ÆRZTE
Steiermark
|| 10|2015
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FLÜCHTLINGE
Der Kauf einer Eigentumswohnung
wurde aufgrund von Mängeln, die der
Verkäufer nicht beseitigte, rückabgewi-
ckelt. Daraufhin klagte der Käufer der
Wohnung den Verkäufer auf Schadener-
satz, da er z.B. Maklergebühren für die
alte und neue Wohnung, Umzugskosten
etc. zusätzlich tragen musste.
Da der Käufer in einem Vergleich lediglich
EUR 20.000 an Schadenersatz erreichen
konnte, wollte er die restlichen Kosten
als außergewöhnliche Belastung geltend
machen.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) setzte
sich ausgiebig mit den Voraussetzungen
für eine außergewöhnliche Belastung
auseinander: Es müssen Ausgaben
getätigt werden, die zu einer Vermögens-
minderung bzw. zu einem endgültigen
Ausscheiden aus der wirtschaftlichen
Verfügungsmacht führen. Hingegen
können Vermögensverluste wie z.B.
Zinsen, die bei der Kalkulation der Scha-
denersatzansprüche angesetzt wurden,
aber keineswegs zu einer Geldausgabe
geführt haben, nicht als außergewöhn-
liche Belastung geltend gemacht werden.
Weiters soll sichergestellt werden, dass
Verluste aus dem allgemeinen „norma-
len“ Wirtschaftsleben nicht durch eine
allfällige Einkommensteuerersparnis auf
den Staat Österreich abgewälzt werden
können. In dem vorliegenden Fall war
der Kauf der Wohnung wie auch alle
darauf folgenden Handlungen freiwillig
erfolgt, sodass es an der Zwangsläufig-
keit fehlt und daher die Geltendmachung
als außergewöhnliche Belastung nicht
anzuerkennen ist.
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Kosten für Vertrags-
rückabwicklung sind
keine außergewöhn-
liche Belastung
Diagnostiklabors, eine Pharmafirma
und PsychologInnen.
Sie alle scharren in den Startlöchern,
warten aber – zumindest zu Redak-
tionsschluss von Ärzte Steiermark –
noch auf Grünes Licht, um ihre Arbeit
aufnehmen zu können. Derzeit ist
nämlich noch nicht geklärt, in welcher
Form ihre Hilfe angenommen wird.
Möglich sind sowohl „Feldtage“ vor
Ort, bei denen beispielsweise mittels
mobilem Ultraschall oder Röntgen
Untersuchungen durchgeführt wer-
den können, als auch Fahrten von
Flüchtlingen in die entsprechenden
Facharzt-Ordinationen. „Ich wäre auch
bereit, Untersuchungen in den Be-
handlungsräumen meines Instituts zu
ermöglichen“, betont Schenk. Sogar für
die Organisation von Busfahrten in die
Ordinationen wurden schon Koopera-
tionspartner gefunden.
Am Netzwerk beteiligen können sich
alle Ärztinnen und Ärzte; besonderer
Bedarf wird derzeit bei Kinderärz-
tInnen geortet. Durch seinen eige-
nen Fachschwerpunkt bedingt konnte
Schenk bereits einige GynäkologInnen
für das Projekt gewinnen, die ebenfalls