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ÆRZTE
Steiermark
|| 03|2017
ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
T N N
Ä
Fotos: Fotolia
Für junge Ärztinnen und
Ärzte, die ihre Ausbildung
seit 2015 begonnen haben, ist
es fast unvorstellbar. Aber es
war tatsächlich so: Regelmä-
ßige Wochenarbeitszeiten von
80 Stunden und mehr waren
früher normal. Genauso nor-
mal wie viele, viele Nacht-
und Wochenenddienste – die
noch dazu nach dem Dienst
nicht zu Ende waren, weil
dann nämlich der nächste
Arbeitstag folgte. Von Heim-
gehen keine Rede …
Für Turnusärztinnen und
-ärzte gab es früher ei-
nen (gar nicht so) lustigen
„Spitznamen“: Sie waren die
„Spritzentschackl‘n“, die mit
ihren Wägelchen durch die
Gänge fuhren, um den Pati-
entinnen und Patienten routi-
niert Spritzen zu verabreichen
oder Infusionen anzuhängen.
Darin waren sie danach sehr
gut ausgebildet. Aber Visi-
ten, Fallbesprechungen … das
ging auch ohne Turnusärz-
tinnen und -ärzte.
Mit dem neuen Kranken-
anstaltenarbeitszeitgesetz,
das die Steiermark als erstes
Bundesland in eine Neurege-
lung gießen konnte, ist alles
anders. Ohne Opt-out be-
trägt die durchschnittliche
Wochenhöchstarbeitszeit 48
Stunden, mit Opt-out sind es
noch 60 Stunden, ab 1. Jänner
2018 nur mehr 55 Stunden
und ab 1. Juli 2021 gelten 48
Stunden für alle. Und Heim-
gehen nach 25 Stunden Jour-
naldienst ist die Regel.
Das „Turnusärzteprofil“ war
viele Jahre nur ein Wunsch-
konzert – so viele Jahre, dass
viele schon glaubten, es würde
niemals Wirklichkeit werden.
Und dann wurde es Wirklich-
keit. Damit ist Ausbildung ein
verbrieftes Recht geworden,
und zwar eine Ausbildung,
die diesen Namen verdient.
Junge Ärztinnen und Ärzte
sind damit keine Systemer-
halter mehr, sondern werden
zu Stützen des Systems aus-
gebildet.
Zeit, Ausbildung, Geld, … Leben
Zwei Jahre nach
Einführung des neuen Dienst- und Besoldungsrechts in den steirischen
Landeskrankenhäusern gibt es erste Auswirkungen: Die Liste der jungen Kolleginnen und
Kollegen, die auf einen Ausbildungsplatz hoffen, füllt sich wieder. Zeit, um einen Vergleich
zwischen jetzt und früher zu ziehen.
Grado
21. – 27.5.2017
26. Ärztetage
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n Ver-
handlungen mit der KAGes
stand man dort vor der Aufga-
be, dass einerseits die
ienst-
rechte der Häuser weitest-
gehend an das Ergebnis der
KAGes angeglichen, gleich-
zeitig aber die individuellen
Eigenheiten der einzelnen
Häuser so gut wie möglich
gewahrt werden sollten.
Dies war ebenso das Ziel und
die klare Forderung der Ärz-
tekammer für Steiermark
wie auch der ärztlichen Be-
legschaft: Die Arbeitsbedin-
täler sollte einerseits attrak-
tiv gestaltet werden, anderer-
seits sollten Anreize für neue
MitarbeiterInnen geschaffen
werden.
Mit diesem Ziel wurden in
den letzten beiden Monaten
des Jahres 2014 nahezu gleich-
zeitig Verhandlungen mit den
Barmherzigen Brüdern Mar-
schallgasse und Eggenberg,
dem Johannes-von-Gott Pfle-
gezentrum Kai bach, dem
Krankenhaus der Elisabethi-
nen Graz, dem Marienkran-
kenhaus Vorau und der Dia-
konissen-Klinik Schladming
aufgenommen und geführt.
Neben den Verhandlungen
in den genannten Häusern
stand die Kurie Angestellte
Ärzte unter anderem den Ärz-
tInnen des Neurologischen
Therapiezentrums Kapfen-
berg, des Klinikums Bad
Gleichenberg, der AMEOS
Klinik Bad Aussee sowie der
Privatklinik Ragnitz für die
dortigen Verhandlungen un-
terstützend zur Seite.
Mehrere Abschlüsse
Wie bereits bei der KAGes
war die Ausgangsforderung
der Ärztekammer für Stei-
ermark in den Ordensspitä-
lern, dass die Gehälter an-
gehoben werden sollten und
der Mehrleistungsbereich
(Journaldienste) keinesfalls
geschmälert werden dürfe.
en Gehältern unab
Verbesserungen der
bedingungen für la
dienstete ÄrztInnen,
spielsweise die Einf
eines Karrieremode
der Möglichkeit eines
tionsoberarztes bzw.
geschäftsführenden
arztes, Prüfungsurlau
Fortbildungsbudget für
Innen in Ausbildung un
Anhebung der Entloh
für Rufbereitschaften
für angestellte ÄrztInn
nicht KAGes-Spitälern
nommen werden. Ein
terer Kernpunkt der Ver
lungen war die Kompens
der durch die Verkürzun
Journaldienste auf 25 Stu
anfallenden Minusstunde
der Normalarbeitszeit.
bei der KAGes sollten
auch in den anderen Spitäl
der Steiermark durch die
1. Jänner 2015 in Kraft
tenden KA-AZG Novelle
ne negativen Folgen für an
stellte ÄrztInnen ergeben.
Mittlerweile konnten berei
Verhandlungen mit mehrere
Spitälern abgeschlossen we
den bzw. befinden sich me
rere der genannten Spitäle
kurz vor dem Abschluss eine
Vereinbarung zur Regelun
der dienstrechtlichen Rah
menbedingungen in ihrem
Haus. Generell kann bereits
jetzt gesagt werden, dass die
Ergebnisse in den einzelnen
benchmark
Steiermark
Als erstes Bundes-
land hat die Stei-
ermark ein neues
Dienst- und Be-
soldungsrecht zustande gebracht.
Es war eine schwere Geburt, aber
zum Glück keine Sectio caesarea.
Seither ist die KAGes-Lösung ös-
terreichweit Benchmark. Teils will
man besser sein, meist nicht (viel)
schlechter, teils wäre man zufrieden,
wenn überhaupt etwas ginge. Wir
geben den Takt vor. Das gilt auch
innersteirisch: Man bemüht sich
um Lösungen, darum im Wettbe-
werb der Arbeitgeber vorne zu sein.
Damit gibt es in Österreich endlich
Employer Branding. Zeit war‘s.
Martin Wehrschütz
Kurienobmann
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Ærzte
Steiermark
|| 02|2015
Foto: Furgler
Aus AERZTE Steiermark, 02/2015