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Ærzte
Steiermark
|| 06|2015
arzt & STEUER
JUSTIZANSTALT LEOBEN
Die
Justizanstalt Leoben
sucht ab sofort einen
Allgemeinmediziner (m/w)
bis zu 10 Wochenstunden
Ordinationszeiten:
nach Vereinbarung
Monatsbruttogehalt
(für 10 Wochenstunden) beträgt € 2.400,04
Dienststelle und Dienstort:
Justizanstalt Leoben,
Dr.-Hanns-Groß-Straße 9, 8700 Leoben
Das detaillierte Stellenprofil und nähere Informationen erhal-
ten Sie im Personalbüro der JA Leoben, Tel.: (03842) 44443-5502
spricht – kombiniert mit der
Belegerteilungsverpflichtung
bzw. der Belegübernahme-
verpf lichtung durch den
Kunden. Dazu gehören auch
nicht-steuerliche Pläne, die
unter dem Begriff „Bekämp-
fung von Sozialbetrug“ zu-
sammengefasst werden; bei
ÄrztInnen z.B. das sogenann-
te Mystery shopping, miss-
bräuchliche Krankenstände,
e-Card-Missbrauch usw.
Dazu und zu anderen Details
der umfassenden Entwürfe
wird noch Einiges – auch
wenn nur wenig Zeit ist – zu
sagen sein. Wir nehmen an,
dass politische Debatten wie
derzeit über das Bankgeheim-
nis auch im Nationalrat statt-
finden werden.
Einkommen-/Lohnsteuer
Der neue Einkommen-/Lohn-
steuertarif sieht künftig statt
der bisherigen drei nun sechs
Tarifstufen vor. Die erste Ta-
rifstufe beginnt mit 25% (eine
Absenkung der bisherigen
36,5%), für Einkommensteile
über 1 Mio. Euro soll befristet
ein Steuersatz von 55% zur
Anwendung kommen. Die
Spezialisten sind sich einig,
dass Letzteres ein bloße Be-
rücksichtigung der Umvertei-
lungswünsche verschiedener
Kreise ist und sich weder für
das Steueraufkommen noch
für das Steuersystem als gün-
stig herausstellt – ganz im Ge-
genteil: Wir kommen damit
im OECD-Schnitt weiterhin
an die Spitze der Einkommen-
steuerbelastung. Der höchste
Steuersatz von 50% soll im
Übrigen erst ab Einkommen
ab 90.000 Euro anfallen (statt
bisher ab 60.000 Euro).
Der Arbeitnehmerabsetzbe-
trag und der Verkehrsabsetz-
betrag sollen gemeinsam aus-
geschüttet werden und ins-
gesamt von 345 Euro auf 400
Euro erhöht werden.
Geringverdiener, die keine
Einkommensteuer zahlen,
sollen Sozialversicherungs-
beiträge bis zu 400 Euro jähr-
lich rückerstattet bekommen
(bisher 110 Euro), für Pendler
erhöht sich der Erstattungs-
betrag auf maximal 500 Euro,
Pensionisten mit geringem
Einkommen sollen bis zu 110
Euro jährlich an Sozialver-
sicherungsbeiträgen rücker-
stattet bekommen. Die Sozial-
versicherungsbeiträge bleiben
allerdings unverändert hoch.
Zu den Unerfreulichkeiten
gehört die Streichung von
begünstigten Besteuerungs-
bestimmungen für Jubilä-
umsgelder oder Prämien für
betriebliche Verbesserungs-
vorschläge. Das gleiche gilt
für die Streichung der Topf-
sonderausgaben, d.h. diese
können nur mehr bis zum
Jahr 2020 abgesetzt werden.
Gerade diese Regelung ist
ohnedies einkommensabhän-
gig stark eingeschränkt und
trifft diejenigen Personen, die
geringe Einkommen erzielen,
z.B. für ihre Wohnraum- und
Versicherungsausgaben.
Zu begrüßen, wenn auch eine
ungenügende Maßnahme, ist
die Verdoppelung des Kin-
derfreibetrags von 220 Euro
auf 440 Euro pro Kind. Wei-
tergehende steuerliche Maß-
nahmen für die Familien sind
dringend notwendig.
Abzuwarten bleibt der Effekt
der geplanten elektronischen
Übermittlung von Spenden-
daten durch die Spendenemp-
fänger an die betreffenden
Finanzämter. Das macht eine
individuelle Geltendmachung
durch den Steuerpflichtigen
überflüssig, der Hintergrund
dürfte aber wohl auch hier
die Vermutung sein, dass die
in Steuererklärungen geltend
gemachten Spendenbeträge
nicht immer zutreffend sind.
Eher zu den (überflüssigen)
Kuriositäten gehört die vor-
gesehene Einschränkung der
Steuerfreiheit der Mitarbei-
terrabatte (bis zu 10% bzw.
500 Euro jährlich).
Eine zentrale Rolle wird der
Anhebung der Immobilie-
nertragsteuer ab 2016 von 25
auf 30% zugeschrieben. Die
Anhebung gilt auch für die
pauschale Besteuerung der
Veräußerung des Altvermö-
gens. Der Inflationsabschlag
soll entfallen. Insgesamt wer-
den somit Grundstückstrans-
aktionen deutlich verteuert.
Die Vereinheitlichung der Be-
triebsgebäudeabschreibungen
auf 2,5% pro Jahr ist sinnvoll.
Die im Gegenzug vorgesehene
Verlängerung der Abschrei-
bungsdauer der Instandset-
zungs- und Instandhaltungs-
aufwendungen von zehn auf
15 Jahre ist hingegen sachlich
nicht gerechtfertigt.
Positiv ist die Einführung
eines zeitlich unbegrenzten
Verlustvortrags für die Ein-
nahmen- und Ausgabenrech-
ner.
Die Kapitalertragsteuer wird
gesplittet, d.h. sie beträgt nur
mehr bei Geldeinlagen und
sonstigen Forderungen bei
Kreditinstituten 25% und
wird ansonsten auf 27,5%
angehoben. Dazu ist sogar ein
Verfassungsgesetz notwendig.
Umsatzsteuer
Die Anhebung des begünsti-
gten Steuersatzes von 10 auf
13% ist insbesondere im Be-
reich der Kunst, Kultur, Mu-
seen, Theater problematisch
und eines Landes, das sich
der kulturellen Atmosphäre
international rühmt, nicht
würdig.
Positiv ist die Einräumung
des Vorsteuerabzugs für
unternehmerisch genutzte
Personenkraftwagen ohne
CO
2
-Ausstoß, z.B. für Elek-
trokraftfahrzeuge; auch bei
Hybridfahrzeugen sollte ein
teilweiser Vorsteuerabzug
möglich sein.
„Wir nehmen an, dass politische
Debatten wie derzeit über das
Bankgeheimnis auch im Nationalrat
stattfinden werden.“