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ÆRZTE

Steiermark

 || 10|2015

37

FLÜCHTLINGE

Der Kauf einer Eigentumswohnung

wurde aufgrund von Mängeln, die der

Verkäufer nicht beseitigte, rückabgewi-

ckelt. Daraufhin klagte der Käufer der

Wohnung den Verkäufer auf Schadener-

satz, da er z.B. Maklergebühren für die

alte und neue Wohnung, Umzugskosten

etc. zusätzlich tragen musste.

Da der Käufer in einem Vergleich lediglich

EUR 20.000 an Schadenersatz erreichen

konnte, wollte er die restlichen Kosten

als außergewöhnliche Belastung geltend

machen.

Das Bundesfinanzgericht (BFG) setzte

sich ausgiebig mit den Voraussetzungen

für eine außergewöhnliche Belastung

auseinander: Es müssen Ausgaben

getätigt werden, die zu einer Vermögens-

minderung bzw. zu einem endgültigen

Ausscheiden aus der wirtschaftlichen

Verfügungsmacht führen. Hingegen

können Vermögensverluste wie z.B.

Zinsen, die bei der Kalkulation der Scha-

denersatzansprüche angesetzt wurden,

aber keineswegs zu einer Geldausgabe

geführt haben, nicht als außergewöhn-

liche Belastung geltend gemacht werden.

Weiters soll sichergestellt werden, dass

Verluste aus dem allgemeinen „norma-

len“ Wirtschaftsleben nicht durch eine

allfällige Einkommensteuerersparnis auf

den Staat Österreich abgewälzt werden

können. In dem vorliegenden Fall war

der Kauf der Wohnung wie auch alle

darauf folgenden Handlungen freiwillig

erfolgt, sodass es an der Zwangsläufig-

keit fehlt und daher die Geltendmachung

als außergewöhnliche Belastung nicht

anzuerkennen ist.

Anzeige

Kosten für Vertrags-

rückabwicklung sind

keine außergewöhn-

liche Belastung

Diagnostiklabors, eine Pharmafirma

und PsychologInnen.

Sie alle scharren in den Startlöchern,

warten aber – zumindest zu Redak-

tionsschluss von Ärzte Steiermark –

noch auf Grünes Licht, um ihre Arbeit

aufnehmen zu können. Derzeit ist

nämlich noch nicht geklärt, in welcher

Form ihre Hilfe angenommen wird.

Möglich sind sowohl „Feldtage“ vor

Ort, bei denen beispielsweise mittels

mobilem Ultraschall oder Röntgen

Untersuchungen durchgeführt wer-

den können, als auch Fahrten von

Flüchtlingen in die entsprechenden

Facharzt-Ordinationen. „Ich wäre auch

bereit, Untersuchungen in den Be-

handlungsräumen meines Instituts zu

ermöglichen“, betont Schenk. Sogar für

die Organisation von Busfahrten in die

Ordinationen wurden schon Koopera-

tionspartner gefunden.

Am Netzwerk beteiligen können sich

alle Ärztinnen und Ärzte; besonderer

Bedarf wird derzeit bei Kinderärz-

tInnen geortet. Durch seinen eige-

nen Fachschwerpunkt bedingt konnte

Schenk bereits einige GynäkologInnen

für das Projekt gewinnen, die ebenfalls