ÆRZTE
Steiermark
|| 10|2015
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Foto: Comstock
SERVICE
„Beratungsleistungen“
zur Ärztepension
„Ärztepension Steiermark“ –
kein
Auftragsverhältnis der Ärztekam-
mer für Steiermark mit der Kanzlei
Harald Altenbacher in Graz.
DIETER MÜLLER
Die Ärztekammer für Stei-
ermark wurde in letzter Zeit
von einigen Ärztinnen und
Ärzten darauf aufmerksam
gemacht, dass sie von der
Kanzlei Harald Altenbacher e.
U. telefonisch kontaktiert und
ihnen eine Beratungslei-
stung („Ärztepen-
sion Steiermark“)
zur zu erwar-
tenden „Ärzte-
pension“ ange-
boten wurde.
Es ent st and
dabei der Ein-
druck, dass es
sich dabei um
eine mit der
Ärztekammer
abge st immte
Leistung handelt. Die
Ärztekammer für Steiermark
legt Wert auf die Feststellung,
dass sie die Kanzlei Harald
Altenbacher in Graz mit kei-
ner Beratungsleistung im Zu-
sammenhang mit dem Wohl-
fahrtsfonds der Ärztekammer
für Steiermark beauftragt hat
bzw. mit dieser Kanzlei in
keinerlei Geschäftsbeziehung
steht.
Die Kanzlei hat dazu nach An-
drohung rechtlicher Schritte
mittlerweile die Erklärung
abgegeben, dass sie es hin-
künftig unterlassen wird, den
Eindruck zu erwecken, dass
die Kanzlei Harald Altenba-
cher e. U. von der Ärztekam-
mer mit der Kontaktaufnah-
me zu Ärzten beauftragt und
bevollmächtigt wurde oder in
einem Vertrags- oder Wirt-
schaftsverhältnis – welcher
Art auch immer – mit der
Ärztekammer steht. Sie wird
es hinkünftig auch unterlas-
sen, irreführende, aggressive
oder unlautere Geschäfts-
praktiken an den Tag
zu legen. Sie wird
nicht zum Aus-
druck bringen
oder den Ein-
druck erwecken,
dass Produkte
bzw. angebote-
ne Leistungen
von der Ärzte-
kammer gebil-
ligt sind.
S c h l i e ß l i c h
wird die Kanz-
lei die Kontaktnahme
zu Ärztinnen und Ärzten
unter Beachtung der entspre-
chenden gesetzlichen Vor-
schriften (Telekommunikati-
onsgesetz) vornehmen.
Ärztinnen und Ärzte, die in
Hinkunft von der Kanzlei
Altenbacher ohne ausdrück-
liche Einladung und gegen
ihren Willen telefonisch
kontaktiert werden, werden
gebeten, eine entsprechende
Information an die Ärzte-
kammer für Steiermark wei-
terzuleiten.
Dr. Dieter Müller leitet den
Bereich Allgemeines Recht und
Ärzterecht in der Ärztekam-
mer Steiermark.
ÆRZTE
Steiermark
|| 4|2011
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