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48

ÆRZTE

Steiermark

 || 09|2017

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Gemä

ß §

4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den Steirischen

§

2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtvertrages, sowie gem.

§

3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem.

§

3 Abs. 3 des

zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.

§

 4 Abs. 1

des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende

Planstellen ausgeschrieben:

PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG

09/2017

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin

Graz

Graz-Gries

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Graz-Lend

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Bezirk Liezen

Admont

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Bezirk Voitsberg

Voitsberg

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 2

ab 01.01.2018

Bezirk Weiz

Gutenberg-Stenzengreith

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Nachfolgepraxis für 1 Jahr

Graz

Graz-Puntigam

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.04.2018

Graz-Umgebung

Hart bei Graz

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Thal bei Graz

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Kapfenberg

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Bezirk Leibnitz

Hengsberg

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

St. Andrä im Sausal

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Bezirk Leoben

Trofaiach

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Bezirk Liezen

Aigen

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Bezirk Voitsberg

Ligist

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.04.2018

FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Bezirk Murtal, Judenburg

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Kinder- und Jugendheilkunde

Bez. Bruck-Mürzzuschlag,

Kapfenberg

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Nachfolgepraxis für 1 Jahr

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Bezirk Liezen, Schladming

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Urologie

Bezirk Leibnitz, Leibnitz

(

§

2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)

: 1

ab 01.01.2018

Bei der Ausschreibung der Planstellen besteht keine Bewer-

bungspflicht.

Eine Nichtbewerbung führt zu keiner Streichung aus der

Reihungsliste des Reihungsraumes.

Alle Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschriebenen

Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten

Bedingungen mitbewerben.

Für die Bewerbung ist der aufgelegte

Bewerbungsbogen mit allen für

die Bewerbung notwendigen Unterlagen

bei der Ärztekammer für

Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens

12.10.2017

einzureichen.

Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich

oder auf der Homepage der Ärztekammer

unter

www.aekstmk.or.at/

Formulare/Niedergelassene Ärzte

abrufbar.

Später einlangende Be-

werbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark

sind:

Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen,

wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt

wurden:

QQ

Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht

in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung

vorzulegen)

QQ

Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Mo-

nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubi-

gte Übersetzung vorzulegen)

QQ

Staatsbürgerschaftsnachweis

QQ

Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter

angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärz-

tekammer

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskranken-

kasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt inner-

halb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen

Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines

Assoziationsstaates.

Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steier-

mark und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage

eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich;

die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird

automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische

Gebietskrankenkasse weitergeleitet.

Für den Geschäftsausschuss der steir.

§

2-Krankenversicherungsträger:

Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer),

Obfrau Mag.

a

Verena Nussbaum (Vorsitzende)

Für die Ärztekammer für Steiermark:

Dr. Herwig Lindner (Präsident)

Anmerkung:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die terminge-

rechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekam-

mer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.

Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu-

chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der

Sie tagsüber erreichbar sind.