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Ærzte
Steiermark
 || 06|2013
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
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Dem Antrag sind beizuschließen:
QQ
1) Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes,
QQ
2) alle Zeugnisse über die Spitalsausübung bzw. eine Spitalstätigkeit, Nachweis
der Dauer einer Niederlassung in der freien Praxis, Nachweise über allfällige
medizinische Zusatzausbildungen,
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3) Familienstandsnachweis,
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4) Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten medizinischen
Ausbildung und bisherige medizinische Tätigkeit,
QQ
5) der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des ärzt-
lichen/zahnärztlichen Berufes als Arzt f. Allgemeinmedizin/Facharzt/Zahnarzt
ist bis spätestens 2 Wochen V O R dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt
zu erbringen,
QQ
6) ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen für die Punkteliste - das For-
mular ist bei der Ärztekammer (Frau Lueghammer - Tel. 0732/778371-231) an-
zufordern bzw. kann auf der Homepage der Ärztekammer f. OÖ (Kassenstellen/
Bewerbungsunterlagen) abgefragt werden.
Auszug aus der von Ärztekammer für OÖ und OÖGKK vereinbarten Richtlinie
für die Auswahl von Vertragsärzte/Vertragsärztinnen und Vertragsgruppen-
praxen bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen.
Für die Punkteberechnung werden nur die Angaben auf dem Bewerbungsbogen
herangezogen, sofern diese richtig sind bzw. entsprechend nachgewiesen wurden.
Von Ärztekammer und Kasse werden keine Ergänzungen fehlender Angaben
vorgenommen. Soweit die Unterlagen zu Pkt. 1) bis 4) bereits mit einer voran-
gegangenen Bewerbung eingelangt sind, genügt ein Hinweis darauf.
OÖ. Gebietskrankenkasse und Ärztekammer für OÖ. treffen eine Entscheidung
über die Besetzung der ausgeschriebenen Vertragsarztstellen voraussichtlich
2 Wochen nach Bewerbungsfristende.
Für die oberösterreichischen
§
-2-Krankenversicherungsträger OÖ. Gebiets-
krankenkasse: Albert Mahringer eh. (Obmann), Mag. Dr. Andrea Wesenauer
eh. (leitende Angestellte). Für die Ärztekammer für Oberösterreich: Dr. Peter
Niedermoser eh. (Präsident)
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oder in Räumlich-
keiten, die für unbefugte
Dritte alleine nicht zu-
gänglich sind, auf bewahrt.
Geeignete Maßnahmen zur
Sicherung der Daten am PC
sind z.B. Bildschirmschoner
und Passwörter. Bei Verlassen
des Arbeitsplatzes sollte der
Bildschirm immer gesperrt
werden (praktische Tasten-
Kurzkombination zum Sper-
ren des Bildschirms:
+ L).
Wie die aktuelle OGH-Judika-
tur zeigt, ist diesbezügliches
korrektes Verhalten auch im
Hinblick auf die Haftung für
rechtswidrige Handlungen
von Dritten am Computer
relevant (Arzt ließ im Spital
Computer ungesichert, Pa-
tient konnte Daten über Ex-
Partner einsehen, Arzt wurde
schadenersatzpflichtig).
Bei der Regelung in der QS-
VO bezüglich der internen
Anmerkungen soll den Vor-
würfen der Urkundenfäl-
schung und der Täuschung
vorgebeugt werden. Bei man-
chen elektronischen Befund-
verwaltungssystemen können
extern einlangende Befunde
nachträglich von der Emp-
fängerin/vom Empfänger be-
arbeitet werden. Eine derart
nachträgliche Bearbeitung
könnte bei Hinzutreten wei-
terer Voraussetzungen die
Gefahr der Täuschung bzw.
Urkundenfälschung in sich
bergen. Auf den Sicherheits-
aspekt, dass keine Doku-
mentenänderung der extern
einlangenden Befunde er-
folgen sollte, sind die Mit-
arbeiterInnen nachweislich
hinzuweisen.
Die Selbstevaluierung ist abgeschlossen – was passiert nun?
y
Plausibilitäts- und Validitätsprüfung der eingegebenen
Daten durch die ÖQMed
y
Abklärung von allfälligen Mängeln und Meldung an die
Krankenversicherungsträger
y
Allenfalls Auftrag zur Mängelbehebung an die betroffene
Ärztin/den betroffenen Arzt
Nachweis der Mängelbe-
hebung an ÖQMed
y
Ziehung der Stichproben zur Vor-Ort-Kontrolle
y
Bekanntgabe der Evaluierungsergebnisse an die Kranken-
versicherungsträger
y
Vergabe der Qualitätszertifikate
y
Bei Nichtevaluierung oder Nichtbehebung der Mängel:
Meldung an den Disziplinaranwalt der ÖÄK
Nutzen Sie bei Bedarf das freiwillige, kostenlose Österrei-
chische Qualitätsmanagementsystem! Details und viele
hilfreiche Downloads unter
Rückfragen
Karin Ferk, 0316/8044-11
Die oberösterreichischen
§
-2-Krankenversicherungsträger schreiben gemä
ß
§
4 Abs. 1 des Gesamtvertrages im Einvernehmen mit der Ärztekammer für
Oberösterreich sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern
(VA, BVA, SVA) folgende Vertragsarztstellen aus:
Vertragsarztstellen
Ausschreibungen
06/2013
Vertragsarztstellen
Ausschreibungen
06/2013
Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin
Berufssitz Gosau
Einzelpraxis.
Nachfolge: MR Dr. Norbert Ringer
ab 01.10.2013
Berufssitz Hallstatt
Einzelpraxis.
ab 01.10.2013
Berufssitz Ottnang am Hausruck
Einzelpraxis.
Nachfolge: Dr. Rudolf Feischl
Thomasroith als Berufssitz
ab 01.10.2013, früherer Beginn ist möglich und erwünscht
Bewerbungsfrist: 23.7.2013
Für allgemeine Fragen zur Ausschreibung steht Ihnen Herr Hechenberger, Tel.
0732/77 83 71 - 236, für Fragen zur Ablöse bei Gruppenpraxen und Einsicht-
nahme in die Bewertungsunterlagen steht Ihnen Frau Dr. Braza-Horn, Tel.
0732/77 83 71 - 305 gerne zur Verfügung.
Die Bewerber haben einen schriftlichen Antrag auf Vertragsabschluss an die
oberösterreichischen
§
-2-Krankenversicherungsträger zu richten, der bis zur
oben angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Ärzte-
kammer für Oberösterreich einlangen muss.
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