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ÆRZTE
Steiermark
|| 03|2017
ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Foto: Mediendienst/Furgler, Fotolia
anders als bisher gestaltet
werden soll, gibt es klare Vor-
gaben. Mitarbeiterbeteiligung
ist Pflicht, eine Mehrheit von
60 Prozent muss zustimmen.
Diese Vereinbarung wurde
Das Krankenanstalten-Ar-
beitszeitgesetz sieht bekannt-
lich eine sukzessive Reduk-
tion der Arbeitszeit in drei
Schritten vor (für alle jene,
die eine Opt-out-Regelung
gewählt haben). 60 Stunden
beträgt die durchschnittliche
Höchstarbeitszeit pro Wo-
che jetzt. Ab 1. Jänner 2018
sind es 55 Stunden und ab 1.
Juli 2021 enden die Opt-out-
Möglichkeiten, dann gelten
48 Stunden für alle.
Aber schon jetzt wird of-
fenbar darüber nachgedacht,
diese Regelung mittels „alter-
nativer Arbeitszeitmodelle“
zu unterlaufen.
Der Obmann der Angestellten
bewusst getroffen, um einer-
seits Gestaltungsspielraum zu
geben, aber gleichzeitig das
Mitspracherecht der Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter
zu sichern.
Ärzte in der Ärztekammer
Steiermark, Vizepräsident
Martin Wehrschütz, sieht
derartige Versuche höchst
kritisch: „Es gibt überhaupt
keinen Grund dafür, Mo-
delle zu implementieren, die
das KA-AZG aushöhlen.“ Die
Kolleginnen und Kollegen
sollten das auch keinesfalls
hinnehmen.
Für den Fall, dass in einzel-
nen Bereichen die Arbeitszeit
„Wir wollen uns täglich weiterentwickeln.“
Dr. Martin Wehrschütz, Vizepräsident und Obmann der Kurie Angestellte Ärzte
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Alternative Dienstzeitmodelle?
Kein vorauseilender Gehorsam
Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz verlockt
dazu, über „alternative Dienst-
zeitmodelle“ nachzudenken. Dazu gibt es aber überhaupt keine Notwendigkeit, warnt der
Obmann der Angestellten Ärzte in der Ärztekammer Steiermark, Martin Wehrschütz.
Martin
Wehrschütz:
„Keine Aus-
höhlung.“
Änderungen nur
langfristig und
gemeinsam
mit dem Team.