Ærzte
Steiermark
|| 06|2015
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Foto: Fotolia, Ärztekammer
arzt & STEUER
Steuerreform oder Tarifreform?
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18.05.2015 15:51:16
Herbert Emberger
Die geplante Einkommen-
steuertarif-Reform wird für
Einkommen- und Lohnsteu-
erpflichtige durchaus fühlbare
Entlastungen im Gesamt-
durchschnitt von 3,2%, kon-
kret zwischen 0,8 und 3,8%,
bringen. Was fehlt, ist die
Umsetzung der langjährigen
Forderung nach laufender
Valorisierung im Sinne der
Dynamisierung der Einkom-
mensteuerstufen und somit
Anpassung an die Geldent-
wertung. Nur damit kann die
sogenannte kalte Progression,
die in den letzten Jahrzehnten
die Effekte der Steuerreform-
maßnahmen immer inner-
halb weniger Jahre aufgeho-
ben hat, vermieden werden.
Eine Steuerreform, d.h. eine
Strukturreform, ist mit den
vorgelegten Vorschlägen incl.
der Tarifreform allerdings
nicht erreicht. Das gleiche
gilt für die mehrfach als Ziel
formulierte Absicht der Ver-
einfachung und Begradigung
der steuerrechtlichen Bestim-
mungen. Dieses Ziel ist nur
äußerst kursorisch und in ge-
ringen Ansätzen verwirklicht.
Inwieweit die Maßnahmen
geeignet sind, die exorbitant
hohe Abgabenquote in Ös-
terreich und damit seinen
Ruf als Höchststeuerland auf
Dauer zu reduzieren, ist zu-
mindest zu bezweifeln.
Unter das Kapitel „Unerfreu-
lichkeit“ ist auch die Tatsache
einzureihen, dass die Ent-
lastung für Haushalte mit
Kindern mit 3,1% geringer als
die Entlastung der Haushalte
ohne Kinder mit 3,4% ist.
Die niedrigen Einkommen
bleiben weiterhin von den
Sozialversicherungsbeiträgen
stärker betroffen, die Negativ-
steuer kann dies bestenfalls
abmildern.
Das finanzielle Ausmaß, das
laut Erläuterungen bewegt
werden soll, ist mit dem Be-
trag von 5,2 Mrd. Euro pro
Jahr durchaus beträchtlich,
ebenso beträchtlich ist aber
der Widerstand gegen die
unter dem Titel „Gegenfinan-
zierung“ vorgesehenen Maß-
nahmen; diese treffen primär
den gesellschaftlichen Mittel-
stand, die selbstständigen Un-
ternehmer im weiteren Sinne.
Statt privates Engagement zu
fördern, wird der Mittelstand,
aus dem die Mehrzahl der
Arbeitsplätze stammt, deut-
lich belastet. Damit sind auch
die Ärztinnen und Ärzte, die
diesem Mittelstand angehö-
ren, von den vorgesehenen
Maßnahmen betroffen, wie
z.B. Anhebung der Immobili-
enertragsteuer, Anhebung der
Kapitalertragsteuer für ge-
wisse Kapitalveranlagungen,
Streichung der sogenannten
Topfsonderausgaben, Verlän-
gerung der Abschreibungs-
dauer für Instandsetzungs-
aufwendungen, Anhebung
der ermäßigten Umsatzsteuer
von 10 auf 13%, Neurege-
lung der Grunderwerbsteuer
bei unentgeltlichen Grund-
stücksübertragungen. Betrof-
fen in doppeltem Wortsinne
ist der Mittelstand vor allem,
von dem Generalverdacht
betrügerischen Verhaltens
und den dagegen geplanten
Maßnahmen: Die Schaffung
eines Kontenregisters und
Durchbrechung des Bank-
geheimnisses nahezu bei
jedem abgabenrechtlichen
Verfahren, die Einführung
der Registrierkassenpflicht –
eine Maßnahme, die in ihrer
Kompliziertheit dem Steuer-
vereinfachungsprinzip Hohn
Mit einiger Verspätung
ist es nun so weit: Die voluminösen Entwürfe zur „Steuerreform
2015“ liegen vor – mit einer unzumutbar kurzen Begutachtungsfrist von rund zwei Wochen.
HR Dr. Herbert
Emberger ist
Steuerkonsulent
der ÖÄK.