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ÆRZTE

Steiermark

 || 03|2017

ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Foto: Mediendienst/Furgler, Fotolia

anders als bisher gestaltet

werden soll, gibt es klare Vor-

gaben. Mitarbeiterbeteiligung

ist Pflicht, eine Mehrheit von

60 Prozent muss zustimmen.

Diese Vereinbarung wurde

Das Krankenanstalten-Ar-

beitszeitgesetz sieht bekannt-

lich eine sukzessive Reduk-

tion der Arbeitszeit in drei

Schritten vor (für alle jene,

die eine Opt-out-Regelung

gewählt haben). 60 Stunden

beträgt die durchschnittliche

Höchstarbeitszeit pro Wo-

che jetzt. Ab 1. Jänner 2018

sind es 55 Stunden und ab 1.

Juli 2021 enden die Opt-out-

Möglichkeiten, dann gelten

48 Stunden für alle.

Aber schon jetzt wird of-

fenbar darüber nachgedacht,

diese Regelung mittels „alter-

nativer Arbeitszeitmodelle“

zu unterlaufen.

Der Obmann der Angestellten

bewusst getroffen, um einer-

seits Gestaltungsspielraum zu

geben, aber gleichzeitig das

Mitspracherecht der Mitar-

beiterinnen und Mitarbeiter

zu sichern.

Ärzte in der Ärztekammer

Steiermark, Vizepräsident

Martin Wehrschütz, sieht

derartige Versuche höchst

kritisch: „Es gibt überhaupt

keinen Grund dafür, Mo-

delle zu implementieren, die

das KA-AZG aushöhlen.“ Die

Kolleginnen und Kollegen

sollten das auch keinesfalls

hinnehmen.

Für den Fall, dass in einzel-

nen Bereichen die Arbeitszeit

„Wir wollen uns täglich weiterentwickeln.“

Dr. Martin Wehrschütz, Vizepräsident und Obmann der Kurie Angestellte Ärzte

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Alternative Dienstzeitmodelle?

Kein vorauseilender Gehorsam

Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz verlockt

dazu, über „alternative Dienst-

zeitmodelle“ nachzudenken. Dazu gibt es aber überhaupt keine Notwendigkeit, warnt der

Obmann der Angestellten Ärzte in der Ärztekammer Steiermark, Martin Wehrschütz.

Martin

Wehrschütz:

„Keine Aus-

höhlung.“

Änderungen nur

langfristig und

gemeinsam

mit dem Team.