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ÆRZTE

Steiermark

 || 10|2015

27

Foto: Comstock

SERVICE

„Beratungsleistungen“

zur Ärztepension

„Ärztepension Steiermark“ –

kein

Auftragsverhältnis der Ärztekam-

mer für Steiermark mit der Kanzlei

Harald Altenbacher in Graz.

DIETER MÜLLER

Die Ärztekammer für Stei-

ermark wurde in letzter Zeit

von einigen Ärztinnen und

Ärzten darauf aufmerksam

gemacht, dass sie von der

Kanzlei Harald Altenbacher e.

U. telefonisch kontaktiert und

ihnen eine Beratungslei-

stung („Ärztepen-

sion Steiermark“)

zur zu erwar-

tenden „Ärzte-

pension“ ange-

boten wurde.

Es ent st and

dabei der Ein-

druck, dass es

sich dabei um

eine mit der

Ärztekammer

abge st immte

Leistung handelt. Die

Ärztekammer für Steiermark

legt Wert auf die Feststellung,

dass sie die Kanzlei Harald

Altenbacher in Graz mit kei-

ner Beratungsleistung im Zu-

sammenhang mit dem Wohl-

fahrtsfonds der Ärztekammer

für Steiermark beauftragt hat

bzw. mit dieser Kanzlei in

keinerlei Geschäftsbeziehung

steht.

Die Kanzlei hat dazu nach An-

drohung rechtlicher Schritte

mittlerweile die Erklärung

abgegeben, dass sie es hin-

künftig unterlassen wird, den

Eindruck zu erwecken, dass

die Kanzlei Harald Altenba-

cher e. U. von der Ärztekam-

mer mit der Kontaktaufnah-

me zu Ärzten beauftragt und

bevollmächtigt wurde oder in

einem Vertrags- oder Wirt-

schaftsverhältnis – welcher

Art auch immer – mit der

Ärztekammer steht. Sie wird

es hinkünftig auch unterlas-

sen, irreführende, aggressive

oder unlautere Geschäfts-

praktiken an den Tag

zu legen. Sie wird

nicht zum Aus-

druck bringen

oder den Ein-

druck erwecken,

dass Produkte

bzw. angebote-

ne Leistungen

von der Ärzte-

kammer gebil-

ligt sind.

S c h l i e ß l i c h

wird die Kanz-

lei die Kontaktnahme

zu Ärztinnen und Ärzten

unter Beachtung der entspre-

chenden gesetzlichen Vor-

schriften (Telekommunikati-

onsgesetz) vornehmen.

Ärztinnen und Ärzte, die in

Hinkunft von der Kanzlei

Altenbacher ohne ausdrück-

liche Einladung und gegen

ihren Willen telefonisch

kontaktiert werden, werden

gebeten, eine entsprechende

Information an die Ärzte-

kammer für Steiermark wei-

terzuleiten.

Dr. Dieter Müller leitet den

Bereich Allgemeines Recht und

Ärzterecht in der Ärztekam-

mer Steiermark.

ÆRZTE

Steiermark

 || 4|2011

3

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