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Ærzte

Steiermark

 || 05|2016

Der Tipp vom

Experten

PRAXIS

Foto: Schiffer/Ärztekammer

Look alike bei Propofol

Der aktuelle Fall des Monats wurde an einem Wochentag

auf einer Krankenhausstation registriert und von einem/r

MitarbeiterIn der Pflege gemeldet. Zu Schaden kam nie-

mand.

Seit kurzem wird Propofol sowohl in der Dosisstärke von

einem als auch von zwei Prozent in einer 50ml-Flasche mit

blauer Flip-off-Kappe geliefert. Während die beiden Stärken

bisher durch die unterschiedliche Deckelfarbe – grün und

blau – auf den ersten Blick eindeutig zu unterscheiden wa-

ren, muss nun der Aufdruck beachtet werden. Im aktuellen

Fall, bei einemmännlichen Patienten imAlter von 51 bis 60

Jahren im Bereich der Anästhesiologie und Intensivmedizin,

konnte ein Irrtum gerade noch vermieden werden. Generell

kritisiert das Klinikpersonal jedoch, dass durch die Ände-

rung der Verpackung die Verwechslungsgefahr dramatisch

gestiegen sei – bei einem Narkotikum kein unwesentliches

Gefahrenpotenzial.

Ergebnis:

Da die nunmehr einheitliche farbliche Gestaltung

der Verschlusskappen der beiden Dosisstärken von Propo-

fol rasch entdeckt und im Team besprochen wurde, kam

es (noch) zu keinem Schadensfall. Das Klinikpersonal hält

eine Verwechslung jedoch für täglich möglich.

Eigener Ratschlag:

Der/die Meldende aus dem Pflegeper-

sonal bittet um Kontaktaufnahme mit dem Hersteller und

Gestaltung der Verschlusskappen in den ursprünglichen

Farben.

Die CIRSmedical-ExpertInnen dazu

:

Aufgrund der häufigen Verwendung von Propofol in

verschiedenen Stärken klassifizieren die CIRSmedical-

ExpertInnen die erfolgte Meldung als „sehr wichtig“. Alle

Teammitglieder in den Bereichen Anästhesie und Inten-

sivmedizin, aber auch MitarbeiterInnen in Ordinationen,

in denen Propofol zur Anwendung kommt, müssen infor-

miert werden. Außerdem soll eine Meldung an die AGES

erfolgen. Einstweilen wird dazu geraten, ähnliche Flaschen

keinesfalls am selben Ort zu lagern und sie überdies je nach

Dosisstärke unterschiedlich zu markieren.

Grundsätzlich nimmt die Verwechslungsgefahr bei Arznei-

en in letzter Zeit deutlich zu: Aus Gründen der Corporate

Identity verändern Herstellerfirmen ihre Produkte plötzlich

im Aussehen – zur besseren Wiedererkennung der Firma,

nicht aber des Einzelmedikaments.

Wird dieses Konzept längerfristig über den Wert der Pati-

entInnensicherheit gestellt, raten die ExpertInnen zu einem

Wechsel des Herstellers – bei gleichzeitiger Mitteilung über

die Beweggründe.

CIRSmedical.at

fall des monats

Defi-Paddles und Tubus

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Patientinnen

oder Patienten bei einem Notfall mit dem Defibrillator

versorgen oder intubieren müssen, konnten die Kosten

für das verwendete Material bislang nicht geltend ma-

chen. Nunmehr werden die Kosten vom Land ersetzt.

Im Sommer 2015 hat sich das Land Steiermark (Fach-

abteilung Katastrophenschutz) erfreulicherweise dazu

bereit erklärt, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten

in Folge ihres Noteinsatzes den Sachaufwand für „Tubus“

sowie „Defi-Paddles“ zu ersetzen.

Zur Inanspruchnahme ist nach einem absolvierten

Einsatz der Antrag auf Kostenrückerstattung (dieser

entspricht den Rechnungsvorschriften der Landesbuch-

haltung) bei der Fachabteilung Katastrophenschutz und

Landesverteidigung einzureichen. Das dazu erforderliche

Formular „Antrag auf Kostenrückerstattung – Tubus und

Defi-Paddles“ ist zum Download auf unserer Homepage

abrufbar: unter

www.aekstmk.or.at/497

Mag. Horst Stuhlpfarrer, MPH, KAD-Stv.

Standespolitik & Interessenvertretung

Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.

Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho-

nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll

eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen?

A.:

Um

die eigenen Daten zu kontrollieren.

B.

Weil sie/er wirklich

eine/n braucht.

Download und Nutzung sind kostenlos.