ÆRZTE
Steiermark
|| 10|2015
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Fotos: Schiffer/Ärztekammer Steiermark, BHB
PATIENTENVERFÜGUNG
der ärztlichen und des/der
juristischen BeraterIn kommt
noch die kostenpflichtige Er-
fassung im Zentralen Register.
Da jede Patientenverfügung
maximal fünf Jahre Gültig-
keit besitzt und bei der Er-
neuerung einer verbindlichen
wieder dieselben Beratungs-
pflichten und Kosten anfallen,
kann sich diese Form der Ver-
fügung nur ein eingeschränk-
ter Personenkreis leisten. „Ich
habe schon oft erlebt, dass Pa-
tientInnen ihr Vorhaben wie-
der aufgegeben haben, sobald
ihnen klar wurde, was das
kostet“, berichtet Garzarolli.
Beachtlich oder
verbindlich
Weber rät daher eher zur Ab-
fassung einer beachtlichen
Patientenverfügung: „Die be-
achtliche Patientenverfügung
lässt mehr Spielraum beim
Formulieren, kann jederzeit
in Absprache mit dem Arzt
geändert werden und ist we-
sentlich billiger.“ Daher ist
diese Form der Verfügung
auch bei fortschreitenden Er-
krankungen empfehlenswert,
wenn die PatientInnen ohne-
hin in fortlaufendem Kontakt
zum Arzt oder der Ärztin
ihres Vertrauens stehen. Dann
wird jeweils der aktuellen Si-
tuation entsprechend der Text
geändert. Der Nachteil der be-
achtlichen Patientenverfügung
besteht jedoch darin, dass sie
den BehandlerInnen eben nur
einen Rahmen vorgibt, inner-
halb dessen dann entschieden
wird. Weber empfiehlt eine
Kombination aus beachtlicher
Patientenverfügung und Vor-
sorgevollmacht. In der letzt-
genannten wird geregelt, wer
im Falle der Urteilsunfähig-
keit des Patienten entscheiden
darf. Auch in diesem Punkt
besteht in Österreich eine fol-
genschwere Informationslü-
cke. „Die meisten glauben,
dass im Notfall automatisch
ihr Ehepartner entscheiden
darf und treffen keine dies-
bezüglichen Vorkehrungen“,
berichtet Weber aus der Praxis.
„Für ÄrztInnen empfiehlt sich
daher, dieses Thema immer
wieder konkret anzusprechen.“
Im Rahmen einer so genann-
ten Vorsorgevollmacht, die
ebenfalls registrierpflichtig ist,
kann ein/e SachwalterIn be-
stellt oder die Entscheidungs-
befugnis auf mehrere Personen
aufgeteilt werden.
Erfahrungs- und
Wissensaustausch
Eine organisatorische Erleich-
terung könnte der geplante
Vorsorgedialog bringen, der
vor allem in Alten- und
Pf legeheimen zum Einsatz
kommen soll. Im Beisein der
Angehörigen und unter ein-
fühlsamer medizinischer Be-
ratung sollen BewohnerInnen
des Heimes im Rahmen meh-
rerer geleiteter Gespräche
festlegen können, was sie sich
für ihre letzte Lebenspha-
se wünschen. Dabei gefragt
sind einfühlsame, aber klare
Worte – und in vielen Fällen
wird es die Aufgabe der Ärz-
teschaft sein, diese zu finden.
Mit dieser Art von Gespräch
hat Allgemeinmediziner
Fürböck kein Problem. Ihm
helfen dabei seine mensch-
liche Stärke, die jahrelange
Erfahrung, aber auch sein
Wissen als ausgebildeter In-
tensivmediziner. Lange feilt
er an den Formulierungen,
die er gemeinsam mit den
PatientInnen für deren Pa-
tientenverfügung erarbeitet.
„Trotzdem würde ich als An-
regung gerne einmal hundert
verschiedene konkrete Ver-
fügungen von anderen Kolle-
gInnen lesen können“, sagt er.
Auch ÄK-Vizepräsident Garz-
arolli spricht sich für den
Wissens- und Erfahrungs-
austausch innerhalb der Ärz-
teschaft aus: „Eine Fortbil-
dungsveranstaltung zur Pati-
entenverfügung wird bedarfs-
orientiert in naher Zukunft
angeboten werden.“
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„Leider ist das Thema
Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht
in der Bevölkerung
wenig präsent.“
Jörg Garzarolli
„Die wichtigste Rolle, die
ÄrztInnen beim Abfassen
von Patientenverfügungen
erfüllen, ist jene des oder
der Zuhörenden.“
Günther Weber