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ÆRZTE

Steiermark

09|2017

49

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Gemä

ß §

3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und

§

3 Abs 3 des zwischen

der Österreichischen Ärztekammer und der SV der gewerblichen Wirt-

schaft abgeschlossenen Gesamtvertrages wird nachstehender Vertrag

ausgeschrieben:

FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE

NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR

Innere Medizin

Graz, Andritz

(BVA, SVA) :1

ab 01.01.2018

Es besteht keine Bewerbungspflicht. Eine Nichtbewerbung führt zu kei-

ner Streichung aus der Reihungsliste des Reihungsraumes.

Alle ÄrztInnen, die ihr Interesse für die ausgeschriebenen Verträge

bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten Bedin-

gungen mitbewerben. Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewer-

bungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei

der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis

längstens

12.10.2017

einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der

Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der

Ärztekammer unter

www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelas-

sene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht

berücksichtigt werden.

Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:

Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschlie

ß

en, wenn die

Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:

QQ

Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern

nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Über-

setzung vorzulegen)

QQ

Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei

Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be-

glaubigte Übersetzung vorzulegen)

QQ

Staatsbürgerschaftsnachweis

QQ

Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter

angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landes­

ärztekammer

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskran-

kenkasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt

innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Eu-

ropäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossen-

schaft oder eines Assoziationsstaates.

Nach Zuerkennung des Vertrages durch die Ärztekammer für Stei-

ermark und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter bzw.

die SV der gewerblichen Wirtschaft ist die Vorlage eines aktuellen

Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Nieder-

lassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automa-

tisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Versicherungsanstalt

öffentlich Bediensteter bzw. die SV der gewerblichen Wirtschaft

weitergeleitet.

Anmerkung:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter-

mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der

Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.:

0316/8044-135.

Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rück-

fragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnum-

mer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.

PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG

BVA, SVA

09/2017

Wir beantworten Ihre Fragen

per E-Mail

info@aekstmk.or.at

per Tel.

(0316) 8044-0

per Fax

(0316) 8044-790

Öffnungszeiten

Montag

8.00 bis

19.00

Uhr

Dienstag

8.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch

8.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag

8.00 bis

19.00

Uhr

Freitag

8.00 bis 13.00 Uhr

Haus der Medizin

Eingang Kaiserfeldgasse / Ecke Nelkengasse

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