or.at.
Pflegeberatung etc.) stehen,
gibt es laut Gesundheitsfonds
Zuzahlungen zur Anschub-
finanzierung bei neuen Vor-
haben bzw. zur Finanzierung
des Mehraufwandes gegen-
über dem Status quo. Bis 2020
sind aber nur zehn bis zwölf
derartige Projekte angedacht.
Kurz: „Gemeinsam für die
Stärkung neuer Kooperati-
onsformen“ bedeutet haupt-
sächlich Gruppenpraxen, wie
Kurienobmann-Stellvertreter
Norbert Meindl betonte, und
dislozierte Gruppenpraxen,
die Netzwerkvariante mit
Einzelpraxen und in Ausnah-
mefällen ein Ambulatorium.
Jetzt ist nur mehr eine Frage
offen: Trägt ein Primärversor-
gungsgesetz auf Bundesebene
die steirischen Reformvor-
haben?
Ein klares Bekenntnis
zum ärztlichen Teamwork (auch) in der Primär-
versorgung, gleichzeitig aber ein ebenso klares Bekenntnis zur ärztlichen
Verantwortung. Das soll der steirische Weg sein.
Teamwork mit
Ärztinnen und Ärzten
Das Befundblatt für die Vor-
sorgeuntersuchungem wurde
grundlegend neu gestaltet.
Steirische Gesundheitsreform: Mehr Raum
für Gruppenpraxen, Erhaltung der
Einzelpraxen.
Foto: Schiffer