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ÆRZTE

Steiermark

 || 05|2017

35

WIRTSCHAFT

&

ERFOLG

Fotos: Shutterstock, beigestellt

Rat und D@ten

:

Die EDV-Kolumne

Daten

in der Cloud

Cloudspeicher

sind äußerst

praktisch. Und

finden damit

immer mehr

Zuspruch.

Unabhängig vom Betriebssys­

tem können Sie von jedem

Desktop-PC, Notebook, Tablet

oder Smartphone via Internet

auf Ihre Daten (Fotos, Vi-

deos, Musik und dgl. mehr)

zugreifen, ohne dass Sie den

Speicher des Smartphones

damit vollstopfen.

Neben diesen offensicht-

lichen Vorteilen sollte man

sich aber auch der Probleme

und Risiken bewusst sein, die

beim Einsatz einer derartigen

Lösung auftauchen könnten:

Eine schnelle und stabile An-

bindung an das Internet ist

Pflicht.

Wichtig ist es auch zu evalu-

ieren, wo Ihre Daten sicher

verschlüsselt gespeichert sind.

Sichere Passwörter, bzw. eine

gut verschlüsselte Datenüber-

tragung, sind Voraussetzungen

für einen reibungslos funktio-

nierenden Cloudspeicher.

Kostenlose Cloud-Speicher

unzähliger Anbieter nutzen oft

Ihre Daten, um sie für gezielte

Werbung zu verwenden. Viele

rechtliche Fragen sind unklar

bzw. Rechtsnormen praktisch

kaum durchsetzbar.

Daher geht der Trend nun eher

dorthin, sich einen eigenen

Online-Speicher zu generieren.

Alwin Günzberg ist Geschäfts-

führer der ALAG GmbH.

Alwin

Günzberg

ten und nicht der Neuwert. So

kann auch ein (älteres) Luxus-

gefährt ohne Luxustangente in

den Büchern stehen.

KFZ-Abschreibungen

Wenn mehr als 50 % der jähr-

lichen Kilometer betrieblich

gefahren werden, zählt das

KFZ zum Betriebsvermögen.

Absetzbar sind hier die tat-

sächlichen Aufwendungen für

den Betrieb (Treibstoff, Service,

Versicherung, Ersatzteile etc.),

Belege sind vorzulegen. Der

Anteil von Privatkilometern

ist in Abzug zu bringen. Die

gesetzliche Nutzungsdauer be-

trägt mindestens acht Jahre.

Bei gebrauchten PKWs und

Kombis werden die Nutzungs-

jahre des Vorbesitzers von den

acht Jahren abgezogen. Ergibt

sich dadurch aber eine Nut-

zungsdauer, die kürzer als die

tatsächlich zu erwartende ist,

so wird diese „echte“ Nut-

zungsdauer angesetzt.

Wenn ein Fahrzeug betrieb-

lich und privat genutzt wird,

sollte ein Fahrtenbuch ange-

legt werden. Jede Fahrt, egal

ob privat oder betrieblich, das

Datum, der Ort sowie der

Kilometerstand vor und nach

der Fahrt sind zu verzeichnen.

Nur so kann die Höhe des

betrieblichen Anteils ermit-

telt werden. Liegt weder ein

Fahrtenbuch noch ein ande-

rer stichhaltiger Nachweis vor,

dann schätzt das Finanzamt

den privaten Anteil nach Er-

fahrungswerten. Die Steuer-

prüfung nimmt den Privatan-

teil von Ordinationsautos sehr

gerne genauestens unter die

Lupe. Noch genauer wird ge-

prüft, wenn der Arzt sich ein

betriebliches Zweitfahrzeug

anschafft – unbedingt vorher

den Steuerberater konsultieren.

Befindet sich ein KFZ im Pri-

vatvermögen, so kann der

Steuerpflichtige entweder die

für den Betrieb anfallenden

Kosten angeben oder Kilome-

tergeld von derzeit EUR 0,42

ansetzen. Vor allem bei hohen

Kilometerleistungen ist Letz-

teres empfehlenswert. Nach

30.000 Kilometern ist das Ki-

lometergeld erschöpft, ab dann

dürfen für jeden weiteren Kilo-

meter nur mehr die tatsächlich

betrieblich verursachten Ko-

sten angesetzt werden.

Elektroautos

steuerlich bevorzugt

Bei Elektrofahrzeugen entfal-

len die motorbezogene Versi-

cherungssteuer und die NOVA.

Seit 1.1.2016 können Elektro­

autos den Dienstnehmern

komplett abgabenfrei ohne

Sachbezugsberechnung zur

Verfügung gestellt werden.

Ein weiteres Zuckerl ist die

Anschaffungsförderung (EUR

4.000,00) für mit Ökostrom

betriebene Elektroautos. Soge-

nannte Plug-in-Hybride (keine

Diesel) werden nur mit EUR

1.500 gefördert. Das bekann-

teste Modell mit Elektroan-

trieb, ein teures US-Modell,

wird hingegen nicht gefördert,

denn ab einem Nettolisten-

preis von 50.000 Euro ist mit

der Unterstützung Schluss.

Leasen oder Kaufen?

Wer nicht „cash“ bezahlt, hat

die Alternativen Kredit oder

Leasing. Beim Leasen kann

zwischen Finanzierungs- und

Operating-Leasing gewählt

werden. Meist handelt es sich

um Finanzierungsleasing, was

einem versteckten Ratenkauf

gleichkommt. Damit gelten

wie beim Kauf für PKW und

Kombi Nutzungsdauer und

Angemessenheitsgrenze. Die

Leasingrate ist nicht in voller

Höhe absetzbar. Vollkaskover-

sicherung ist für ein Leasing-

auto verpflichtend.

Welche Zahlungsart die bes-

sere ist, lässt sich nicht von

vornherein sagen. Oft sind

die Unterschiede zwischen

Finanzierungsformen geringer

als jene zwischen den Anbie-

tern. Bei einem Kredit sollte

man unbedingt die Gesamt-

belastung und den Effektiv-

zinssatz, also Zinsen samt

Gebühren, kennen. Ein Ver-

gleich zwischen verschiedenen

Banken und Versicherungen

lohnt sich ebenso, ökologische

Autos kommen bei einigen

Anbietern besser davon. Vor

der Unterschrift kann man

ja noch um den einen oder

anderen Rabatt feilschen. Am

wichtigsten ist letztlich nicht

die günstigste, sondern die

individuell richtige Finanzie-

rung.

Quellen: Bundesministerium

für Finanzen – PKW Angemes-

senheitsverordnung

Bundesministerium für Finan-

zen – Kilometergeld, WKO:

Abschreibung von Kfz-Auf-

wand,

bmvit.gv.at

Für Elektroautos gibt es Förde­

rungen und sonstige Vorteile. Sie

dürfen nur nicht teurer als 50.000

Euro sein …