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Ærzte
Steiermark
|| 05|2016
Der Tipp vom
Experten
PRAXIS
Foto: Schiffer/Ärztekammer
Look alike bei Propofol
Der aktuelle Fall des Monats wurde an einem Wochentag
auf einer Krankenhausstation registriert und von einem/r
MitarbeiterIn der Pflege gemeldet. Zu Schaden kam nie-
mand.
Seit kurzem wird Propofol sowohl in der Dosisstärke von
einem als auch von zwei Prozent in einer 50ml-Flasche mit
blauer Flip-off-Kappe geliefert. Während die beiden Stärken
bisher durch die unterschiedliche Deckelfarbe – grün und
blau – auf den ersten Blick eindeutig zu unterscheiden wa-
ren, muss nun der Aufdruck beachtet werden. Im aktuellen
Fall, bei einemmännlichen Patienten imAlter von 51 bis 60
Jahren im Bereich der Anästhesiologie und Intensivmedizin,
konnte ein Irrtum gerade noch vermieden werden. Generell
kritisiert das Klinikpersonal jedoch, dass durch die Ände-
rung der Verpackung die Verwechslungsgefahr dramatisch
gestiegen sei – bei einem Narkotikum kein unwesentliches
Gefahrenpotenzial.
Ergebnis:
Da die nunmehr einheitliche farbliche Gestaltung
der Verschlusskappen der beiden Dosisstärken von Propo-
fol rasch entdeckt und im Team besprochen wurde, kam
es (noch) zu keinem Schadensfall. Das Klinikpersonal hält
eine Verwechslung jedoch für täglich möglich.
Eigener Ratschlag:
Der/die Meldende aus dem Pflegeper-
sonal bittet um Kontaktaufnahme mit dem Hersteller und
Gestaltung der Verschlusskappen in den ursprünglichen
Farben.
Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu
:
Aufgrund der häufigen Verwendung von Propofol in
verschiedenen Stärken klassifizieren die CIRSmedical-
ExpertInnen die erfolgte Meldung als „sehr wichtig“. Alle
Teammitglieder in den Bereichen Anästhesie und Inten-
sivmedizin, aber auch MitarbeiterInnen in Ordinationen,
in denen Propofol zur Anwendung kommt, müssen infor-
miert werden. Außerdem soll eine Meldung an die AGES
erfolgen. Einstweilen wird dazu geraten, ähnliche Flaschen
keinesfalls am selben Ort zu lagern und sie überdies je nach
Dosisstärke unterschiedlich zu markieren.
Grundsätzlich nimmt die Verwechslungsgefahr bei Arznei-
en in letzter Zeit deutlich zu: Aus Gründen der Corporate
Identity verändern Herstellerfirmen ihre Produkte plötzlich
im Aussehen – zur besseren Wiedererkennung der Firma,
nicht aber des Einzelmedikaments.
Wird dieses Konzept längerfristig über den Wert der Pati-
entInnensicherheit gestellt, raten die ExpertInnen zu einem
Wechsel des Herstellers – bei gleichzeitiger Mitteilung über
die Beweggründe.
CIRSmedical.atfall des monats
Defi-Paddles und Tubus
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Patientinnen
oder Patienten bei einem Notfall mit dem Defibrillator
versorgen oder intubieren müssen, konnten die Kosten
für das verwendete Material bislang nicht geltend ma-
chen. Nunmehr werden die Kosten vom Land ersetzt.
Im Sommer 2015 hat sich das Land Steiermark (Fach-
abteilung Katastrophenschutz) erfreulicherweise dazu
bereit erklärt, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
in Folge ihres Noteinsatzes den Sachaufwand für „Tubus“
sowie „Defi-Paddles“ zu ersetzen.
Zur Inanspruchnahme ist nach einem absolvierten
Einsatz der Antrag auf Kostenrückerstattung (dieser
entspricht den Rechnungsvorschriften der Landesbuch-
haltung) bei der Fachabteilung Katastrophenschutz und
Landesverteidigung einzureichen. Das dazu erforderliche
Formular „Antrag auf Kostenrückerstattung – Tubus und
Defi-Paddles“ ist zum Download auf unserer Homepage
abrufbar: unter
www.aekstmk.or.at/497Mag. Horst Stuhlpfarrer, MPH, KAD-Stv.
Standespolitik & Interessenvertretung
Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.
Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho-
nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll
eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen?
A.:
Um
die eigenen Daten zu kontrollieren.
B.
Weil sie/er wirklich
eine/n braucht.
Download und Nutzung sind kostenlos.