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22

Ærzte

Steiermark

 || 06|2015

arzt & STEUER

JUSTIZANSTALT LEOBEN

Die

Justizanstalt Leoben

sucht ab sofort einen

Allgemeinmediziner (m/w)

bis zu 10 Wochenstunden

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Justizanstalt Leoben,

Dr.-Hanns-Groß-Straße 9, 8700 Leoben

Das detaillierte Stellenprofil und nähere Informationen erhal-

ten Sie im Personalbüro der JA Leoben, Tel.: (03842) 44443-5502

spricht – kombiniert mit der

Belegerteilungsverpflichtung

bzw. der Belegübernahme-

verpf lichtung durch den

Kunden. Dazu gehören auch

nicht-steuerliche Pläne, die

unter dem Begriff „Bekämp-

fung von Sozialbetrug“ zu-

sammengefasst werden; bei

ÄrztInnen z.B. das sogenann-

te Mystery shopping, miss-

bräuchliche Krankenstände,

e-Card-Missbrauch usw.

Dazu und zu anderen Details

der umfassenden Entwürfe

wird noch Einiges – auch

wenn nur wenig Zeit ist – zu

sagen sein. Wir nehmen an,

dass politische Debatten wie

derzeit über das Bankgeheim-

nis auch im Nationalrat statt-

finden werden.

Einkommen-/Lohnsteuer

Der neue Einkommen-/Lohn-

steuertarif sieht künftig statt

der bisherigen drei nun sechs

Tarifstufen vor. Die erste Ta-

rifstufe beginnt mit 25% (eine

Absenkung der bisherigen

36,5%), für Einkommensteile

über 1 Mio. Euro soll befristet

ein Steuersatz von 55% zur

Anwendung kommen. Die

Spezialisten sind sich einig,

dass Letzteres ein bloße Be-

rücksichtigung der Umvertei-

lungswünsche verschiedener

Kreise ist und sich weder für

das Steueraufkommen noch

für das Steuersystem als gün-

stig herausstellt – ganz im Ge-

genteil: Wir kommen damit

im OECD-Schnitt weiterhin

an die Spitze der Einkommen-

steuerbelastung. Der höchste

Steuersatz von 50% soll im

Übrigen erst ab Einkommen

ab 90.000 Euro anfallen (statt

bisher ab 60.000 Euro).

Der Arbeitnehmerabsetzbe-

trag und der Verkehrsabsetz-

betrag sollen gemeinsam aus-

geschüttet werden und ins-

gesamt von 345 Euro auf 400

Euro erhöht werden.

Geringverdiener, die keine

Einkommensteuer zahlen,

sollen Sozialversicherungs-

beiträge bis zu 400 Euro jähr-

lich rückerstattet bekommen

(bisher 110 Euro), für Pendler

erhöht sich der Erstattungs-

betrag auf maximal 500 Euro,

Pensionisten mit geringem

Einkommen sollen bis zu 110

Euro jährlich an Sozialver-

sicherungsbeiträgen rücker-

stattet bekommen. Die Sozial-

versicherungsbeiträge bleiben

allerdings unverändert hoch.

Zu den Unerfreulichkeiten

gehört die Streichung von

begünstigten Besteuerungs-

bestimmungen für Jubilä-

umsgelder oder Prämien für

betriebliche Verbesserungs-

vorschläge. Das gleiche gilt

für die Streichung der Topf-

sonderausgaben, d.h. diese

können nur mehr bis zum

Jahr 2020 abgesetzt werden.

Gerade diese Regelung ist

ohnedies einkommensabhän-

gig stark eingeschränkt und

trifft diejenigen Personen, die

geringe Einkommen erzielen,

z.B. für ihre Wohnraum- und

Versicherungsausgaben.

Zu begrüßen, wenn auch eine

ungenügende Maßnahme, ist

die Verdoppelung des Kin-

derfreibetrags von 220 Euro

auf 440 Euro pro Kind. Wei-

tergehende steuerliche Maß-

nahmen für die Familien sind

dringend notwendig.

Abzuwarten bleibt der Effekt

der geplanten elektronischen

Übermittlung von Spenden-

daten durch die Spendenemp-

fänger an die betreffenden

Finanzämter. Das macht eine

individuelle Geltendmachung

durch den Steuerpflichtigen

überflüssig, der Hintergrund

dürfte aber wohl auch hier

die Vermutung sein, dass die

in Steuererklärungen geltend

gemachten Spendenbeträge

nicht immer zutreffend sind.

Eher zu den (überflüssigen)

Kuriositäten gehört die vor-

gesehene Einschränkung der

Steuerfreiheit der Mitarbei-

terrabatte (bis zu 10% bzw.

500 Euro jährlich).

Eine zentrale Rolle wird der

Anhebung der Immobilie-

nertragsteuer ab 2016 von 25

auf 30% zugeschrieben. Die

Anhebung gilt auch für die

pauschale Besteuerung der

Veräußerung des Altvermö-

gens. Der Inflationsabschlag

soll entfallen. Insgesamt wer-

den somit Grundstückstrans-

aktionen deutlich verteuert.

Die Vereinheitlichung der Be-

triebsgebäudeabschreibungen

auf 2,5% pro Jahr ist sinnvoll.

Die im Gegenzug vorgesehene

Verlängerung der Abschrei-

bungsdauer der Instandset-

zungs- und Instandhaltungs-

aufwendungen von zehn auf

15 Jahre ist hingegen sachlich

nicht gerechtfertigt.

Positiv ist die Einführung

eines zeitlich unbegrenzten

Verlustvortrags für die Ein-

nahmen- und Ausgabenrech-

ner.

Die Kapitalertragsteuer wird

gesplittet, d.h. sie beträgt nur

mehr bei Geldeinlagen und

sonstigen Forderungen bei

Kreditinstituten 25% und

wird ansonsten auf 27,5%

angehoben. Dazu ist sogar ein

Verfassungsgesetz notwendig.

Umsatzsteuer

Die Anhebung des begünsti-

gten Steuersatzes von 10 auf

13% ist insbesondere im Be-

reich der Kunst, Kultur, Mu-

seen, Theater problematisch

und eines Landes, das sich

der kulturellen Atmosphäre

international rühmt, nicht

würdig.

Positiv ist die Einräumung

des Vorsteuerabzugs für

unternehmerisch genutzte

Personenkraftwagen ohne

CO

2

-Ausstoß, z.B. für Elek-

trokraftfahrzeuge; auch bei

Hybridfahrzeugen sollte ein

teilweiser Vorsteuerabzug

möglich sein.

„Wir nehmen an, dass politische

Debatten wie derzeit über das

Bankgeheimnis auch im Nationalrat

stattfinden werden.“