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ÆRZTE
Steiermark
|| 05|2017
WIRTSCHAFT
&
ERFOLG
Das richtige Arzt-Auto
Ein kompakter Mittelklasse-Kombi,
ein SUV mit Allrad und vielen
PS oder ein Cityflitzer mit wenig Innenraum soll das neue Auto sein?
WALTER HOCH
Bei der Anschaffung eines
Autos geraten gar nicht so
wenige Menschen irgendwann
in ein Stadium, in dem sie
sich am liebsten die Haare
raufen würden: Im TV ist ein
toller Wagen ins Auge ge-
sprungen, oder vielleicht auch
bloß letztens an der Ampel –
der schaut gut aus, den check
ich mal kurz im Netz durch,
was der wirklich kann. Aus
dem kurzen Check wird dann
aber oft fast eine schlaflose
Nacht. Nicht, weil das Auto
so unwiderstehlich wäre, dass
es den Schlaf raubt, sondern
weil die Websites vieler Mar-
ken außer flashigen Spots, die
ins Auge knallen, im wahrs-
ten Sinne des Wortes enor
me Geduld verlangen, wenn
man tatsächliche hard facts zu
einem bestimmten Fabrikat
sucht. Von Info-Mobilität ist
meist keine Rede. Wer dann
frustriert „hängenbleibt“, wird
die schlaflose Nacht wohl dazu
nutzen, eine Liste der eigenen
Wünsche und Anforderungen
an das neue Gefährt zu erstel-
len. Vor allem wenn es sich –
wie bei niedergelassenen Ärzt
Innen – um einen „Dienst“-
Wagen handelt, also um ein
Auto, das sicherstellen muss,
dass man die PatientInnen
rechtzeitig, wohlbehalten und
in gutem nervlichen Zustand
erreicht. Für einen Landarzt
kann Geländetauglichkeit ein
Must sein – für einen Groß-
stadt-Doc vielleicht Wendig-
keit oder Parkfähigkeit. Wenn
das klar ist, dann auf zu den
Händlern: „Live“ bekommt
man den besten Eindruck –
und hoffentlich die schnells-
ten Informationen. Spätestens
wenn eine Wahl getroffen ist,
machen auch steuerliche Er-
wägungen durchaus Sinn.
Angemessenheit
versus Luxustangente
Zunächst ist die Angemessen-
heitsgrenze bei der Anschaf-
fung eines PKWs zu beachten.
2017 beträgt sie EUR40.000,00.
Darin sind neben dem Net-
topreis auch die Umsatzsteu-
er, die NOVA und Kosten
für Sonderausstattungen wie
Klimaanlage, Alufelgen, ABS,
Airbag, Metallic-Lackierung
etc. enthalten. Sonderausstat-
tungen sind oft bereits serien-
mäßig im Werk eingebaut und
für den Listenpreis entschei-
dend. Bei Anschaffungskosten
über die Angemessenheits-
grenze hinaus spricht man
von Luxustangente. Diese
sind aus dem steuerrelevanten
Steueraufwand auszuscheiden.
Bei Gebrauchtfahrzeugen, die
noch keine fünf Jahre alt sind,
wird auf den seinerzeitigen
Neupreis abgestellt. Das heißt,
auch bei einem Jahreswagen
um EUR 40.000 in der An-
schaffung, aber im Neuwert
von EUR 50.000 sind 20 %
der Anschaffungskosten als
Luxustangente auszuscheiden.
Die Möglichkeit mit einem
„Gebrauchten“ Steuer zu sparen
besteht, wenn er älter als 5
Jahre ist. Hier zählen die tat-
sächlichen Anschaffungskos