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ÆRZTE

Steiermark

 || 10|2015

23

ARBEITSMEDIZIN

D

ie Patentie-

rung eines

neuen Arz-

neistoffs schützt ihn

20 Jahre vor Nach-

ahmung. Bis daraus

nach zahlreichen

Tests und Sicher-

heitsprüfungen ein

marktreifes Me­

dikament wird, dau-

ert es inklusive Zu-

lassungsverfahren

noch weitere zehn bis zwölf Jahre.

Die gesamten Forschungs- und

Entwicklungskosten betragen im

Durchschnitt 1 Milliarde Dollar. In

den folgenden acht bis zehn Jahren

muss der neue Arzneistoff diese

Kosten am Markt wieder hereinspie-

len, denn nach dem Patentablauf

können ihn andere Firmen mit deut-

lich niedrigeren Entwicklungs- und

Zulassungskosten als Generikum auf

den Markt bringen. Die Generikaher-

steller müssen dabei „Bioäquivalenz“

nachweisen, das heißt, dass ihr

Arzneimittel die gleichen Blutspiegel

und somit Wirkungen erzielt wie das

Originalpräparat. Ein Generikum wirkt

also nicht besser oder schlechter als

das Original, es ist „nur“ billiger. Bei

häufig verordneten Substanzklassen

wie Antihypertensiva, Lipidsenkern,

Antibiotika, Antidepressiva oder

NSAR kann es vorkommen, dass

ein und derselbe Stoff von über 10

Herstellern angeboten wird. Dass es

davon meist mehrere Stärken und

Packungsgrößen gibt, erschwert

die Lagerhaltung einer Apotheke

beträchtlich. Ganz zu schweigen

von den schon fast alltäglichen

Lieferengpässen, die besonders im

Generikabereich häufig auftreten.

Wir bemühen uns natürlich, alle

nachgefragten Generika vorrätig

zu halten. Es kommt aber immer

wieder vor, dass eine Apotheke ein

Arzneimittel von neun verschiedenen

Anbietern lagernd hat und prompt

ein Rezept für das Generikum des

zehnten Erzeugers vorgelegt wird.

Ein Austausch dieser gleichwertigen

Präparate ist in Österreich noch im-

mer nicht ohne

weiteres möglich,

in den meisten

EU-Staaten zur

Kostenreduktion

sogar zwingend

vorgeschrieben.

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Mag. pharm. Dr.

Gerhard Kobinger

Bessere Vernetzung

Das Wissen über virulente

Punkte, das in der Prävention

gewonnen wurde, sollte auch

in der Therapie genützt wer-

den. Karl Schneeberger, Ar-

beitnehmerschutzexperte der

AK, kritisiert die mangelnde

Vernetzung von Präventions-

und kurativer Medizin: „Nur

ein Satz wird im aktuellen

Regierungsprogramm die-

sem Thema gewidmet.“ Die

Betroffenen müssen sicher

darauf vertrauen, dass ihre

Krankengeschichte bei der

Weitergabe von der Präven-

tions- zur Therapiestelle nicht

an Unbefugte geraten kann.

Wenn der Betroffene nach

einem meist langen Kranken-

stand wieder arbeitsfähig ist,

folgt die Phase der Wieder-

eingliederung. Es finden in

sozial verantwortungsvolle-

ren Firmen sogenannte Kran-

kenstandsrückführungsge-

spräche statt, die nicht nur als

positiv empfunden werden.

Denn nicht immer gelingt

ein für beide Seiten befrie-

digender Abgleich zwischen

dem neuen Fähigkeitsprofil

des Zurückkehrenden und dem Anforderungs-

profil seiner Stelle.

Die Entscheidung darüber obliegt dem Ar-

beitgeber, so Ingrid Kuster, Koordinatorin des

Rechtsservice der WK Steiermark: „In manchen

Betrieben werden solche geführt, in anderen

nicht. Klar ist, dass der Arbeitgeber nach dem

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (z. B. § 6 ) ver-pflichtet ist, die konkrete Konstitution und

gesundheitliche Verfassung des Arbeitnehmers,

seine Körperkräfte, Alter und Qualifikation

beim Arbeitseinsatz zu berücksichtigen.“

Teil(zeit)krankenstand

Bei der Wiederaufnahme der Arbeit herrscht

der Schonungsmodus vor. Zugleich werden in

jüngerer Zeit die Möglichkeiten eines Teilkran-

kenstandes oder eines Teilzeitkrankenstandes

diskutiert. Karl Schneeberger sieht in ersterer

Variante ein großes Entwicklungspotential,

für Ingrid Kuster sind hier die Sozialpartner

gefordert. Ein naheliegender Ansatz ist, eine

Evaluation der beiden Varianten durch die Ar-

beitsmedizin durchzuführen.

Arbeitsmediziner Georg Wultsch: „Ein – wenn

nicht sogar der – Weg ist, die betriebliche Ein-

gliederung, die individuelle Fähigkeiten mit An-

forderungsprofilen der Arbeitswelt vergleichen

kann und Türen öffnet, um einerseits Arbeits-

plätze generell besser zu gestalten und anderer-

seits individuelle Anpassungen bei individuelle

nAnsprüchen möglich zu machen.“

Arbeitsplätze generell besser gestalten

und individuelle Anpassungen bei

individuelle Ansprüchen möglich

machen.