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ÆRZTE

Steiermark

 || 03|2017

13

Gültig wählen …

Vier Wahlkörper, vier Farben

Ganz sicher …

Sie wollen im Wahllokal wählen?

y

Den ausgefüllten Stimmzettel falten und in das vorgesehene

gleichfarbige Wahlkuvert legen.

y

Das Wahlkuvert verschließen – auf dem Wahlkuvert dürfen

keine Worte, Bemerkungen oder Zeichen angebracht werden,

um jede Verletzung des Wahlgeheimnisses auszuschließen.

y

Das verschlossene Wahlkuvert in das weiße Rückkuvert

(„Antwortsendung“) legen – die Aufdrucke am Rückkuvert

dürfen keinesfalls verändert oder gestrichen werden.

y

Das Rückkuvert ohne Briefmarke, also unfrankiert, per Post

an die bereits aufgedruckte Adresse (Wahlkommission für

die Ärztekammerwahl 2017, Postfach 04, 8011 Graz) so recht-

zeitig übermitteln, dass es spätestens am Wahltag, 6. April

2017 bis 12:00 Uhr, bei der Wahlkommission einlangt. Die

Übersendung erfolgt auf Kosten der Ärztekammer und auf

Gefahr des Wahlberechtigten und muss nicht eingeschrie-

ben erfolgen. Um ein rechtzeitiges Einlangen sicherzustellen,

wird empfohlen, das Rückkuvert spätestens am 3. April 2017

zur Post zu bringen. Profitipp: Möglichst früh, gleich, nach-

dem Sie die Wahlunterlagen bekommen haben, die Wahl

erledigen. Dann sind Sie sicher.

y

Alle eingelangten Rückkuverts werden ungeöffnet von der

Wahlbehörde bis zum Wahltag, 6. April 2017, 12 Uhr, auf-

bewahrt.

y

Erst danach werden die Wahlkuverts entnommen, durch-

mischt und nach den vier Farben der Wahlkörper sortiert.

An der Auszählung nehmen nur Mitglieder der Wahlbe-

hörde, der Wahlkommission sowie zusätzlich je ein no-

minierter Vertreter jeder wahlwerbenden Gruppe teil, die

das wünscht.

y

Wenn das Wahlergebnis bekannt ist, wird es vom Wahllei-

ter persönlich in der Orangerie bekanntgegeben und von

der Ärztekammer im Internet veröffentlicht. Je nach Kom-

plexität erfolgt das am Wahltag, 6. April 2017, oder tags

darauf, am 7. April 2017.

Sie mögen keine Briefwahl, sondern wollen Ihren Wahlzettel

persönlich in die Urne werfen? Das geht am Wahltag, Don-

nerstag, 6. April 2017 von 8 bis 12 Uhr, im Wahllokal in der

Orangerie im Grazer Burggarten, Stadtpark 2, 8010 Graz.

Dafür müssen Sie mit einer Urkunde oder sonstigen Beschei-

nigung Ihre Identität nachweisen. Sie können dort auch Ihre

Briefwahlunterlagen persönlich oder über einen Boten abgeben.

Bei der Wahl 2012 haben 11 Personen im Wahllokal gewählt.

Stimmzettel

Stimmzettel

Stimmzettel

Stimmzettel

Kurie angestellte Ärzte,

Sektion selbstständig berufsberechtigt

Kurie angestellte Ärzte,

Sektion Turnusärzte

Kurie niedergelassene Ärzte,

Sektion Allgemeinmedizin

Kurie niedergelassene Ärzte,

Sektion Fachärzte

Im Wahllokal, der Orangerie im Grazer Burggarten, kann am Wahl-

tag, 6. 4. 2017 von 8 bis 12 Uhr, persönlich die Stimme abgegeben

werden. Danach findet die Auszählung statt, an der nur autorisierte

Personen mitwirken bzw. teilnehmen dürfen.

Traditionell ist

die Ärztekam-

merwahl eine

Briefwahl. Die

überwiegende

Zahl der Wäh-

lerinnen und

Wähler zieht

sie der Wahl im

Wahllokal vor.

Fotos: Creative Commons (2), Fotolia

Das Wahlergebnis wird sofort nach

Abschluss der Auszählung bekannt­

gegeben. Am 6. oder 7. April 2017.