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ÆRZTE
Steiermark
|| 09|2017
NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Gemä
ß §
4 Abs. 1 des zwischen der Ärztekammer für Steiermark und den Steirischen
§
2-Krankenversicherungsträgern abgeschlossenen Gesamtvertrages, sowie gem.
§
3 Abs. 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamtvertrages, gem.
§
3 Abs. 3 des
zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgeschlossenen Gesamtvertrages und gem.
§
4 Abs. 1
des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende
Planstellen ausgeschrieben:
PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG
09/2017
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin
Graz
Graz-Gries
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Graz-Lend
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Bezirk Liezen
Admont
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Bezirk Voitsberg
Voitsberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 2
ab 01.01.2018
Bezirk Weiz
Gutenberg-Stenzengreith
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Nachfolgepraxis für 1 Jahr
Graz
Graz-Puntigam
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.04.2018
Graz-Umgebung
Hart bei Graz
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Thal bei Graz
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Kapfenberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Bezirk Leibnitz
Hengsberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
St. Andrä im Sausal
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Bezirk Leoben
Trofaiach
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Bezirk Liezen
Aigen
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Bezirk Voitsberg
Ligist
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.04.2018
FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bezirk Murtal, Judenburg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Kinder- und Jugendheilkunde
Bez. Bruck-Mürzzuschlag,
Kapfenberg
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Nachfolgepraxis für 1 Jahr
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Bezirk Liezen, Schladming
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Urologie
Bezirk Leibnitz, Leibnitz
(
§
2-Kassen, BVA, VAEB, SVA)
: 1
ab 01.01.2018
Bei der Ausschreibung der Planstellen besteht keine Bewer-
bungspflicht.
Eine Nichtbewerbung führt zu keiner Streichung aus der
Reihungsliste des Reihungsraumes.
Alle Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschriebenen
Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten
Bedingungen mitbewerben.
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für
die Bewerbung notwendigen Unterlagen
bei der Ärztekammer für
Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens
12.10.2017
einzureichen.
Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich
oder auf der Homepage der Ärztekammer
unter
www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte
abrufbar.
Später einlangende Be-
werbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark
sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen,
wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt
wurden:
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht
in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung
vorzulegen)
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Mo-
nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubi-
gte Übersetzung vorzulegen)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter
angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärz-
tekammer
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskranken-
kasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt inner-
halb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen
Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines
Assoziationsstaates.
Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steier-
mark und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage
eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich;
die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird
automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse weitergeleitet.
Für den Geschäftsausschuss der steir.
§
2-Krankenversicherungsträger:
Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer),
Obfrau Mag.
a
Verena Nussbaum (Vorsitzende)
Für die Ärztekammer für Steiermark:
Dr. Herwig Lindner (Präsident)
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die terminge-
rechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekam-
mer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu-
chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der
Sie tagsüber erreichbar sind.