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Ærzte

Steiermark

 || 06|2015

21

Foto: Fotolia, Ärztekammer

arzt & STEUER

Steuerreform oder Tarifreform?

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18.05.2015 15:51:16

Herbert Emberger

Die geplante Einkommen-

steuertarif-Reform wird für

Einkommen- und Lohnsteu-

erpflichtige durchaus fühlbare

Entlastungen im Gesamt-

durchschnitt von 3,2%, kon-

kret zwischen 0,8 und 3,8%,

bringen. Was fehlt, ist die

Umsetzung der langjährigen

Forderung nach laufender

Valorisierung im Sinne der

Dynamisierung der Einkom-

mensteuerstufen und somit

Anpassung an die Geldent-

wertung. Nur damit kann die

sogenannte kalte Progression,

die in den letzten Jahrzehnten

die Effekte der Steuerreform-

maßnahmen immer inner-

halb weniger Jahre aufgeho-

ben hat, vermieden werden.

Eine Steuerreform, d.h. eine

Strukturreform, ist mit den

vorgelegten Vorschlägen incl.

der Tarifreform allerdings

nicht erreicht. Das gleiche

gilt für die mehrfach als Ziel

formulierte Absicht der Ver-

einfachung und Begradigung

der steuerrechtlichen Bestim-

mungen. Dieses Ziel ist nur

äußerst kursorisch und in ge-

ringen Ansätzen verwirklicht.

Inwieweit die Maßnahmen

geeignet sind, die exorbitant

hohe Abgabenquote in Ös-

terreich und damit seinen

Ruf als Höchststeuerland auf

Dauer zu reduzieren, ist zu-

mindest zu bezweifeln.

Unter das Kapitel „Unerfreu-

lichkeit“ ist auch die Tatsache

einzureihen, dass die Ent-

lastung für Haushalte mit

Kindern mit 3,1% geringer als

die Entlastung der Haushalte

ohne Kinder mit 3,4% ist.

Die niedrigen Einkommen

bleiben weiterhin von den

Sozialversicherungsbeiträgen

stärker betroffen, die Negativ-

steuer kann dies bestenfalls

abmildern.

Das finanzielle Ausmaß, das

laut Erläuterungen bewegt

werden soll, ist mit dem Be-

trag von 5,2 Mrd. Euro pro

Jahr durchaus beträchtlich,

ebenso beträchtlich ist aber

der Widerstand gegen die

unter dem Titel „Gegenfinan-

zierung“ vorgesehenen Maß-

nahmen; diese treffen primär

den gesellschaftlichen Mittel-

stand, die selbstständigen Un-

ternehmer im weiteren Sinne.

Statt privates Engagement zu

fördern, wird der Mittelstand,

aus dem die Mehrzahl der

Arbeitsplätze stammt, deut-

lich belastet. Damit sind auch

die Ärztinnen und Ärzte, die

diesem Mittelstand angehö-

ren, von den vorgesehenen

Maßnahmen betroffen, wie

z.B. Anhebung der Immobili-

enertragsteuer, Anhebung der

Kapitalertragsteuer für ge-

wisse Kapitalveranlagungen,

Streichung der sogenannten

Topfsonderausgaben, Verlän-

gerung der Abschreibungs-

dauer für Instandsetzungs-

aufwendungen, Anhebung

der ermäßigten Umsatzsteuer

von 10 auf 13%, Neurege-

lung der Grunderwerbsteuer

bei unentgeltlichen Grund-

stücksübertragungen. Betrof-

fen in doppeltem Wortsinne

ist der Mittelstand vor allem,

von dem Generalverdacht

betrügerischen Verhaltens

und den dagegen geplanten

Maßnahmen: Die Schaffung

eines Kontenregisters und

Durchbrechung des Bank-

geheimnisses nahezu bei

jedem abgabenrechtlichen

Verfahren, die Einführung

der Registrierkassenpflicht –

eine Maßnahme, die in ihrer

Kompliziertheit dem Steuer-

vereinfachungsprinzip Hohn

Mit einiger Verspätung

ist es nun so weit: Die voluminösen Entwürfe zur „Steuerreform

2015“ liegen vor – mit einer unzumutbar kurzen Begutachtungsfrist von rund zwei Wochen.

HR Dr. Herbert

Emberger ist

Steuerkonsulent

der ÖÄK.