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Ærzte
Steiermark
|| 05|2014
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Brief aus Brüssel
Mindestens
seit zehn Jah-
ren weiß man um die Pro-
blematik, auch in Österrei-
ch. Geschehen ist wenig bis
nichts. Man hat das Problem
ignoriert bzw. vor sich herge-
schoben. Das geht jetzt nicht
mehr.
Zu teuer.
Das war der Be-
fund der Länder. Deswegen
wurden die Bemühungen von
Sozialminister Hundstorfer
um eine EU-Rechts-konforme
Lösung in den letzten Jahren
gestoppt.
Noch teurer
könnte es jetzt
werden, nichts zu tun. Denn
ein Vertragsverletzungsver-
fahren, das im Raum steht,
könnte eine Art „Beugestra-
fe“ in Millionenhöhe nach
sich ziehen. Nicht nur einmal,
sondern jedes Halbjahr bis
zur Herstellung des rechts-
konformen Zustandes.
Auswege
gibt es. Der for-
mal einfachste: Man über-
nimmt einfach die 48-Stun-
den-Regelung. Damit sind
aber organisatorische und
wirtschaftliche Herausforde-
rungen verbunden, vor denen
sich Spitalserhalter und auch
Ärztinnen und Ärzte fürchten.
Gegenargumente: Es kostet
zu viel, es gibt das Personal
gar nicht, es lässt sich mit den
Abläufen in den Krankenhäu-
sern nicht vereinbaren.
Horrorzahlen:
Von bis zu
650 Ärztinnen und Ärzten
mehr, die erforderlich sind,
um die EU-Arbeitszeitricht-
linie umzusetzen, spricht die
KAGes. Die SALK (Salzburg)
spricht von lediglich 60 Ärzt
innen und Ärzten, die KA-
BEG (Kärnten) von 75. Die
Tilak (Tirol) von 500 bis 1.000,
allerdings in ganz Österreich.
Andere Fachleute
, die
konkrete Berechnungen an-
gestellt haben, kommen auf
weit geringere Zahlen, auch
unter weitgehender Berück-
sichtigung der Diensterfor-
dernisse.
Entschärft
kann die Ar-
beitszeitrichtlinie durch ein
Mehr als 48 Stunden
Arbeitszeit pro Woche geht nicht, mahnt
die EU-Kommission eine Änderung des Krankenanstaltenar-
beitszeitgesetzes ein. Überraschend kommt die Rüge nicht.
Und das Problem ist auch nicht so unlösbar, wie es aufgrund
der ersten Reaktionen scheint. Wir bringen die Fakten.
Brief aus Brüssel: „Die
Richtlinie legt Min-
deststandards für die
Gestaltung der Arbeitszeit
mit dem Ziel fest, die Ge-
sundheit und Sicherheit der
Arbeitnehmer zu schützen.“
Es geht um die Bereitschafts-
dienste am Arbeitsplatz, die
nach EU-Recht Arbeitszeit
sind, die wöchentliche Ruhe-
und Höchstarbeitszeit …