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ÆRZTE
Steiermark
|| 05|2017
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Abzugsfähigkeit von
Bewirtungskosten
Regelmäßiges Thema bei Betriebsprü-
fungen sind die geltend gemachten
Bewirtungskosten, da diese entweder
zur Gänze, zur Hälfte oder gar nicht
steuerlich abzugsfähig sind. Zunächst
ein kurzer Überblick über die mit diesem
Thema in Zusammenhang stehenden
Begriffe: Unter den Begriff der Bewir-
tungskosten fällt steuerlich der Aufwand
für Geschäftsessen innerhalb und
außerhalb des Betriebs sowie für über-
nommene Kosten der Unterbringung
des Gastes in einem Hotel oder einer
Unterkunft (= Beherbergung inklusive
Verpflegung und Zusatzangeboten wie
Sauna, Solarium etc.).
Repräsentationsaufwendungen dage-
gen umfassen alle Aufwendungen, die
durch den Beruf des Steuerpflichtigen
bedingt sind oder im Zusammenhang
mit der Erzielung von steuerpflichti-
gen Einkünften anfallen, aber auch
das gesellschaftliche Ansehen des
Steuerpflichtigen fördern. Selbst dann,
wenn der Aufwand ausschließlich im
betrieblichen Interesse liegt, ist dieser
steuerlich nicht zu berücksichtigen. Als
Geschäftsfreunde sind jene Personen zu
verstehen, mit denen eine geschäftliche
Verbindung besteht oder angestrebt
wird. Als diese gelten auch Arbeitnehmer
eines Geschäftsfreundes, nicht jedoch
Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen
selbst.
Welche Bewirtungskosten tatsächlich
steuerlich abgesetzt werden können,
lesen Sie in unserem nächsten Artikel.
Extrem. Das andere Extrem ist, dass
wir darüber diskutieren, ob auf die
e-Card ein Foto draufkommen soll.
Oder: Du gehst am Klinikum bei ei-
ner Abteilung hinaus, überquerst die
Straße und gehst in das nächste Haus
hinein. Dort will jemand einen Ultra-
schall machen. Wenn ich dann sage,
da gibt es schon einen, dann haben
die ihn nicht. Datenschutz ist wichtig.
Wenn wir aber alle Smartphones ver-
wenden – und Menschen bereit sind,
einem Konzern in den USA alle Daten
zu geben –, dann glaube ich nicht,
dass die Menschen nicht auch bereit
sind, ihrem Hausarzt, der sie perfekt
begleitet, auch alle Informationen zu
geben. Warum soll der nicht alles se-
hen? Man muss den Leuten die Angst
nehmen, dass jeder alles sieht. Das
kann man heute ganz gut regeln.
Gesundheitswirtschaft ist ein breites
Feld, von der Krankenversorgung über
die Wellness und den Tourismus über
die Produktion bis zur Forschung. Kann
die Plattform alle diese Bereiche ver-
zahnen?
Herz:
Das glaube ich schon. Die Platt-
form wird das schaffen. Ich weiß aber
auch, dass wir nicht in zwei Monaten
ein komplettes System hochfahren
können. Aber Sie haben natürlich
Recht, die Gesundheitswirtschaft ist
ein breites Feld. Da sind auch Bereiche
dabei, die wir noch gar nicht dazuzäh-
len. Denken wir zum Beispiel an das
„assisted living“, wie ältere Menschen
in Zukunft zu Hause wohnen. Da wird
viel Technik kommen, das wissen wir
jetzt schon. Sie wird von den Menschen
auch genutzt und installiert werden,
weil sie das Leben erleichtert. Da habe
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äftigte*