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Ærzte

Steiermark

 || 06|2015

27

LEHRE

Kinderbetreuungskosten

im Familienkreis müssen

dem Fremdvergleich

standhalten

Um Kinderbetreuungskosten bis

zu EUR 2.300 pro Kind und

Kalenderjahr steuerlich geltend

machen zu können,

müssen

bestimmte Voraussetzungen, wie

die Betreuung in einer

institutionellen Kinderbetreu-

ungseinrichtung oder durch

pädagogisch qualifizierte Per-

sonen, erfüllt werden.

Das Bundesfinanzgericht (BFG)

hatte sich unlängst mit einem

Sachverhalt auseinanderzusetzen,

in dem ein Steuerpflichtiger

seinem Schwiegervater (zugleich

der Großvater des zu betreuenden

Mädchens) für die umfassende

Kinderbetreuung ein Entgelt von

insgesamt EUR 2.300 pro Jahr

bezahlte. Diese Kosten wollte der

berufstätige Vater des Mädchens

in eben dieser Höhe – entgegen

der Ansicht des Finanzamts –

absetzen.

Das BFG überprüfte in diesem

Zusammenhang, ob eine schrift-

liche Abmachung vorliegt und die

Bezahlung fremdüblich erfolgte.

Im konkreten Fall lag eine unter-

zeichnete „Vereinbarung zur Kin-

derbetreuung“ vor,

die eine

jährliche Pauschalsumme in Höhe

von EUR 2.300 als Gegenleistung

für die Kinderbetreuung vorsieht.

Ausgehend von einer – wie in der

Vereinbarung dargelegt – wö-

chentlichen Kinderbetreuungszeit

von 39 Stunden pro Woche würde

sich so ein Stundenlohn von nur

EUR 1,34 ergeben (EUR

2.300/1.716 Stunden). Vergleicht

man die Tätigkeit des Schwieger-

vaters mit jenen von Haushalts-

hilfen oder Tageseltern, so ist der

berechnete Stundenlohn wohl

keinesfalls fremdüblich.

Daher

verneinte das BFG die Absetz-

barkeit der Kinderbetreuungskosten.

ECA Haingartner und Pfnadschek

Steuerberatung GmbH

8700 Leoben, Waasenlatz 1

Tel.: (03842) 299 00

Fax: (03842) 299 00-31

office@eca-leoben.at www.eca-leoben.at

Praxisgründungs

­

training für Studierende

Das Programm wurde durch

das Institut für Unterneh-

mensführung und Entrepre-

neurship der Karl-Franzens-

Universität in Kooperation mit

der Meduni Graz veranstaltet.

Erstmals in der Steiermark

fand somit auf universitärer

Ebene eine spezifische Aus-

bildung statt, bei welcher die

wichtigsten praxisrelevanten

Grundlagen und Rahmen-

bedingungen des österrei-

chischen Gesundheitssystems,

wirtschaftliches Praxisma-

nagement, Marketing, Stand-

ortanalyse, Qualitätskriterien,

Hygieneverordnung, Steuern

und Abgaben uvm. vermittelt

wurden.

„Ich durfte selbst ziemlich alle

Facetten der Niederlassung

und Selbstständigkeit vom

Vertretungsarzt, Wahlarzt bis

zur Kassenpraxisübernahme

durchlaufen und hätte mich

sofort bei so einer Vorlesung

angemeldet, wenn es sie denn

schon gegeben hätte. Wenn

man keinen wirtschaftlichen

Bauchfleck hinlegen möchte,

sollte man so früh wie mög-

lich vorbereitet sein – am be-

sten schon im Studium!“, sagt

Alexander Moussa, Arzt für

Allgemeinmedizin in Hart-

berg und Vertretungsärztere-

ferent sowie Co-Referent von

Styriamed.net

. „Am meisten

geschockt waren die jungen

Kollegen über das Kassenho-

norarsystem und die nied-

rigen Tarife mit den diversen

Degressionen und

Limits. Die meisten

wollen sich das un-

ter diesen Umständen

eher nicht antun!“, so

Moussa. In der Grup-

penarbeit zeigte sich,

dass die meisten Stu-

dierenden sich neben

einer Teilzeitanstel-

lung (möglichst ohne

Bereitschaftsdienste!)

am liebsten in der

Stadt, eine kleine

Ordination zur me-

dizinischen Selbst-

verwirklichung unter

Berücksichtigung der

vielzitierten Work-

Life-Balance wünschten. Ver-

dienen möchten sie zwischen

3500-5000€ im Monat – netto!

Nach einer Planrechnung und

Abzug aller Praxiskosten, So-

zialversicherung, Steuern und

Abgaben kam dann die Er-

nüchterung, dass ohne erheb-

lichen Arbeitseinsatz wohl die

notwendigen Umsatzzahlen

nur schwer zu erreichen sind...

Betriebswirtschaft für

MedizinerInnen

Da die Veranstaltung unter

dem Motto „Praxiseinblick“

stand, fand auch eine Exkur-

sion in die allgemeinmedi-

zinische Ordination von Dr.

Usar in Graz statt. Das Feed-

back der Studierenden auf

die dort bestehende Praxis-

gemeinschaft und den prak-

tizierten interdisziplinärem

Austausch war sehr gut: „Wir

Premiere: Im aktuellen

Sommersemester gab

es erstmalig eine Lehrveranstaltung zum Thema

„Gründung und Führung einer medizinischen

Praxis“ im Rahmen des Timegate-Wahlfach-

Programms.

wollen im Team arbeiten!“, so

der Tenor der jungen Kolleg­

Innen in spe. Das Interesse der

Medizinstudierenden an den

Lehrinhalten wie auch bei der

Exkursion war sehr groß – alle

bestanden die notwendige ab-

schließende Klausur bestens.

Die nächste Lehrveranstaltung

„Praxiseinblick: Gründung

und Führung einer medizi-

nischen Praxis“ findet wieder

im Wintersemester 2015/16

statt. Für jene, die sich noch

weiter vertiefen wollen, steht

ein ganzer Lehrgang mit wei-

teren Wirtschaftsvorlesungen

und abschließendem Zerti-

fikat „Betriebswirtschaft für

Mediziner“ zur Verfügung.

Weitere Informationen beim

Institut für Unternehmens-

führung und Entrepreneur-

ship der Karl-Franzens-Uni-

versität Graz.

Foto: Ärztekammer