ÆRZTE
Steiermark
|| 02|2017
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MARTIN NOVAK
AmTürschild vonHofrat Mag.
Dr. Manfred Kindermann,
Abteilungsleiter-Stellvertreter
der „A7 – Gemeinden, Wah
len und ländlicher Wegebau“,
in der Grazer Hofgasse steht
auch ein Wahlspruch, der
dem Juristen und Leiter des
Referats „Gemeinderecht
und Wahlen“ der Steiermär-
kischen Landesregierung auf
den Leib geschrieben ist: „Das
Recht muss der Macht den
Weg weisen.“
Und Manfred Kindermann ist
der Wegweiser. Auch für die
Ärztekammerwahl 2017 in
der Steiermark. Unter seinem
wachsamen Auge, geschult
durch die Erfahrung vieler
Wahlen, „kann sich der Wäh-
ler sicher sein“, dass mit größ-
ter Sorgfalt darauf geachtet
wird, dass jede Stimmabgabe
entsprechend dem Willen des
Wählers ihre Berücksichti-
gung im Wahlergebnis findet.
Wahlmanipulationen schließt
Kindermann kategorisch aus.
Eine marginale Fehlerquelle
seien lediglich „Zustellgebre-
chen“: Wenn viele Wahlunter-
lagen per Post versendet und
zurückgeschickt werden, sei
es nicht völlig auszuschließen,
dass einzelne Briefe verloren
gehen, die Zahl sei aber jeden-
falls so klein, dass sie keinen
Einfluss auf das Wahlergebnis
haben könne.
Wer dennoch Zweifel hege
und jedes „Restrisiko aus-
schalten will“, könne na-
türlich seine Stimme auch
persönlich im Wahllokal
abgeben: Im Falle der stei-
rischen Ärztekammerwahl
am 6. April 2017 von 8 bis
12 Uhr in der Orangerie im
Grazer Burggarten – mit der
schönen Adresse Stadtpark 2,
8010 Graz.
Aber Manfred Kindermann
lässt keinen Zweifel daran,
dass er die Briefwahl für „eine
moderne und einfache Form
der Stimmabgabe“ hält.
e-Voting:
Noch ist es zu früh
Bei e-Voting ist er skeptisch.
Das sei bei einer Hochschü-
lerschaftswahl in Österreich
schon glorios schiefgegangen,
nur ein europäisches Land,
nämlich Estland, setze sie
konsequent ein. Dort, so Kin-
dermann, „gibt es aber eine
andere Kultur“. Etwas ver-
einfacht: Jeder Wähler kann
so oft wählen, wie er will,
nur seine letzte Stimmabgabe
wird gezählt.
Der Wahlexperte sieht zwei
Schwächen: Erstens gebe es
zurzeit immer wieder Be-
richte über Hacker-Attacken,
also „die Gefahr einer Be-
einflussung von außen“. Und:
Eine Überprüfung, dass alles
mit rechten Dingen zuge-
he durch Juristen und die
Mitglieder einer Wahlkom-
mission im herkömmlichen
Sinn, sei nicht mehr möglich.
Man werde also einen neuen
Experten definieren müssen,
„der diesen Ablauf technisch
überprüft“, um so „Rechtssi-
cherheit und Sicherheit“ zu
gewährleisten.
Dass das Wählen auf elek-
tronischem Weg kommen
Foto: Conclusio
Gesetz der Wahlen
Der „steirische Wahlleiter“ Manfred Kindermann
vom Amt der
Steiermärkischen Landesregierung ist auch Mastermind der steirischen
Ärztekammerwahl 2017. Im AERZTE Steiermark-Gespräch sagt er, wie
er für sichere Wahlen im Sinne der Wählerinnen und Wähler sorgen wird.
Und warum es für e-Voting noch zu früh ist.
COVER
Der Wähler kann sicher sein, dass mit
größter Sorgfalt darauf geachtet wird, dass
jede Stimmabgabe entsprechend dem Willen
des Wählers ihre Berücksichtigung im
Wahlergebnis findet.