

ÆRZTE
Steiermark
|| 05|2017
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WIRTSCHAFT
&
ERFOLG
Fotos: Shutterstock, beigestellt
Rat und D@ten
:
Die EDV-Kolumne
Daten
in der Cloud
Cloudspeicher
sind äußerst
praktisch. Und
finden damit
immer mehr
Zuspruch.
Unabhängig vom Betriebssys
tem können Sie von jedem
Desktop-PC, Notebook, Tablet
oder Smartphone via Internet
auf Ihre Daten (Fotos, Vi-
deos, Musik und dgl. mehr)
zugreifen, ohne dass Sie den
Speicher des Smartphones
damit vollstopfen.
Neben diesen offensicht-
lichen Vorteilen sollte man
sich aber auch der Probleme
und Risiken bewusst sein, die
beim Einsatz einer derartigen
Lösung auftauchen könnten:
Eine schnelle und stabile An-
bindung an das Internet ist
Pflicht.
Wichtig ist es auch zu evalu-
ieren, wo Ihre Daten sicher
verschlüsselt gespeichert sind.
Sichere Passwörter, bzw. eine
gut verschlüsselte Datenüber-
tragung, sind Voraussetzungen
für einen reibungslos funktio-
nierenden Cloudspeicher.
Kostenlose Cloud-Speicher
unzähliger Anbieter nutzen oft
Ihre Daten, um sie für gezielte
Werbung zu verwenden. Viele
rechtliche Fragen sind unklar
bzw. Rechtsnormen praktisch
kaum durchsetzbar.
Daher geht der Trend nun eher
dorthin, sich einen eigenen
Online-Speicher zu generieren.
Alwin Günzberg ist Geschäfts-
führer der ALAG GmbH.
Alwin
Günzberg
ten und nicht der Neuwert. So
kann auch ein (älteres) Luxus-
gefährt ohne Luxustangente in
den Büchern stehen.
KFZ-Abschreibungen
Wenn mehr als 50 % der jähr-
lichen Kilometer betrieblich
gefahren werden, zählt das
KFZ zum Betriebsvermögen.
Absetzbar sind hier die tat-
sächlichen Aufwendungen für
den Betrieb (Treibstoff, Service,
Versicherung, Ersatzteile etc.),
Belege sind vorzulegen. Der
Anteil von Privatkilometern
ist in Abzug zu bringen. Die
gesetzliche Nutzungsdauer be-
trägt mindestens acht Jahre.
Bei gebrauchten PKWs und
Kombis werden die Nutzungs-
jahre des Vorbesitzers von den
acht Jahren abgezogen. Ergibt
sich dadurch aber eine Nut-
zungsdauer, die kürzer als die
tatsächlich zu erwartende ist,
so wird diese „echte“ Nut-
zungsdauer angesetzt.
Wenn ein Fahrzeug betrieb-
lich und privat genutzt wird,
sollte ein Fahrtenbuch ange-
legt werden. Jede Fahrt, egal
ob privat oder betrieblich, das
Datum, der Ort sowie der
Kilometerstand vor und nach
der Fahrt sind zu verzeichnen.
Nur so kann die Höhe des
betrieblichen Anteils ermit-
telt werden. Liegt weder ein
Fahrtenbuch noch ein ande-
rer stichhaltiger Nachweis vor,
dann schätzt das Finanzamt
den privaten Anteil nach Er-
fahrungswerten. Die Steuer-
prüfung nimmt den Privatan-
teil von Ordinationsautos sehr
gerne genauestens unter die
Lupe. Noch genauer wird ge-
prüft, wenn der Arzt sich ein
betriebliches Zweitfahrzeug
anschafft – unbedingt vorher
den Steuerberater konsultieren.
Befindet sich ein KFZ im Pri-
vatvermögen, so kann der
Steuerpflichtige entweder die
für den Betrieb anfallenden
Kosten angeben oder Kilome-
tergeld von derzeit EUR 0,42
ansetzen. Vor allem bei hohen
Kilometerleistungen ist Letz-
teres empfehlenswert. Nach
30.000 Kilometern ist das Ki-
lometergeld erschöpft, ab dann
dürfen für jeden weiteren Kilo-
meter nur mehr die tatsächlich
betrieblich verursachten Ko-
sten angesetzt werden.
Elektroautos
steuerlich bevorzugt
Bei Elektrofahrzeugen entfal-
len die motorbezogene Versi-
cherungssteuer und die NOVA.
Seit 1.1.2016 können Elektro
autos den Dienstnehmern
komplett abgabenfrei ohne
Sachbezugsberechnung zur
Verfügung gestellt werden.
Ein weiteres Zuckerl ist die
Anschaffungsförderung (EUR
4.000,00) für mit Ökostrom
betriebene Elektroautos. Soge-
nannte Plug-in-Hybride (keine
Diesel) werden nur mit EUR
1.500 gefördert. Das bekann-
teste Modell mit Elektroan-
trieb, ein teures US-Modell,
wird hingegen nicht gefördert,
denn ab einem Nettolisten-
preis von 50.000 Euro ist mit
der Unterstützung Schluss.
Leasen oder Kaufen?
Wer nicht „cash“ bezahlt, hat
die Alternativen Kredit oder
Leasing. Beim Leasen kann
zwischen Finanzierungs- und
Operating-Leasing gewählt
werden. Meist handelt es sich
um Finanzierungsleasing, was
einem versteckten Ratenkauf
gleichkommt. Damit gelten
wie beim Kauf für PKW und
Kombi Nutzungsdauer und
Angemessenheitsgrenze. Die
Leasingrate ist nicht in voller
Höhe absetzbar. Vollkaskover-
sicherung ist für ein Leasing-
auto verpflichtend.
Welche Zahlungsart die bes-
sere ist, lässt sich nicht von
vornherein sagen. Oft sind
die Unterschiede zwischen
Finanzierungsformen geringer
als jene zwischen den Anbie-
tern. Bei einem Kredit sollte
man unbedingt die Gesamt-
belastung und den Effektiv-
zinssatz, also Zinsen samt
Gebühren, kennen. Ein Ver-
gleich zwischen verschiedenen
Banken und Versicherungen
lohnt sich ebenso, ökologische
Autos kommen bei einigen
Anbietern besser davon. Vor
der Unterschrift kann man
ja noch um den einen oder
anderen Rabatt feilschen. Am
wichtigsten ist letztlich nicht
die günstigste, sondern die
individuell richtige Finanzie-
rung.
Quellen: Bundesministerium
für Finanzen – PKW Angemes-
senheitsverordnung
Bundesministerium für Finan-
zen – Kilometergeld, WKO:
Abschreibung von Kfz-Auf-
wand,
bmvit.gv.atFür Elektroautos gibt es Förde
rungen und sonstige Vorteile. Sie
dürfen nur nicht teurer als 50.000
Euro sein …