

ÆRZTE
Steiermark
09|2017
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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Gemä
ß §
3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und
§
3 Abs 3 des zwischen
der Österreichischen Ärztekammer und der SV der gewerblichen Wirt-
schaft abgeschlossenen Gesamtvertrages wird nachstehender Vertrag
ausgeschrieben:
FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE
NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR
Innere Medizin
Graz, Andritz
(BVA, SVA) :1
ab 01.01.2018
Es besteht keine Bewerbungspflicht. Eine Nichtbewerbung führt zu kei-
ner Streichung aus der Reihungsliste des Reihungsraumes.
Alle ÄrztInnen, die ihr Interesse für die ausgeschriebenen Verträge
bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten Bedin-
gungen mitbewerben. Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewer-
bungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei
der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis
längstens
12.10.2017
einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der
Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der
Ärztekammer unter
www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelas-sene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht
berücksichtigt werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschlie
ß
en, wenn die
Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern
nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Über-
setzung vorzulegen)
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei
Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be-
glaubigte Übersetzung vorzulegen)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter
angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landes
ärztekammer
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskran-
kenkasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt
innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Eu-
ropäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft oder eines Assoziationsstaates.
Nach Zuerkennung des Vertrages durch die Ärztekammer für Stei-
ermark und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter bzw.
die SV der gewerblichen Wirtschaft ist die Vorlage eines aktuellen
Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Nieder-
lassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automa-
tisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter bzw. die SV der gewerblichen Wirtschaft
weitergeleitet.
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter-
mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der
Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.:
0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rück-
fragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnum-
mer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG
BVA, SVA
09/2017
Wir beantworten Ihre Fragen
per E-Mail
info@aekstmk.or.atper Tel.
(0316) 8044-0
per Fax
(0316) 8044-790
Öffnungszeiten
Montag
8.00 bis
19.00
Uhr
Dienstag
8.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
8.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
8.00 bis
19.00
Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Haus der Medizin
Eingang Kaiserfeldgasse / Ecke Nelkengasse
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