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ÆRZTE
Steiermark
|| 03|2017
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Gültig wählen …
Vier Wahlkörper, vier Farben
Ganz sicher …
Sie wollen im Wahllokal wählen?
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Den ausgefüllten Stimmzettel falten und in das vorgesehene
gleichfarbige Wahlkuvert legen.
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Das Wahlkuvert verschließen – auf dem Wahlkuvert dürfen
keine Worte, Bemerkungen oder Zeichen angebracht werden,
um jede Verletzung des Wahlgeheimnisses auszuschließen.
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Das verschlossene Wahlkuvert in das weiße Rückkuvert
(„Antwortsendung“) legen – die Aufdrucke am Rückkuvert
dürfen keinesfalls verändert oder gestrichen werden.
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Das Rückkuvert ohne Briefmarke, also unfrankiert, per Post
an die bereits aufgedruckte Adresse (Wahlkommission für
die Ärztekammerwahl 2017, Postfach 04, 8011 Graz) so recht-
zeitig übermitteln, dass es spätestens am Wahltag, 6. April
2017 bis 12:00 Uhr, bei der Wahlkommission einlangt. Die
Übersendung erfolgt auf Kosten der Ärztekammer und auf
Gefahr des Wahlberechtigten und muss nicht eingeschrie-
ben erfolgen. Um ein rechtzeitiges Einlangen sicherzustellen,
wird empfohlen, das Rückkuvert spätestens am 3. April 2017
zur Post zu bringen. Profitipp: Möglichst früh, gleich, nach-
dem Sie die Wahlunterlagen bekommen haben, die Wahl
erledigen. Dann sind Sie sicher.
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Alle eingelangten Rückkuverts werden ungeöffnet von der
Wahlbehörde bis zum Wahltag, 6. April 2017, 12 Uhr, auf-
bewahrt.
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Erst danach werden die Wahlkuverts entnommen, durch-
mischt und nach den vier Farben der Wahlkörper sortiert.
An der Auszählung nehmen nur Mitglieder der Wahlbe-
hörde, der Wahlkommission sowie zusätzlich je ein no-
minierter Vertreter jeder wahlwerbenden Gruppe teil, die
das wünscht.
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Wenn das Wahlergebnis bekannt ist, wird es vom Wahllei-
ter persönlich in der Orangerie bekanntgegeben und von
der Ärztekammer im Internet veröffentlicht. Je nach Kom-
plexität erfolgt das am Wahltag, 6. April 2017, oder tags
darauf, am 7. April 2017.
Sie mögen keine Briefwahl, sondern wollen Ihren Wahlzettel
persönlich in die Urne werfen? Das geht am Wahltag, Don-
nerstag, 6. April 2017 von 8 bis 12 Uhr, im Wahllokal in der
Orangerie im Grazer Burggarten, Stadtpark 2, 8010 Graz.
Dafür müssen Sie mit einer Urkunde oder sonstigen Beschei-
nigung Ihre Identität nachweisen. Sie können dort auch Ihre
Briefwahlunterlagen persönlich oder über einen Boten abgeben.
Bei der Wahl 2012 haben 11 Personen im Wahllokal gewählt.
Stimmzettel
Stimmzettel
Stimmzettel
Stimmzettel
Kurie angestellte Ärzte,
Sektion selbstständig berufsberechtigt
Kurie angestellte Ärzte,
Sektion Turnusärzte
Kurie niedergelassene Ärzte,
Sektion Allgemeinmedizin
Kurie niedergelassene Ärzte,
Sektion Fachärzte
Im Wahllokal, der Orangerie im Grazer Burggarten, kann am Wahl-
tag, 6. 4. 2017 von 8 bis 12 Uhr, persönlich die Stimme abgegeben
werden. Danach findet die Auszählung statt, an der nur autorisierte
Personen mitwirken bzw. teilnehmen dürfen.
Traditionell ist
die Ärztekam-
merwahl eine
Briefwahl. Die
überwiegende
Zahl der Wäh-
lerinnen und
Wähler zieht
sie der Wahl im
Wahllokal vor.
Fotos: Creative Commons (2), Fotolia
Das Wahlergebnis wird sofort nach
Abschluss der Auszählung bekannt
gegeben. Am 6. oder 7. April 2017.